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Der Tätigkeit der Hebamme, Wehe., oder<br />
Bademutter gehört zu den ältesten medizinischen<br />
Berufen überhaupt.<br />
Der Chirurg oder auch der Stadt - Physicus<br />
wurden nur in Ausnahmefällen hinzugerufen.<br />
Eine Berufsausbildung oder Lehre<br />
für Hebammen unter der Aufsicht der<br />
Obrigkeit gab es lange Zeit nicht. Die<br />
"weisen" Frauen erlernten ihr Handwerk<br />
meist von älteren und erfahrenen Hebammen.<br />
Im Jahre <strong>15</strong>13 erschien das erste<br />
gedruckte Handbuch der Geburtshilfe für<br />
Hebammen. Verfasst hatte es der Wormser<br />
Stadtarzt Eucharius Roeflin in deutscher<br />
Sprache. Bereits 1612 legte die Görlitzer<br />
Medizinalordnung fest, dass "die Hebammen,<br />
ehe sie angenommen , zuvor vom<br />
Collegio Medico im Beisein des Rats-<br />
Depurtierten examiniert werden. “<br />
Vom 1. Dez. des Jahres 1690 wurde ein<br />
solches Heer, dem Bürgermeister Michael<br />
Steinbach, und dem Schöppen Gregor<br />
Möller erschienen die Möllerin aus Moys<br />
und die Mariea aus Marklissa. Man befragte<br />
sie über den "Zustand schwergehnden<br />
Weiber....wie sie als Weh-Mütter Rath geben<br />
und operiren, und vor, in und nach der<br />
Geburt sich verhalten sollen...Itemwas mit<br />
dem durch göttlichen Segen ans Tageslicht<br />
kommende Kinde Vorzunehmen, was ihr<br />
Ambt bei der Keißerin, was ihre Medica-<br />
mente sein, bisherige practica, und was<br />
mehr hieher gehörig.<br />
Da die damalige Situation im Hebammenwesen<br />
in der Beurteilung der Maria Marklissa<br />
sehr treffend erscheint, sei sie hier im<br />
Zitat wiedergegeben: Die Kommission<br />
schätze ein "dass Sie ihrer Person nach ein<br />
geschickt Weib, zu solchen Bade-Mutter-<br />
Ambte 33 Jahr alt, ihrer Wissenschaft nach<br />
erfahren, guten Verstandes und Antwort sei,<br />
in Lesung guter Bücher geübt, von ihrer<br />
Mutter ein Jahr informieret, ihrer practica<br />
nach XI Jahr für eine Bade-Mutter sich<br />
habe gebrauchen lassen, in Examine auf<br />
alle schwere und leichte Fragen wohl und<br />
bescheidentlich geantwortet, in schweren<br />
Geburten oftmals ihre gute Geschicklichkeit<br />
erwiesen habe" .<br />
Nach erfolgter und erfolgreicher Examination<br />
vereidigte der Görlitzer Rat die<br />
Hebammen. Aus dem Jahre 1641 wurde ein<br />
solcher Eid, der älteste der Oberlaustitz<br />
überliefert. Erst jetzt durften die Hebammen<br />
in Görlitz und den Dörfern das<br />
städtischen Weichbildes ihre Kunst<br />
ausüben. Speziell für die Hebammen gab es,<br />
sicher belegt ab 1716 , eine Instruktion in<br />
der unter anderem festgelegt wurde, dass<br />
die Hebamme verpflichtet wurde "im<br />
höchsten Notfall und wenn ein ordentlicher<br />
Priester nicht zu erlangen die Schwachen