Köpke, Matthias - Rechtsgutachten vom 15.10.2022, online
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und Behauptung ist. Mein Kind kann das ganze Leben lang gesund bleiben und auch niemanden
anstecken, wogegen geimpfte Personen durchaus andere Personen anstecken können (bis 14 Tage
nach der Impfung gelten z.B. gegen Masern geimpfte als ansteckend). Wo bleibt auch hier der
Gleichheitsanspruch Art 3, 1-3 GG und die Verhältnismäßigkeit?
Dass durch die vollzogene Impfung in das Recht des Kindes auf Leben und körperliche
Unversehrtheit eingegriffen wird (Art. 2, 2 GG), liegt auf der Hand.
„Die Verabreichung des Impfstoffs durch eine Spritze verletzt Gewebe. Zusätzlich – und das ist
wichtiger – beeinflusst sie das Immunsystem des Menschen. Das ist der Sinn der Impfung – und
ein starker Eingriff in die Gesundheit. Die weit verbreitete Rede der Impfung als einen ,Pieks‘ ist
bestenfalls irreführend. Mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eng zusammen
hängt die körperliche Selbstbestimmung. 42 Dieses Grundrecht umfasst das Recht der Selbstverletzung
und die Freiheit zur Krankheit. 43 Die Verfassung zwingt grundsätzlich niemanden dazu,
gesund zu leben und Krankheiten zu vermeiden. Staatlicher Paternalismus ist dem Grundgesetz
völlig fremd. Eine Verpflichtung zur Impfung greift in diese Freiheit zur körperlichen
Selbstbestimmung ein.“ 44
Ich sehe das Wohl meiner Kinder Phillip und Linda durch die Impfung gefährdet 45 , somit habe ich
ein Abwehrrecht gegen den Staat, der eine Körperverletzung durch Impfung gesetzlich vorschreibt
oder indirekt verlangt, deren Nutzen noch nicht einmal exakt wissenschaftlich und seriös begründet
ist, der ernsthafte körperliche und seelische Schäden anrichten kann, und m.E. damit unverhältnismäßig
ist (Siehe Punkt 3 „Was bedeutet „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2
GG?“). Ich habe ja auch das im Grundgesetz Art. 5, 1 verbriefte Recht, meine Meinung in Wort, Schrift
und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und mich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert
zu unterrichten. Ist denn mein Handeln, welches auf wissenschaftlichem Selbststudium beruht
strafbar, wenn es nicht mit der öffentlichen Meinung konform geht? Um die Eingriffstiefe durch
Impfung richtig einzuschätzen, muss man sich bewusst machen, dass mit dem Impfen ein Gemisch von
z.T. hochgiftigen Substanzen in den Körper injiziert wird, das z. T. zu ernsten und bleibenden
Schädigungen des Körpers führen kann (siehe die Beipackzettel zum Impfstoff). Es gibt also beim
Impfen auch durchaus Risiken für Gesundheit und Leben des Kindes. Ich bin kein Lottospieler, der auf
irgendeinen „Hauptgewinn“ aus ist, allerdings möchte ich auch keine künstliche Schädigung (verlieren
der natürlichen Gesundheit) des Kindes riskieren. Ebenso kann es auch zu Ängsten und
Traumatisierungen der Kinder durch das Impfen kommen. 46
2. Was bedeutet „Ausübung der Religions,- Glaubens- und
Gewissensfreiheit“ gemäß Artikel 4, 1-2 GG?
„Rechtlich bedeutet diese Art von Freiheit mehr als bloße Toleranz. Welcher Glauben auch immer
gemeint ist, die Bundesrepublik fühlte sich bisher verpflichtet, dessen Regeln selbst dann zu schützen,
wenn sie das moralische Empfinden eines Teils der Bevölkerung stören.
Vor Jahren wurde etwa ein Vater von vier Kindern verurteilt, dessen Familie Mitglied einer
christlichen Sekte war, weil er es abgelehnt hatte, seiner Frau bei der Geburt des letzten Kindes mit einer
Bluttransfusion das Leben zu retten. Der Verurteilte ging bis vor das Bundesverfassungsgericht, zitierte
aus der Heiligen Schrift „Ist jemand krank, der … lasse über sich beten, und das Gebet des Glaubens
wird dem Kranken helfen“ und wurde von den Karlsruher Richtern freigesprochen (Zur
Ausstrahlungswirkung des Grundrechts der Glaubensfreiheit auf die Bestrafung wegen unterlassener
Hilfeleistung [§ 330c StGB] 19. 10.1971 – 1 BvR 387/65).“ 47
Ebenso wurde das Schächten von Tieren mit Verweis auf Art. 2, 1 in Verbindung mit Art. 4, 1-2 GG
42 Jarras/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 16. Aufl. 2020, Art 2, Rn 83 m.w.N.
43 BVerfGE 128, 282, 304.
44 Quelle: Rechtsgutachten „Ist eine allgemeine Impfpflicht gegen das SARS-CoV-2 verfassungsgemäß“ von Prof. Dr. Dr. Volker
Boehme-Neßler vom 25. Januar 2022. Im Auftrag von Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.
Gneisenaustraße 42, 10961 Berlin. Link: https://individuelle-impfentscheidung.de/fileadmin/Downloads/Gutachten_Corona-
Impfpflicht_final.pdf abgerufen am 01.02.2022. Hervorhebungen vom Verfasser (M.K.).
45 Siehe „Schwarzbuch Impfen – Anspruch und Wirklichkeit beim Impfen“ von Jürgen Fridrich und Wolfgang Böhm, Libertas &
Sanitas e.V. Wilhelm-Kopf-Straße 15, 71672 Marbach. Link abgerufen am 02.02.2022: http://s407929133.websitestart.de/aktionen-schriftverkehr/schwarzbuch-impfen/
46 Siehe „Warum sind meine Kinder nicht geimpft? Kurze Stellungnahme eines Familienvaters“ von Matthias Köpke. Digital
abrufbar unter https://archive.org/details/KoepkeMatthiasWarumSindMeineKinderNichtGeimpftEigenverlag20152.Auflage.
47 Quelle: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv032098.html Abgerufen am 12.09.2020. Hervorhebungen vom Verfasser (M.K.).
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