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Köpke, Matthias - Rechtsgutachten vom 15.10.2022, online

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Perikarditis, Lungenembolie Schlaganfall usw. besteht und damit LEBENSGEFAHR besteht, ist der

tiefe Eingriff in Art. 2 durch das InfSG nicht mehr verhältnismäßig. Gemessen an dem was das Gesetz

(InfSG) bewirken will ist das Opfer das mir abverlangt wird (Tod, dauernde Behinderung usw.)

unverhältnismäßig. Nicht eingeschränkt im InfSG wurde das Recht auf Leben (auch Art. 2 GG), was im

Luftsicherheitsgesetz von 2006 vom Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, d.h. Leben darf

nicht für Leben geopfert werden (siehe Film „Terror“). Man darf kein Leben opfern um Leben zu

retten! Wenn im Paul-Ehrlich-Institut zu lesen ist, dass auch Todesfälle nach der Impfung auftreten,

dann macht der Staat durch Verhängung der Impfpflicht genau das: er ordnet die Opferung von

Menschen an um andere Menschen zu retten! Grundrechte können nur zur einem bestimmten Zweck

eingeschränkt (muss geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein) aber niemals abgeschafft

werden.

4. Was bedeutet „Staatsräson“? 70

„Der Begriff der Staatsräson (auch Staatsraison) bedeutet das Streben nach Sicherheit und

Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln. Nach Wolfgang Kersting stellt er eine ,Rangordnungsregel

für Interessens- und Rechtskollisionen‘ dar. Damit ist zumeist die klassische Dreiheit ,voluntas,

neccessitas und utilitas‘ (,Wille, Notwendigkeit, Nützlichkeit‘) als Legitimationsgrößen staatlicher

Handlungen gemeint.

In diesem Sinn ist die Staatsräson ein vernunftgeleitetes Interessenskalkül einer Regierung,

unabhängig von der Regierungsform, und einzig der Aufrechterhaltung des funktionierenden

Staatsgebildes verpflichtet. Dabei besteht die tendenzielle Gefahr, dass die Staatsmacht zum Selbstzweck

wird und der Staatsapparat zum Staat im Staate.

Das Lexikon der Politik definiert den Begriff ,Staatsräson‘ als ein ,in der italienischen Renaissance (vor

allem Machiavelli) erstmals auf den Begriff gebrachtes, grundsätzliches Orientierungs- und

Handlungsprinzip, welches die Erhaltung des Staates bzw. der staatlichen Autorität und/oder sogar

deren Steigerung zur entscheidenden politischen Maxime erklärt. […]‘

Alternativ bietet das Wörterbuch zur Politik drei verschiedene Definitionen der Staatsräson:

• Als erstes wird Staatsräson als ,Vorrang der Staatsinteressen vor allen anderen Interessen‘

interpretiert,

• eine zweite Definition sieht Staatsräson als ,Staatsnotwendigkeit, im Gegensatz zur individuellen

Vernunft und Notwendigkeit‘.

• Eine dritte Unterscheidung erkennt in ihr einen ,Grundsatz, dem zufolge oberster Maßstab

staatlichen Handelns die Wahrung und Vermehrung des Nutzens des Staates ist, auch unter

Inkaufnahme der Verletzung von Moral- und Rechtsvorschriften‘.“ ⁷⁰

4.1. Staatsräson der Bundesrepublik Deutschland?

„Die Idee der Staatsräson ist der Philosophie des deutschen Grundgesetzes diametral entgegengesetzt,

das Menschen – und nur ihnen – einen primären und unantastbaren Rechtsstatus zugesteht und nur dort

Notwendigkeit zur Regulierung sieht, wo es Interessenkonflikte zwischen Menschen gibt. Dem Staat selbst

wird kein Rechtsstatus zugestanden, der einem Menschen ebenbürtig oder sogar überlegen wäre.

Die Idee der Staatsräson aber sieht den Staat als mindestens ebenbürtig, wenn nicht höherwertig

gegenüber dem Menschen an, so dass es nach dieser Philosophie im Falle von Konflikten zu Entscheidungen

kommen kann, die den abstrakten Staat bevorteilen, konkrete Menschen aber benachteiligen.

Zugespitzt in den Worten des Staatsrechtlers Helmut Rumpf: ,In der liberalen und naturrechtlichen

Denktradition steht die Idee der Staatsräson im Gegensatz zur Idee des Rechts und des

Rechtsstaats, sind Staatsräson und Rechtsstaat feindliche politische Leitbegriffe.‘ Das ,politische

Problem der Staatsräson‘ gebe es zwar noch, doch sei sie ein Begriff von ,historischer Konkretheit‘ und

habe ,anderen tragenden Begriffen Platz gemacht‘.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland postuliert mit Artikel 1 die Würde des Menschen als

unantastbar und begründet mit der Aufzählung der Grundrechte in den folgenden Artikeln einen

Neuanfang, der nach der Stunde null angesichts der deutschen Geschichte bitter notwendig war und

deshalb auch die Idee einer Staatsräson unbedingt verbannen sollte. Die Raison d’Être (Existenzberechtigung)

des neuen, demokratischen, rechtsstaatlichen und sozialen Staates sollte das Wohl der Menschen

sein, wozu als bindende Verpflichtung aus der deutschen Geschichte gerade auch die Bekämpfung des

Antisemitismus und die Sicherung des jüdisches Leben gehören, zumindest in Deutschland und möglichst

70 Quelle: Wikipedia, Staatsräson, abgerufen am 27.12.2021. Hervorhebungen vom Verfasser M.K. (Matthias Köpke).

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