Köpke, Matthias - Rechtsgutachten vom 15.10.2022, online
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katholisch sind – fallen unter diese Bestimmungen. Es heißt ausdrücklich:
„Keine sogenannte Barmherzigkeit (praetextus cujusdam miserationis) soll diese Enterbung der
Kinder hindern, denn oft werden nach göttlichem Gericht die Söhne für die Väter bestraft, und
gemäß den kanonischen Satzungen trifft die Ahndung der Verbrechen nicht nur ihre Urheber,
sondern auch die Nachkommenschaft“ (c. 10 Vergentis X de haeret. V, 7).
Ganz folgerichtig bei dem 1. von den10 Geboten, wo Jahweh zu Mose und den Israeliten sprach:
„Ich bin Jahwe, dein Gott! Ich habe dich aus dem Sklavenhaus Ägyptens befreit. Du wirst keine
anderen Götter vor mich stellen! Du wirst dir kein Götterbild machen, kein Abbild von irgendetwas
im Himmel, auf der Erde oder im Meer! Wirf dich niemals vor ihnen nieder und verehre sie
auf keinen Fall! Denn ich, Jahwe, ich, dein Gott, bin ein eifersüchtiger Gott. Wer mich verachtet
und beiseite stellt, bei dem verfolge ich die Schuld der Väter noch bis zur dritten und vierten
Generation. Doch wer mich liebt und meine Gebote hält, dem schenke ich meine Gunst auf tausend
Generationen hin. Du wirst den Namen Jahwes, deines Gottes, nie missbrauchen! Denn Jahwe
wird jeden bestrafen, der seinen Namen mit Nichtigkeiten in Verbindung bringt“ (2. Mose 20,1-7).
Die oben genannte päpstliche Verfügung erinnert an die bekannte, von ganz bestimmter Seite
erhobene Forderung nach einer „Kollektivschuld“ des deutschen Volkes für die dem Volk als solchem
ganz unbekannten Vorkommnisse im 2. Weltkrieg.
In den Ländern des kommunistischen „Ostblocks“ verfuhr man bis ca. 1989 indessen ganz genau
gemäß jener päpstlichen Rechtsauffassung und beweist damit, dass in allen Gewaltstaaten – einerlei
ob nach christlicher oder marxistischer Ideologie aufgebaut – die gleichen Methoden angewandt
werden. 61 Dpa meldete aus Wien:
„Nach Berichten aus Sofia hat an den bulgarischen Universitäten eine neue ,Säuberungswelle’
eingesetzt. Vor allem Studenten aus Familien des früheren Mittelstandes sollen von ihr betroffen
sein. Außerdem sind zahlreiche Studenten aus bäuerlichen Familien exmatrikuliert worden,
deren Eltern sich einer Zwangskollektivierung widersetzt haben.“ („Münchner Merkur“ vom 21. 1.
1957.)
Aus diesen Verfügungen jenes Papstes erkennt man den Geist, aus dem heraus das Jus canonicum
geschaffen und „vervollkommnet“ wurde. Daher ist auch folgender Brief Innocenz III. an den Kaiser in
das Jus canonicum übernommen worden. Der Brief lautet in deutscher Übersetzung:
„Weißt du nicht, dass, wie Gott zwei große Lichter an das Firmament gesetzt hat, ein großes
und ein kleines, die Sonne und den Mond, so hat er auch am Firmament der Kirche zwei Lichter
geschaffen oder zwei Würden eingesetzt, die päpstliche Autorität und die königliche Macht; die
erstere aber, welche die geistige ist (spiritualis) ist die höhere; die andere, die irdische (carnalis),
die geringere. So groß nun der Unterschied zwischen Sonne und Mond, so groß ist der Abstand
zwischen Papst und Kaiser.“
Im Jus canonicum befindet sich dieser Gedankengang wörtlich im 1. Buch, gewissermaßen als
Präambel. (Jus canonicum, Lib. I. Decr. Tit. 33. cap. 6. De Majoritate et obedienta.)
10.14. Gibt es die Inquisitionsgesetze noch heute?
Der Geheimkämmerer des Papstes und Führer der katholischen Zentrumspartei, Franz v. Papen,
erklärte bei einer katholischen Veranstaltung in Gleiwitz am 14. 1. 1934 u.a.:
„Das dritte Reich unter Führung Adolf Hitlers ist – das darf man füglich behaupten – der erste
Staat der Welt, in dem die hehren Grundsätze der Päpste nicht nur anerkannt, sondern – was viel
wertvoller ist – in die Praxis umgesetzt worden sind.“ 62
Hitler sagte selbst:
„Ich lernte viel von der Unterweisung durch die Jesuiten. Bis jetzt hat es nie etwas
Großartigeres auf Erden gegeben, als die hierarchische Organisation der katholischen Kirche. Ich
übertrug viel von dieser Organisation in meine eigene Partei. Was die Juden betrifft, führe ich nur
dieselbe Politik fort, die die katholische Kirche sich seit 1500 Jahren angeeignet hat … indem sie
Juden als gefährlich beurteilte und sie in Ghettos etc. verstieß … weil sie wusste, wie die Juden seit
jeher wirklich waren ...“ 63
Das 1933 unterzeichnete und noch heute gültige Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und
Hitler-Deutschland gab dem nationalsozialistischen Regime das römisch-katholische Recht, Juden,
61 Siehe im Anhang „Der Kommunismus – ein Abklatsch des Alten Testamentes“.
62 Quelle: HF am Montag, 14. Jg., Nr. 3 vom 15.1.1934; „Der Quell – Zeitschrift für Geistesfreiheit“ Nr. 7 vom 9.4.1961; 13. Jahr.
63 Quelle: The Nazi Persecution of the Churches by Conway, pgs. 25, 26.
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