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Köpke, Matthias - Rechtsgutachten vom 15.10.2022, online

Matthias Köpke, Koepke, Rechtsgutachten, Gutachten, Agentur für biblisch-göttliches Recht, Esausegen, Esau-Segen, Nordwestuckermark, Zollchow, Rechtsgutachten zur Impfpflicht, Maskenpflicht, Abstandspflicht, Testpflicht, Sachverständiger für biblisch-göttliches Recht, Berater, Gutachter, Ist eine allgemeine Test,- Abstands,- Masken- und Impfpflicht auf bzw. gegen SARS-CoV-2 sowie die Impfpflicht gegen Masern verfassungsgemäß?

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zuwiderlaufen und keine Diskriminierung allein wegen der Rasse, der Hautfarbe, des

Geschlechts, der Sprache, der Religion oder der sozialen Herkunft enthalten.

(2) Auf Grund der vorstehenden Bestimmung dürfen die Artikel 6, 7, 8 (Absätze 1 und 2), 11,

15, 16 und 18 nicht außer Kraft gesetzt werden.

(3) Jeder Vertragsstaat, der das Recht, Verpflichtungen außer Kraft zu setzen, ausübt, hat den übrigen

Vertragsstaaten durch Vermittlung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen unverzüglich

mitzuteilen, welche Bestimmungen er außer Kraft gesetzt hat und welche Gründe ihn dazu veranlasst

haben. Auf demselben Wege ist durch eine weitere Mitteilung der Zeitpunkt anzugeben, in dem eine

solche Maßnahme endet.

Artikel 5

(1) Keine Bestimmung dieses Paktes darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine

Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu

begehen, die auf die Abschaffung der in diesem Pakt anerkannten Rechte und Freiheiten oder

auf weitergehende Beschränkungen dieser Rechte und Freiheiten, als in dem Pakt vorgesehen,

hinzielt.

(2) Die in einem Vertragsstaat durch Gesetze, Übereinkommen, Verordnungen oder durch

Gewohnheitsrecht anerkannten oder bestehenden grundlegenden Menschenrechte dürfen nicht unter

dem Vorwand beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, dass dieser Pakt derartige Rechte nicht

oder nur in einem geringen Ausmaße anerkenne.

Artikel 7

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung

oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige

Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.

Anmerkung von M. Köpke: Eine Impfpflicht und damit einhergehende Bußgelder usw. sind ungültig,

unwirksam. Impfpflicht läuft diesem Völkerrechtsvertrag zuwider (siehe Art. 7 und Nürnberger

Kodex). MRNA-Impfstoffe sind medizinische und wissenschaftliche Versuche mit nur bedingter

Zulassung.

Artikel 18

(1) Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht

umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder

anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft

mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche,

Ausübung und Unterricht zu bekunden.

(2) Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine

Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.

(3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich

vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen

Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer

erforderlich sind.

(4) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds

oder Pflegers zu achten, die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit

ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen.

Anmerkung von M. Köpke: Darf auf Grund abstrakter (unbewiesener) Gesundheitsgefahren (nur

Coronatest ohne Symptome), also ohne REALER Gefahr (kein Gefährder) die Religions- u. Gewissensfreiheit

eingeschränkt werden?

Sehr geehrte Frau …

7. Praxisbeispiel: Meine fristlose Kündigung 73

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 30.11.2021 kündige ich hiermit mein Arbeitsverhältnis bei

Ihnen fristlos. Sie als meine Arbeitgeberin machen meine Arbeitsausübung von den Testnachweisen

gemäß § 28 b IfSG abhängig, was niemals Bestandteil meines Arbeitsvertrages war. Auch sehe ich

73 Diese fristlose Kündigung wurde vom Verfasser Matthias Köpke am 09.12.2021 an seine Arbeitgeberin geschickt.

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