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Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 4 - Jahrgang 2023

Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 4 - Jahrgang 2023 mit dem gewerblichen Sonderthema "Bauen & Wohnen"

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Seite 3 AMTSBLATT<br />

1. März <strong>2023</strong><br />

persönlichen Voraussetzungen in EG 8 mit vielfältigen Sozialleistungen, wie<br />

z.B. attraktive betriebliche Zusatzversorgung, leistungsorientierte Bezahlung<br />

sowie Jahressonderzahlung<br />

• 30 Tage Urlaub<br />

• 24. und 31. Dezember als zusätzliche arbeitsfreie Tage<br />

Wir freuen uns auf ihr Bewerbung. Bitte richten Sie diese bis zum 31. März<br />

<strong>2023</strong> unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit an: Kathleen Schöbe, Tel.:<br />

034243 / 33915, E-Mail: k.schoebe@laussig.de<br />

Mit der Zusendung Ihrer Unterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Angaben für den<br />

Zeitraum des Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden dürfen, wir garantieren Ihnen<br />

eine vertrauliche Behandlung ihrer persönlichen Daten. Ihre Einwilligung kann von Ihnen jederzeit<br />

widerrufen werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für das Auswahlverfahren und wird auf<br />

Grundlage von Artikel 6 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) vorgenommen. Dies schließt die<br />

Weitergabe an die Mitglieder der Auswahlkommission und der Personalverwaltung mit ein. Nach<br />

Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungen, die nicht berücksichtigt<br />

wurden, ordnungsgemäß vernichtet.<br />

Richten Sie Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bevorzugt per E-Mail als PDF mit einer<br />

maximalen Datengröße von 5 MB bitte bis zum 31. März <strong>2023</strong> an die angegebene E-Mail-Adresse.<br />

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.<br />

Die Gemeindeverwaltung legt Wert auf berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern.<br />

Kosten der Bewerbung können nicht erstattet werden.<br />

Bekanntmachung und Ladung<br />

Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, hat die Wertermittlung<br />

von Teilflächen des Flurstücks 2/9, Gemarkung Kossa, Flur 5 des Verfahrensgebietes<br />

des Bodenordnungsverfahrens „Kossa Teichhäuser 10“ (N14/<br />

BOV) vorgenommen. Ermittelt wurde auch der Wert der aufstehenden Gebäude.<br />

Den Beteiligten werden die Ergebnisse der Wertermittlung<br />

am Mittwoch, dem 22. März <strong>2023</strong>, um 14.30 Uhr<br />

im Landratsamt Nordsachsen,<br />

Dr.-Belian-Straße 4<br />

Raum 152 b<br />

04838 Eilenburg<br />

in einer Versammlung erläutert.<br />

Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung werden im Anschluss<br />

an die Versammlung vier Wochen lang zur Einsichtnahme für die<br />

Beteiligten in der Gemeindeverwaltung Laußig, Leipziger Straße 23 in 04838<br />

Laußig und im Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung,<br />

Dr.-Belian-Straße 5 in 04838 Eilenburg (Raum 304) zu den allgemeinen Öffnungszeiten<br />

ausgelegt.<br />

Bitte nutzen Sie den Erläuterungstermin und informieren Sie sich durch Einsichtnahme<br />

in die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung.<br />

Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort<br />

Verfahren: Kossa Teichhäuser 10<br />

Gemarkung: Kossa, Flur 5<br />

Gemeinde:<br />

Laußig<br />

Verfahrens-Nr.: N14/BOV<br />

Az.:<br />

220-5-8472.20.04-N14/BOV<br />

In der Gemeinde Laußig, Leipziger Straße 23 in 04838 Laußig liegt ab dem 23.<br />

März <strong>2023</strong> während der Sprechzeiten<br />

montags<br />

dienstags<br />

mittwochs<br />

donnerstags<br />

freitags<br />

9.00 bis 12.00 Uhr<br />

9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

geschlossen<br />

9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

9.00 bis 12.00 Uhr<br />

die Ergebnisse der Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren „Kossa Teichhäuser<br />

10“ mit<br />

• Gutachten des Sachverständigen Dr. J. Spinda vom 17. August 2022<br />

• Wertermittlungskarte<br />

bis einschließlich 20. April <strong>2023</strong> zur kostenlosen Einsichtnahme für die Beteiligten<br />

aus.<br />

Laußig, 1. März <strong>2023</strong><br />

Flurbereinigung:<br />

Gemeinden:<br />

Landkreis:<br />

Ländliche Neuordnung<br />

Strelln<br />

Mockrehna und Doberschütz<br />

Nordsachsen<br />

Der durch Sachverständige ergänzte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft<br />

(TG) Strelln ist zuständig für die Wertermittlung im Verfahren der Ländlichen<br />

Neuordnung Strelln. Die von ihm beschlossenen Ergebnisse der Wertermittlung<br />

sind in die Wertermittlungskarte eingetragen. Die Ergebnisse sind nunmehr den<br />

Beteiligten zu erläutern und zur Einsichtnahme auszulegen.<br />

Hiermit erfolgt die<br />

Bekanntmachung der Ladung und Auslegung<br />

– Wertermittlung –<br />

Die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstücken im Gebiet des<br />

Flurbereinigungsverfahrens Strelln, ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten<br />

der Eigentümer sowie sonstige Berechtigte werden hiermit zu einer<br />

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können Sie während<br />

der Zeit der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt<br />

Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung,<br />

geladen.<br />

Teilnehmerversammlung<br />

Postanschrift:<br />

Hausanschrift:<br />

04855 Torgau Dr.-Belian-Straße 5<br />

04838 Eilenburg<br />

vorbringen.<br />

Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, wird die Ergebnisse<br />

der Wertermittlung nach Behebung begründeter Einwendungen feststellen.<br />

Der Feststellungsbeschluss wird öffentlich bekannt gemacht.<br />

Eilenburg, 9. Februar <strong>2023</strong><br />

gez. Hindemith<br />

Sachgebietsleiter<br />

Versammlungsort:<br />

Versammlungszeit:<br />

Tagesordnung:<br />

Saal der Gaststätte „Zum Lindenbaum“<br />

OT Strelln, Mühlbergstraße 51, 04862 Mockrehna<br />

Dienstag, 4. April <strong>2023</strong>, Beginn 19.00 Uhr<br />

1. Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung<br />

2. Weiterer zeitlicher Verfahrensablauf<br />

3. Diskussion<br />

Im Anschluss an die Teilnehmerversammlung erfolgt ab 5. April <strong>2023</strong> die<br />

Auslegung<br />

der Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung (Wertermittlungsrahmen)<br />

mit der Wertermittlungskarte für die Dauer von vier Wochen zur<br />

Einsichtnahme für die Beteiligten. Die Auslegung erfolgt zeitgleich an drei Orten:

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