Köpke, Matthias - Rechtsgutachten vom 15.10.2022, online
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also im Kirchenbann. Als die protestantische Kampfliteratur, die es wirklich einmal gab, das zu
verdeutschen pflegte, „der sei verflucht“, wehrte sich die römische Kirche entschieden gegen diese
Auffassung: die Formel „anathema sit“ besage keineswegs die ewige Verdammung und Verfluchung
irgendwelcher Personen, sondern bezeichne nichts als den kirchenrechtlichen Zustand der
Exkommunikation, also des Ausschlusses aus der Kirchengemeinschaft (Lexikon für Theologie und
Kirche, unter Anathema.). Das ist eine Irreführung. Schon geschichtlich gesehen: solange die Kirche die
Macht hatte und das „weltliche Schwert“ ihr zur Verfügung stand, zog der Kirchenbann unweigerlich
die Vernichtung auch des ketzerischen Lebens nach sich, genau wie im alten Testament.
Dann aber bedeutet schon das Wort anáthema ganz etwas anderes als harmlosen Kirchenbann. Es
heißt, genau übersetzt, „das Aufgehängte“; nämlich mit Anathem bezeichnete man in griechischheidnischer
Zeit Weihegeschenke für die Gottheit, die in Tempeln, an Bäumen, in Hainen aufgehängt
oder aufgestellt und damit als unverletzlich und der Gottheit heilig angesehen wurden. Und schließlich
hieß alles für die Gottheit allein bestimmte, dem menschlichen Gebrauch entzogene, ein Anathem.
Lebende Anatheme, wie etwa Tiere oder auch Menschen wurden getötet. Die beiden Worte „heilig“
und „verflucht“ kommen also hier zusammen.
Schon der Kirchenvater Hieronymus sagt (In 1. cap. Ep. ad Gal.), Anathema sei ein rein jüdischer
Begriff, der so viel wie Verfluchung bedeute, und an einer anderen Stelle (ad Algasiam quaestio 9.)
erklärt er, das Wort bezeichne „occisionem“, also Tötung.
So heißt es denn auch in einer katholischen Erklärung:
„Die Kirche lernte das Wort von früh an für das hebräische Cherem gebrauchen: Weihegeschenk,
vor allem das der Gottheit zur Vernichtung preisgegebene“ (Lexikon für Theologie und
Kirche a.a.O.).
Noch klarer: in Anathema ist „alles einbegriffen, was der Gottheit unwiderruflich und unbedingt
nicht nur zugehört, sondern ihr auch überlassen und überwiesen wird zur Vernichtung und
Strafvollstreckung“ (Realenzykl. für protestantische Theologie und Kirche, 1, Seite 493.).
Und wenn das alles nicht deutlich genug sein sollte, dann sei die Formel eines kirchlichen
Bannfluches hier wörtlich angeführt:
„Verflucht sei er im Hause und außer dem Hause, verflucht in der Stadt, verflucht auf dem
Lande, verflucht wenn er isst, verflucht wenn er trinkt. Verflucht wenn er geht und wenn er sitzt,
verflucht sei sein Fleisch und sein Gebein, und von der Fußsohle bis zum Scheitel soll er keine
Gesundheit haben. Es komme über ihn der Fluch, den der Herr durch Moses im Gesetz für die
Söhne der Bosheit erlaubte. Ausgetilgt werde sein Name aus dem Buche der Lebendigen, und bei
den Gerechten werde er nicht geführt. Sein Teil und sein Erbe sei das des Brudermörders Kain,
des Dathan und Abiron, von Ananias und Saphira, Simon dem Zauberer und Judas dem
Verräter. ... Zugrunde soll er gehen am Tage des Gerichtes, verschlingen soll ihn mit dem Satan
und dessen Anhang das ewige Feuer“ (Pontificale Romanum, neueste Ausgabe, Mecheln 1934 [Weihe
der Nonnen].).
Wir sehen also, was den Völkern bevorsteht, sowie Israel oder Großisrael zur Macht kommen:
„Bringt dich Jahweh dein Gott in das Land, dahin du zu seiner Besetzung kommst, und treibt er
viele Völker vor dir aus, … gibt Jahweh dein Gott sie dir preis und schlägst du sie, dann sollst du
sie bannen. Du sollst keinen Bund mit ihnen schließen, du sollst keine Gnade an ihnen üben“ 5.
Mose 7,1-2.
„In den Städten der Völker, die Jahweh dein Gott dir zu eigen gibt, sollst du keinen Hauch leben
lassen“ 5. Mose 20,16.
„Da trat Moses ins Lagertor und rief: Her zu mir, wer für Jahweh ist! Da sammelten sich bei
ihm alle Levisöhne. Er sagte zu ihnen: So spricht Jahweh, Israels Gott: legt jeder sein Schwert an
seine Hüfte! Geht im Lager von einem Tor zum andern und tötet, jeder selbst den eigenen Bruder,
Freund und Anverwandten. Und die Levisöhne taten nach dem Wort des Mose. Und vom Volke
fielen an jenem Tage 3000 Mann“ 2. Mose 32,26 ff.
Jahweh kann man sich dadurch geneigt machen, dass man ihm den Bann an Ungläubigen
verspricht: als Israel in die Nähe von Arad in Kanaan kommt, „da machte Israel Jahweh ein Gelübde
und sprach: Gibst du dies Volk in meine Hand, dann banne ich ihre Städte. Und Jahweh erhörte
Israel und gab den Kanaaniter preis. Und es bannte sie und ihre Städte. Die Städte nannte man
Chorma (= Öde)“ 4. Mose 21,2 f.
Jericho, „die Stadt und alles was darin ist sei Jahweh gebannt. Nur die Hure Rachab soll am
Leben bleiben nebst allen, die bei ihr im Hause sind“ Jos. 6,17.
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