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Kurhaus Palais in Augsburg-Göggingen – Kultiviertes Wohnen am Klausenberg

Kultiviert wohnen im Herzen von Augsburg, dafür steht das "Kurhaus-Palais". Ein attraktives Architekturkonzept und hochwertige Ausstattung machen die hoch attraktiven Wohnungen in bester Lage im traditionellen Stadtteil Göggingen zu einem Juwel für Selbstnutzer wie auch Kapitalanleger. In direkter Nähe zur Augsburger City und mit optimaler Verkehrsanbindung. Damit sich die zukünftigen Bewohner – Vormerkungen sind bereits möglich – besonders wohlfühlen, setzt tfm Wohnbau mit einer topmodernen technischen Ausstattung höchste Maßstäbe. Eine hochenergieeffiziente Bauweise gemäß KfW-55-Standard ermöglicht finanzielle Fördermöglichkeiten. Neben dem Prestige-Projekt „Kurhaus-Palais“ plant Augsburgs renommierter Bauträger tfm Wohnbau aktuell weitere Wohnträume in exzellenten Lagen, wie am Bahnpark, in der Altstadt am Jakobsplatz und in der Ulmer Straße. Mehr Informationen unter: https://www.tfm-wohnbau.de/projekte/kurhaus-palais/

Kultiviert wohnen im Herzen von Augsburg, dafür steht das "Kurhaus-Palais". Ein attraktives Architekturkonzept und hochwertige Ausstattung machen die hoch attraktiven Wohnungen in bester Lage im traditionellen Stadtteil Göggingen zu einem Juwel für Selbstnutzer wie auch Kapitalanleger. In direkter Nähe zur Augsburger City und mit optimaler Verkehrsanbindung.

Damit sich die zukünftigen Bewohner – Vormerkungen sind bereits möglich – besonders wohlfühlen, setzt tfm Wohnbau mit einer topmodernen technischen Ausstattung höchste Maßstäbe. Eine hochenergieeffiziente Bauweise gemäß KfW-55-Standard ermöglicht finanzielle Fördermöglichkeiten.
Neben dem Prestige-Projekt „Kurhaus-Palais“ plant Augsburgs renommierter Bauträger tfm Wohnbau aktuell weitere Wohnträume in exzellenten Lagen, wie am Bahnpark, in der Altstadt am Jakobsplatz und in der Ulmer Straße.

Mehr Informationen unter: https://www.tfm-wohnbau.de/projekte/kurhaus-palais/

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h<strong>in</strong>aus können entsprechend dem Baufortschritt <strong>in</strong>dividuelle Sonderwünsche mit dem Verkäufer<br />

bzw. mit dessen beauftragten Handwerkern vere<strong>in</strong>bart werden.<br />

Alternativen bezüglich der Ausführung der Materialien kommen ausschließlich nach Festlegung<br />

durch den Verkäufer zum E<strong>in</strong>bau.<br />

In Umsetzung von Art. 48 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) werden alle mit „BF“ gekennzeichneten<br />

die Wohnungen so geplant und im baurechtlichen Genehmigungsverfahren auch<br />

selbst so berücksichtigt, dass sie barrierefrei erreichbar s<strong>in</strong>d und <strong>in</strong>nerhalb der Wohnung<br />

selbst über die erforderlichen Bewegungsflächen und über bodenebene Duschwannen mit<br />

Antirutschoberfläche (= Duschplatz) verfügen, d<strong>am</strong>it diese Wohnungen <strong>in</strong> verschiedenen<br />

Lebenssituationen und bis <strong>in</strong>s hohe Alter gut nutzbar s<strong>in</strong>d. Bauliche Änderungen <strong>in</strong> diesen<br />

Wohnungen s<strong>in</strong>d nur zulässig, wenn sie der DIN 18040-2 sowie dem Art. 48 Abs. 1 BayBO entsprechen.<br />

Die Lieferung oder Bereitstellung von Hilfsgeräten, wie z. B. Leitern etc. für Wartungs-, Re<strong>in</strong>igungs-<br />

und Unterhaltsarbeiten gehört nicht zum Leistungsumfang des Verkäufers.<br />

Gewährleistung nach BGB<br />

Für die Rechte und Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln an Grundstück und Gebäulichkeiten<br />

gelten die Bestimmungen wie sie <strong>in</strong> der notariellen Kaufurkunde festgelegt s<strong>in</strong>d.<br />

H<strong>in</strong>weise zur Beachtung nach Erstbezug<br />

„Wartung und Instandhaltung“<br />

Wartung und Instandhaltung obliegt dem Käufer. Für Mängel, die auf e<strong>in</strong>e unterlassene oder<br />

mangelhafte Wartung, Pflege und Instandhaltung zurückzuführen s<strong>in</strong>d besteht ke<strong>in</strong> Gewährleistungsanspruch.<br />

Gewöhnliche Verschleiß- und Abnutzungsersche<strong>in</strong>ungen von Teilen und Anlagen, die e<strong>in</strong>em bestimmungsgemäßen<br />

Verschleiß unterliegen und deshalb Reparaturbedürftigkeit e<strong>in</strong>tritt, stellen<br />

ke<strong>in</strong>e Sachmängel dar.<br />

„Festlegung elastischer Fugen als Wartungsfugen“<br />

Bei schwimmenden Zementestrichen s<strong>in</strong>d trotz fachgerechter Ausführung Randverformungen<br />

technisch nicht zu vermeiden. Somit unterliegen Abrisse von elastischen Verfugungen <strong>in</strong>folge von<br />

zulässigen und technisch nicht zu vermeidenden Absenkungen der Zementestrich-<br />

Fußbodenkonstruktion nicht der Gewährleistung des Verkäufers, dies gilt <strong>in</strong>sbesondere für sämtliche<br />

Boden-Wand-Anschlüsse bei den Bodenbelägen und Fliesen-/Plattenbelägen.<br />

Sämtliche elastische Verfugungen <strong>in</strong> Sanitärräumen s<strong>in</strong>d chemischen und/oder physikalischen<br />

sowie mechanischen E<strong>in</strong>flüssen ausgesetzt (Wasser, Re<strong>in</strong>igung mit Re<strong>in</strong>igungsmittel, Ablagerungen<br />

von Schmutz etc.) und bedürfen somit e<strong>in</strong>er permanenten Wartung und Pflege um Folgeschäden<br />

zu vermeiden.<br />

Es wird hiermit darauf h<strong>in</strong>gewiesen und vere<strong>in</strong>bart, dass sämtliche unter diesem Untertitel genannten<br />

elastischen Fugen somit Wartungsfugen darstellen. Im Rahmen des Bauunterhaltes s<strong>in</strong>d<br />

diese elastischen Fugen <strong>in</strong> entsprechenden Zeitabständen auch <strong>in</strong>nerhalb der Gewährleistungszeit<br />

des Bauträgers, durch die Käufer zu erneuern und auch h<strong>in</strong>sichtlich der Kosten zu tragen.<br />

„H<strong>in</strong>weise zu feuerverz<strong>in</strong>kte Roste auf (Dach-)Terrassen bzw. Balkonen mit Terrassenbelägen“<br />

Stand: 07.12.2022<br />

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