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15_Ausgabe Juni 2002

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Der Tätigkeit der Hebamme, Wehe., oder<br />

Bademutter gehört zu den ältesten medizinischen<br />

Berufen überhaupt.<br />

Der Chirurg oder auch der Stadt - Physicus<br />

wurden nur in Ausnahmefällen hinzugerufen.<br />

Eine Berufsausbildung oder Lehre<br />

für Hebammen unter der Aufsicht der<br />

Obrigkeit gab es lange Zeit nicht. Die<br />

"weisen" Frauen erlernten ihr Handwerk<br />

meist von älteren und erfahrenen Hebammen.<br />

Im Jahre <strong>15</strong>13 erschien das erste<br />

gedruckte Handbuch der Geburtshilfe für<br />

Hebammen. Verfasst hatte es der Wormser<br />

Stadtarzt Eucharius Roeflin in deutscher<br />

Sprache. Bereits 1612 legte die Görlitzer<br />

Medizinalordnung fest, dass "die Hebammen,<br />

ehe sie angenommen , zuvor vom<br />

Collegio Medico im Beisein des Rats-<br />

Depurtierten examiniert werden. “<br />

Vom 1. Dez. des Jahres 1690 wurde ein<br />

solches Heer, dem Bürgermeister Michael<br />

Steinbach, und dem Schöppen Gregor<br />

Möller erschienen die Möllerin aus Moys<br />

und die Mariea aus Marklissa. Man befragte<br />

sie über den "Zustand schwergehnden<br />

Weiber....wie sie als Weh-Mütter Rath geben<br />

und operiren, und vor, in und nach der<br />

Geburt sich verhalten sollen...Itemwas mit<br />

dem durch göttlichen Segen ans Tageslicht<br />

kommende Kinde Vorzunehmen, was ihr<br />

Ambt bei der Keißerin, was ihre Medica-<br />

mente sein, bisherige practica, und was<br />

mehr hieher gehörig.<br />

Da die damalige Situation im Hebammenwesen<br />

in der Beurteilung der Maria Marklissa<br />

sehr treffend erscheint, sei sie hier im<br />

Zitat wiedergegeben: Die Kommission<br />

schätze ein "dass Sie ihrer Person nach ein<br />

geschickt Weib, zu solchen Bade-Mutter-<br />

Ambte 33 Jahr alt, ihrer Wissenschaft nach<br />

erfahren, guten Verstandes und Antwort sei,<br />

in Lesung guter Bücher geübt, von ihrer<br />

Mutter ein Jahr informieret, ihrer practica<br />

nach XI Jahr für eine Bade-Mutter sich<br />

habe gebrauchen lassen, in Examine auf<br />

alle schwere und leichte Fragen wohl und<br />

bescheidentlich geantwortet, in schweren<br />

Geburten oftmals ihre gute Geschicklichkeit<br />

erwiesen habe" .<br />

Nach erfolgter und erfolgreicher Examination<br />

vereidigte der Görlitzer Rat die<br />

Hebammen. Aus dem Jahre 1641 wurde ein<br />

solcher Eid, der älteste der Oberlaustitz<br />

überliefert. Erst jetzt durften die Hebammen<br />

in Görlitz und den Dörfern das<br />

städtischen Weichbildes ihre Kunst<br />

ausüben. Speziell für die Hebammen gab es,<br />

sicher belegt ab 1716 , eine Instruktion in<br />

der unter anderem festgelegt wurde, dass<br />

die Hebamme verpflichtet wurde "im<br />

höchsten Notfall und wenn ein ordentlicher<br />

Priester nicht zu erlangen die Schwachen

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