Der Handel mit Frauen und jungen Menschen ... - PILGRIM-Schule
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Teilnahme daran (.....)<br />
<strong>und</strong> legt eine Reihe von durch die Mitgliedsstaaten zu treffenden Maßnahmen<br />
fest, um die Beförderung von Sklaven zu unterbinden (Artikel 3.2, 3.3).<br />
Hinsichtlich des Problems der sexuellen Ausbeutung stellt die Konvention zur<br />
Beseitigung des <strong>Menschen</strong>handels <strong>und</strong> der Ausnutzung der Prostitution anderer,<br />
die 1949 durch die UN 18 verabschiedet wurde, auch heute noch einen wichtigen<br />
internationalen Bezugspunkt dar. Dennoch muss angemerkt werden, dass im<br />
Rahmen der gestiegenen Aufmerksamkeit gegenüber dem Phänomen des Sex-<br />
<strong>und</strong> <strong>Menschen</strong>handels Schwächen der Konvention offensichtlich wurden, die<br />
den Umgang <strong>mit</strong> dem Problem der Prostitution 19 betreffen. Die in der Konvention<br />
aufgeführte Regelung bezüglich der Prostitution akzeptiert das Prinzip der Straflosigkeit<br />
von Prostitution als solcher <strong>und</strong> verpflichtet die Mitgliedsstaaten, diejenigen<br />
Personen strafrechtlich zu verfolgen, die Prostitution, Ausbeutung <strong>und</strong> die<br />
Organisation von Prostitution herbeiführen beziehungsweise ein Bordell betreiben<br />
oder ein Gebäude für derartige Aktivitäten anmieten. Mit der Verabschiedung der<br />
Konvention verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, alle Regelungen zur Ausübung<br />
von Prostitution, wie sie in der Vergangenheit weit verbreitet waren, abzuschaffen<br />
<strong>und</strong> gewährleisten so<strong>mit</strong> auch die Schließung von Bordellen.<br />
Das Verbot von Sklavenarbeit sowie der Nötigung einer anderen Person, sich derartigen<br />
Bedingungen zu unterwerfen ist im Kodex der internationalen <strong>Menschen</strong>rechte<br />
festgeschrieben. Die Allgemeine Erklärung der <strong>Menschen</strong>rechte 20 <strong>und</strong> der<br />
Internationale Pakt über bürgerliche <strong>und</strong> politische Rechte 21 bestätigen analog in<br />
den Artikeln 4 <strong>und</strong> 8:<br />
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei <strong>und</strong><br />
Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten<br />
In der Allgemeinen Erklärung der <strong>Menschen</strong>rechte verweist der Inhalt eines Ge-<br />
18 - Verabschiedet durch die UN-Generalversammlung in Resolution 317 (IV) vom 2. Dezember 1949. In Kraft<br />
getreten am 25. Juli 1951. Referenzen: Sammlung internationaler Rechtstexte.<br />
19 - WeitereInformationen zu Prostitution finden Sie in nachfolgenden Abschnitten.<br />
20 - Allgemeine Erklärung der <strong>Menschen</strong>rechte, verabschiedet <strong>und</strong> proklamiert durch die Generalversammlung<br />
in Resolution 217 A (III) vom 10 Dezember 1948. Referenzen: Sammlung internationaler Rechtstexte.<br />
21 - Verabschiedet <strong>und</strong> vorgelegt zur Unterzeichnung, Ratifizierung <strong>und</strong> Beitritt durch die Generalversammlung;<br />
Resolution 2200A (XXI), am 16. Dezember 1966, In Kraft getreten am 23. März 1976 in Übereinstimmung <strong>mit</strong><br />
Artikel 49, Referenzen: Sammlung internationaler Rechtstexte.<br />
HANDBUCH FÜR LEHRKRÄFTE<br />
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