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Köpke, Matthias - Rechtsgutachten vom 15.10.2022, online

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also im Kirchenbann. Als die protestantische Kampfliteratur, die es wirklich einmal gab, das zu

verdeutschen pflegte, „der sei verflucht“, wehrte sich die römische Kirche entschieden gegen diese

Auffassung: die Formel „anathema sit“ besage keineswegs die ewige Verdammung und Verfluchung

irgendwelcher Personen, sondern bezeichne nichts als den kirchenrechtlichen Zustand der

Exkommunikation, also des Ausschlusses aus der Kirchengemeinschaft (Lexikon für Theologie und

Kirche, unter Anathema.). Das ist eine Irreführung. Schon geschichtlich gesehen: solange die Kirche die

Macht hatte und das „weltliche Schwert“ ihr zur Verfügung stand, zog der Kirchenbann unweigerlich

die Vernichtung auch des ketzerischen Lebens nach sich, genau wie im alten Testament.

Dann aber bedeutet schon das Wort anáthema ganz etwas anderes als harmlosen Kirchenbann. Es

heißt, genau übersetzt, „das Aufgehängte“; nämlich mit Anathem bezeichnete man in griechischheidnischer

Zeit Weihegeschenke für die Gottheit, die in Tempeln, an Bäumen, in Hainen aufgehängt

oder aufgestellt und damit als unverletzlich und der Gottheit heilig angesehen wurden. Und schließlich

hieß alles für die Gottheit allein bestimmte, dem menschlichen Gebrauch entzogene, ein Anathem.

Lebende Anatheme, wie etwa Tiere oder auch Menschen wurden getötet. Die beiden Worte „heilig“

und „verflucht“ kommen also hier zusammen.

Schon der Kirchenvater Hieronymus sagt (In 1. cap. Ep. ad Gal.), Anathema sei ein rein jüdischer

Begriff, der so viel wie Verfluchung bedeute, und an einer anderen Stelle (ad Algasiam quaestio 9.)

erklärt er, das Wort bezeichne „occisionem“, also Tötung.

So heißt es denn auch in einer katholischen Erklärung:

„Die Kirche lernte das Wort von früh an für das hebräische Cherem gebrauchen: Weihegeschenk,

vor allem das der Gottheit zur Vernichtung preisgegebene“ (Lexikon für Theologie und

Kirche a.a.O.).

Noch klarer: in Anathema ist „alles einbegriffen, was der Gottheit unwiderruflich und unbedingt

nicht nur zugehört, sondern ihr auch überlassen und überwiesen wird zur Vernichtung und

Strafvollstreckung“ (Realenzykl. für protestantische Theologie und Kirche, 1, Seite 493.).

Und wenn das alles nicht deutlich genug sein sollte, dann sei die Formel eines kirchlichen

Bannfluches hier wörtlich angeführt:

„Verflucht sei er im Hause und außer dem Hause, verflucht in der Stadt, verflucht auf dem

Lande, verflucht wenn er isst, verflucht wenn er trinkt. Verflucht wenn er geht und wenn er sitzt,

verflucht sei sein Fleisch und sein Gebein, und von der Fußsohle bis zum Scheitel soll er keine

Gesundheit haben. Es komme über ihn der Fluch, den der Herr durch Moses im Gesetz für die

Söhne der Bosheit erlaubte. Ausgetilgt werde sein Name aus dem Buche der Lebendigen, und bei

den Gerechten werde er nicht geführt. Sein Teil und sein Erbe sei das des Brudermörders Kain,

des Dathan und Abiron, von Ananias und Saphira, Simon dem Zauberer und Judas dem

Verräter. ... Zugrunde soll er gehen am Tage des Gerichtes, verschlingen soll ihn mit dem Satan

und dessen Anhang das ewige Feuer“ (Pontificale Romanum, neueste Ausgabe, Mecheln 1934 [Weihe

der Nonnen].).

Wir sehen also, was den Völkern bevorsteht, sowie Israel oder Großisrael zur Macht kommen:

„Bringt dich Jahweh dein Gott in das Land, dahin du zu seiner Besetzung kommst, und treibt er

viele Völker vor dir aus, … gibt Jahweh dein Gott sie dir preis und schlägst du sie, dann sollst du

sie bannen. Du sollst keinen Bund mit ihnen schließen, du sollst keine Gnade an ihnen üben“ 5.

Mose 7,1-2.

„In den Städten der Völker, die Jahweh dein Gott dir zu eigen gibt, sollst du keinen Hauch leben

lassen“ 5. Mose 20,16.

„Da trat Moses ins Lagertor und rief: Her zu mir, wer für Jahweh ist! Da sammelten sich bei

ihm alle Levisöhne. Er sagte zu ihnen: So spricht Jahweh, Israels Gott: legt jeder sein Schwert an

seine Hüfte! Geht im Lager von einem Tor zum andern und tötet, jeder selbst den eigenen Bruder,

Freund und Anverwandten. Und die Levisöhne taten nach dem Wort des Mose. Und vom Volke

fielen an jenem Tage 3000 Mann“ 2. Mose 32,26 ff.

Jahweh kann man sich dadurch geneigt machen, dass man ihm den Bann an Ungläubigen

verspricht: als Israel in die Nähe von Arad in Kanaan kommt, „da machte Israel Jahweh ein Gelübde

und sprach: Gibst du dies Volk in meine Hand, dann banne ich ihre Städte. Und Jahweh erhörte

Israel und gab den Kanaaniter preis. Und es bannte sie und ihre Städte. Die Städte nannte man

Chorma (= Öde)“ 4. Mose 21,2 f.

Jericho, „die Stadt und alles was darin ist sei Jahweh gebannt. Nur die Hure Rachab soll am

Leben bleiben nebst allen, die bei ihr im Hause sind“ Jos. 6,17.

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