Der Handel mit Frauen und jungen Menschen ... - PILGRIM-Schule
Der Handel mit Frauen und jungen Menschen ... - PILGRIM-Schule
Der Handel mit Frauen und jungen Menschen ... - PILGRIM-Schule
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1.3 MENSCHENHANDEL, SKLAVEREI UND SEXUELLE AUSBEUTUNG ALS<br />
GEGENSTAND INTERNATIONALER MENSCHENRECHTSDOKUMENTE<br />
Die internationalen Rechtsvorschriften zum Schutz der <strong>Menschen</strong>rechte sind ein<br />
wichtiges Werkzeug, um die vielfachen Verstöße, welche aus der komplexen Natur<br />
des <strong>Menschen</strong>handels resultieren, zu identifizieren <strong>und</strong> um staatliche Verletzungen<br />
der durch die Ratifizierung der internationalen Vereinbarungen gebilligten<br />
Verpflichtungen zu untersuchen. Eine einheitliche Aufstellung internationaler Normen<br />
adressiert die verschiedenen Formen des <strong>Menschen</strong>handels zum Zweck der<br />
sexuellen Ausbeutung von Millionen <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Minderjährigen 15 .<br />
Die erste Definition von Sklaverei wurde 1926 im Sklavereiabkommen des Völkerb<strong>und</strong>es<br />
16 festgelegt. Nach Artikel 1.1 ist Sklaverei der:<br />
Zustand oder die Stellung einer Person, an der die <strong>mit</strong> dem Eigentumsrechte verb<strong>und</strong>enen<br />
Befugnisse oder einzelne davon ausgeübt werden.<br />
Nach Artikel 2.2 umfasst Sklavenhandel:<br />
...jeden Akt der Festnahme, des Erwerbes <strong>und</strong> der Abtretung einer Person, in der<br />
Absicht, sie in den Zustand der Sklaverei zu versetzen; jede Handlung zum Erwerb<br />
eines Sklaven, in der Absicht, ihn zu verkaufen oder zu vertauschen; jede Handlung<br />
zur Abtretung eines zum Verkauf oder Tausch erworbenen Sklaven durch<br />
Verkauf oder Tausch <strong>und</strong> überhaupt jede Handlung des <strong>Handel</strong>s <strong>mit</strong> Sklaven oder<br />
der Beförderung von Sklaven.<br />
Nach der Verabschiedung des Abkommens wurde jedoch die Notwendigkeit einer<br />
umfassenderen Aufstellung von Umständen, die durch den Begriff der Sklaverei<br />
abgedeckt werden, als notwendig erkannt.<br />
Im Jahr 1956 beriefen die Vereinten Nationen eine internationale Konferenz in<br />
Genf ein, in der das Zusatzübereinkommen der Vereinten Nationen über die Abschaffung<br />
der Sklaverei, des Sklavenhandels <strong>und</strong> sklavereiähnlicher Einrichtungen<br />
<strong>und</strong> Praktiken 17 verabschiedet wurde.<br />
15 - Hinsichtlich dieser Thematik finden Sie weitere Dokumente in der International Legal Pocket Compilantion.<br />
16 - Übereinkommen des Völkerb<strong>und</strong>es über Sklaverei, unterzeichnet in Genf am 25. September 1926, In Kraft<br />
getreten am: 9. März 1927.<br />
17 - Verabschiedet in einer Konferenz der Gerneralbevollmächtigten; einberufen vom UN-Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialrat;<br />
Resolution 608(XXI) vom 30. April 1956, durchgeführt in Genf am 7. September 1956, Inkrafttreten am:<br />
30. April 1957.<br />
HANDBUCH FÜR LEHRKRÄFTE<br />
23