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Betriebsanleitung - Tekom

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Sicherheit und Umwelt<br />

Sicheres Betreiben<br />

34<br />

Anhänger* kuppeln<br />

Bei Inbetriebnahme und Betrieb<br />

Vor Inbetriebnahme von Anhängern die <strong>Betriebsanleitung</strong><br />

aufmerksam lesen und sich mit den Sicherheitshinweisen<br />

vertraut machen. Bei Unklarheiten durch einen MAN−Be�<br />

auftragten einweisen lassen.<br />

Verletzungsgefahr<br />

S Der Aufenthalt von Personen während des Kuppel�<br />

vorgangs ist nur in sicherem Abstand vom Zugfahr�<br />

zeug und vom Anhänger erlaubt.<br />

S Sicherstellen, dass sich beim Anfahren und während<br />

des Fahrbetriebes keine Personen zwischen Zugfahr�<br />

zeug und Anhänger aufhalten. Personen können<br />

stürzen, eingeklemmt und Körperteile eingequetscht<br />

werden.<br />

Unfallgefahr<br />

Während des Betriebes von Zugfahrzeugen mit Anhän�<br />

gern bestehen besondere Unfallgefahren. Deshalb erfor�<br />

dert der Betrieb die besondere Aufmerksamkeit des<br />

Fahrers.<br />

S Zugfahrzeug und Anhänger nur auf ebener Fläche,<br />

festem und rutschsicherem Untergrund an− oder<br />

abkuppeln.<br />

S Anhänger zum Kuppeln nicht auflaufen lassen.<br />

S Anhänger gegen Wegrollen mit Unterlegkeilen si�<br />

chern.<br />

S Beim Kuppelvorgang nicht zwischen Zugfahrzeug<br />

und Anhänger treten.<br />

S Anhänger nur mit korrekt gekuppeltem Zugfahrzeug<br />

bewegen.<br />

S Versorgungsleitungen zwischen Zugfahrzeug und<br />

Anhänger auf festen Sitz, Dichtheit und Funktion<br />

prüfen.<br />

S Ankuppeln nur bei stehendem Fahrzeug und einge�<br />

legter Feststellbremse.<br />

S Anhänger schwenkt bei mehrfacher Kreisfahrt aus<br />

der Fahrspur des Zugfahrzeuges aus.<br />

S Erhöhte Vorsicht beim Abkuppeln von Anhängern mit<br />

Auflaufbremsen. Der Auflaufbremsen�Mechanismus<br />

kann unter Spannung stehen.<br />

Zulässige Anhängelasten (. Seite 422) und Vorschrif�<br />

ten des Gesetzgebers zum Betrieb von Anhängern<br />

beachten.<br />

Stützlasten an der Anhängekupplung sind nicht zuläs�<br />

sig. Schäden an der Anhängekupplung wären die<br />

Folge.<br />

Zugfahrzeuge mit einer Gesamtlänge über 12 m dürfen<br />

nur mit einer Ausnahmegenehmigung mit Anhängern<br />

betrieben werden. Länderspezifische Vorschriften be�<br />

achten.

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