Köpke, Matthias - Rechtsgutachten vom 15.10.2022, online
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keine Perspektive, dass sich die Verhältnisse zeitnah dahingehend ändern, um meinem
Arbeitsverhältnis ungestört ohne täglichen Testzwang auszuüben (3G-Regel gilt bis März 2022
mit optionaler Verlängerung von mindestens zwei weiteren Monaten). Im Gegenteil ist sogar davon
auszugehen, dass sich die Verhältnisse sogar verschärfen und mit einer eventuellen Impfpflicht zu
rechnen ist, was ich ebenfalls aufs schärfste ablehne. Ich betrachte die Testpflicht als indirekte
Impfpflicht, als Druckmittel zur Impfung.
Ich als Arbeitnehmer mache von meinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch und berufe mich
diesbezüglich auf § 275 Abs. 3 BGB. Dort heißt es:
„Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu
erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses
mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.“
Mit „Schuldner“ ist hier der Arbeitnehmer, also ich, gemeint. Ich darf also die Arbeit verweigern,
wenn man mich z.B. nötigt, gegen bestimmte Gesetze zu verstoßen und mich dadurch strafbar zu
machen, oder auch dann, wenn die Ausführung der Arbeitsanweisung gegen meine Menschenwürde
verstoßen würde. M.E. verstößt die 3-G-Regel am Arbeitsplatz u.a. gegen die Resolution des Europarates
Nr. 23/61 vom 27.01.2021; gegen den Nürnberger Kodex; gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil
sie diskriminierend ist; gegen den Datenschutz und gegen das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit. Ich
empfinde es entwürdigend, wenn meine nach Artikel 4 GG festgeschriebene: „Die Freiheit des
Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses
sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“ durch die m.E.
widersinnigen Coronamaßnahmen – wozu auch die o.g. Testpflicht gehört – missachtet werden. Ich
verweise diesbezüglich auf meinen Widerspruch und mein Ermächtigungsschreiben mit den
dazugehörigen Anlagen, die ich Ihnen mit Datum vom 26.11.2021 bereits persönlich übergeben habe.
Ebenso finde ich es ENTWÜRDIGEND, wenn man mich mit dem ZWANG zum Testen bzw. Impfen
NÖTIGT 74 und gegen einige Artikel des Grundgesetzes zu verstoßen wie z.B. die Präambel, Artikel 1, 1-
3; Artikel 2, 1-2; Artikel 3, 1-3; Artikel 4, 1-2; Artikel 5, 1-3; Artikel 6, 1-2; Artikel 20, 1-4. Ich berufe
mich hier u.a. auch auf den Artikel 20 (4) GG: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu
beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich
ist.“ Dieses Recht zum Widerstand nehme ich auch mit meiner Verweigerung der betrieblichen
Testpflicht in Anspruch. Warum sollte ich bei meiner eigenen, von der Politik ausgehenden
Drangsalierung mitmachen? Da müsste ich gegen mein GEWISSEN handeln, was ich ablehne.
Es verletzt u.a. meine WÜRDE, wenn ich täglich nachweisen muss, dass ich gesund bin und letztlich
nur deshalb an dieser Testpandemie mitwirken muss, damit immer wieder neue „Fallzahlen“ (und das
auch noch auf der Basis von nachweislich unzuverlässigen und fragwürdigen Tests [z.B. PCR-Test,
Schnell-Test u.a.] die keine Infektion nachweisen können) 75 gewonnen werden, damit die Politik mit
diesen Zahlen immer neue Einschränkungen meiner eigenen Grundrechte rechtfertigen kann. Es
verletzt auch meine WÜRDE, wenn ich an meinem eigenen – mir von den Israeliten (Juden, Christen,
Freimaurern u.a.) in Regierung, Politik, Medizin, Wissenschaft, Wirtschaft, Medien, Rechtsprechung
(z.B. Verfassungsgericht) usw. auferlegten – Joch der Knechtschaft mitarbeiten soll, obwohl mir nach
göttlich-biblischem Recht die FREIHEIT VON DIESEM JOCH versprochen ist. Es verletzt meine
WÜRDE, wenn ich dieses, mir vom Bibelgott Jahweh persönlich gegebene Versprechen nicht
beanspruchen und einlösen darf! Es verletzt meine WÜRDE, wenn mir meine in Artikel 4 GG
garantierte Religions- und Weltanschauungsfreiheit und deren ungestörte Ausübung verwehrt wird.
Warum sollte ich meinen göttlichen Auftrag bzw. göttliche Berufung gemäß 1. Mose 27,40 nicht
beanspruchen können? Die bereits o.g. Israeliten berufen sich doch auch auf den Artikel 4 im GG um
ihre Weltherrschaft – gemäß 1. Mose 27,29 u.a. mit Hilfe der sog. Corona-Pandemie – aufzubauen,.
Vieles habe ich in meinem Widerspruch und meinem Ermächtigungsschreiben bereits beschrieben
und möchte noch einmal darauf hinweisen. Es verletzt meine WÜRDE, wenn mir mein Recht auf
Artikel 1 GG „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ mit der Begründung verweigert wird, dass ja das Recht der
74 § 240 Strafgesetzbuch (StGB) Nötigung: (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem
empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
75 Siehe „Rechtsgutachten zur Untauglichkeit des PCR-Tests, eine akute Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachzuweisen“ von
Rechtsanwältin Beate Bahner, vom 03.01.2022. Link: https://beatebahner.de/lib.medien/Rechtsgutachten%20Beate%20Bahner
%20zur%20Untauglichkeit%20des%20PCR-Tests%281%29.pdf abgerufen am 31.01.2022. Diese Anmerkung war kein Teil von
Köpke's Kündigung.
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