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Der Handel mit Frauen und jungen Menschen ... - PILGRIM-Schule

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sondere die Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung zum Inhalt haben.<br />

In anderen Abkommen, wie dem Vertrag von Amsterdam, welcher im Mai 1999<br />

in Kraft trat, sind diesbezügliche Normen festgeschrieben 9 . <strong>Der</strong>artige Instrumente<br />

sind wesentlich für die Kooperation der Strafverfolgungs- <strong>und</strong> Justizbehörden in<br />

den Bereichen Auslieferung <strong>und</strong> Informationsbeschaffung.<br />

In letzter Zeit machte der <strong>Menschen</strong>rechtsansatz bemerkenswerte Fortschritte.<br />

Die wieder gewonnene Sensibilität der europäischen Gesetzgeber im Umgang<br />

<strong>mit</strong> diesem Thema wird in den Konventionen des Europarates, der Organisation<br />

für Sicherheit <strong>und</strong> Zusammenarbeit in Europa (OSZE) <strong>und</strong> der Europäischen Union<br />

zum Ausdruck gebracht. Alle dieser Organisationen, obwohl unterschiedlichen<br />

Mandaten folgend, haben Fragen hinsichtlich der <strong>Menschen</strong>handelsproblematik<br />

zum Bestandteil ihrer jeweiligen politischen Agenda gemacht.<br />

In seinen Empfehlungen R (2000)11 10 erkannte der Europarat den <strong>Menschen</strong>handel<br />

als Verstoß gegen die Würde <strong>und</strong> Unversehrtheit des <strong>Menschen</strong> bereits<br />

offiziell an. In diesem Dokument wurde die sexuelle Ausbeutung als Form von<br />

Sklaverei bestätigt sowie <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> junge Mädchen als vorrangige Betroffene<br />

des <strong>Menschen</strong>handels anerkannt.<br />

<strong>Der</strong> Abschlussbericht des OSZE-Treffens zur menschlichen Dimension des <strong>Menschen</strong>handels<br />

empfahl weiterhin eine Definition des <strong>Menschen</strong>handels, welche<br />

die Probleme von <strong>Menschen</strong>rechtsverletzungen <strong>und</strong> die Betroffenen des <strong>Menschen</strong>handels<br />

in den Vordergr<strong>und</strong> stellte 11 .<br />

Dass <strong>Menschen</strong>handel als eines der Kernprobleme der <strong>Menschen</strong>rechtsgesetze<br />

betrachtet wurde, hatte eine ganze Reihe wesentlicher Konsequenzen zur Folge.<br />

Als wohl bedeutendster Punkt gilt, dass Betroffene des <strong>Menschen</strong>handels, da<br />

nicht für ihre Lage verantwortlich, nicht der strafrechtlichen Verfolgung wegen<br />

Verstoßes gegen Einwanderungsgesetze unterworfen werden sollten.<br />

<strong>Der</strong> <strong>Menschen</strong>rechtsansatz impliziert, dass alle Staaten die Normen hinsichtlich<br />

des Schutzes von <strong>Menschen</strong>rechten anerkennen <strong>und</strong> folglich größeren politischen<br />

Druck ausüben müssen, um die Würde <strong>und</strong> Freiheit der Betroffenen zu<br />

respektieren.<br />

8 - Verabschiedet durch den Europarat am 26.07.1995, in Kraft getreten am 1.10.1998.<br />

Für die polizeiliche Kooperation erteilt das Europol-Übereinkommen Europol folgende Aufgaben: „Verhütung <strong>und</strong><br />

Bekämpfung des illegalen Drogenhandels, des illegalen <strong>Handel</strong>s <strong>mit</strong> nuklearen <strong>und</strong> radioaktiven Substanzen, der<br />

Schleuserkriminalität, des <strong>Menschen</strong>handels <strong>und</strong> der Kraftfahrzeugkriminalität “.<br />

9 - <strong>Der</strong> Vertrag von Amsterdam beinhaltet Änderungen des Vertrags von Maastricht. Die Verträge begründen die<br />

Europäische Union <strong>und</strong> einige diesbezügliche Verordnungen. Unterzeichnet in Amsterdam am 2. Oktober 1997,<br />

in Kraft getreten am 1. Mai 1999. Referenzen zur zusammengefassten Version des Vertrages von Maastricht in<br />

der Sammlung internationaler Rechtstexte.<br />

10 - Europarat, Rec (2001)11E, 19. September 2001, Leitlinien zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.<br />

11 - OSZE, Final Report of the Supplementary Human Dimension Meeting on Human Trafficking, Juni 2000.<br />

HANDBUCH FÜR LEHRKRÄFTE<br />

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