Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 4 - Jahrgang 2023
Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 4 - Jahrgang 2023 mit dem gewerblichen Sonderthema "Bauen & Wohnen"
Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 4 - Jahrgang 2023
mit dem gewerblichen Sonderthema "Bauen & Wohnen"
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Seite 3 AMTSBLATT<br />
1. März <strong>2023</strong><br />
persönlichen Voraussetzungen in EG 8 mit vielfältigen Sozialleistungen, wie<br />
z.B. attraktive betriebliche Zusatzversorgung, leistungsorientierte Bezahlung<br />
sowie Jahressonderzahlung<br />
• 30 Tage Urlaub<br />
• 24. und 31. Dezember als zusätzliche arbeitsfreie Tage<br />
Wir freuen uns auf ihr Bewerbung. Bitte richten Sie diese bis zum 31. März<br />
<strong>2023</strong> unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit an: Kathleen Schöbe, Tel.:<br />
034243 / 33915, E-Mail: k.schoebe@laussig.de<br />
Mit der Zusendung Ihrer Unterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Angaben für den<br />
Zeitraum des Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden dürfen, wir garantieren Ihnen<br />
eine vertrauliche Behandlung ihrer persönlichen Daten. Ihre Einwilligung kann von Ihnen jederzeit<br />
widerrufen werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für das Auswahlverfahren und wird auf<br />
Grundlage von Artikel 6 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) vorgenommen. Dies schließt die<br />
Weitergabe an die Mitglieder der Auswahlkommission und der Personalverwaltung mit ein. Nach<br />
Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungen, die nicht berücksichtigt<br />
wurden, ordnungsgemäß vernichtet.<br />
Richten Sie Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bevorzugt per E-Mail als PDF mit einer<br />
maximalen Datengröße von 5 MB bitte bis zum 31. März <strong>2023</strong> an die angegebene E-Mail-Adresse.<br />
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.<br />
Die Gemeindeverwaltung legt Wert auf berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern.<br />
Kosten der Bewerbung können nicht erstattet werden.<br />
Bekanntmachung und Ladung<br />
Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, hat die Wertermittlung<br />
von Teilflächen des Flurstücks 2/9, Gemarkung Kossa, Flur 5 des Verfahrensgebietes<br />
des Bodenordnungsverfahrens „Kossa Teichhäuser 10“ (N14/<br />
BOV) vorgenommen. Ermittelt wurde auch der Wert der aufstehenden Gebäude.<br />
Den Beteiligten werden die Ergebnisse der Wertermittlung<br />
am Mittwoch, dem 22. März <strong>2023</strong>, um 14.30 Uhr<br />
im Landratsamt Nordsachsen,<br />
Dr.-Belian-Straße 4<br />
Raum 152 b<br />
04838 Eilenburg<br />
in einer Versammlung erläutert.<br />
Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung werden im Anschluss<br />
an die Versammlung vier Wochen lang zur Einsichtnahme für die<br />
Beteiligten in der Gemeindeverwaltung Laußig, Leipziger Straße 23 in 04838<br />
Laußig und im Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung,<br />
Dr.-Belian-Straße 5 in 04838 Eilenburg (Raum 304) zu den allgemeinen Öffnungszeiten<br />
ausgelegt.<br />
Bitte nutzen Sie den Erläuterungstermin und informieren Sie sich durch Einsichtnahme<br />
in die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung.<br />
Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort<br />
Verfahren: Kossa Teichhäuser 10<br />
Gemarkung: Kossa, Flur 5<br />
Gemeinde:<br />
Laußig<br />
Verfahrens-Nr.: N14/BOV<br />
Az.:<br />
220-5-8472.20.04-N14/BOV<br />
In der Gemeinde Laußig, Leipziger Straße 23 in 04838 Laußig liegt ab dem 23.<br />
März <strong>2023</strong> während der Sprechzeiten<br />
montags<br />
dienstags<br />
mittwochs<br />
donnerstags<br />
freitags<br />
9.00 bis 12.00 Uhr<br />
9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
geschlossen<br />
9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
9.00 bis 12.00 Uhr<br />
die Ergebnisse der Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren „Kossa Teichhäuser<br />
10“ mit<br />
• Gutachten des Sachverständigen Dr. J. Spinda vom 17. August 2022<br />
• Wertermittlungskarte<br />
bis einschließlich 20. April <strong>2023</strong> zur kostenlosen Einsichtnahme für die Beteiligten<br />
aus.<br />
Laußig, 1. März <strong>2023</strong><br />
Flurbereinigung:<br />
Gemeinden:<br />
Landkreis:<br />
Ländliche Neuordnung<br />
Strelln<br />
Mockrehna und Doberschütz<br />
Nordsachsen<br />
Der durch Sachverständige ergänzte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft<br />
(TG) Strelln ist zuständig für die Wertermittlung im Verfahren der Ländlichen<br />
Neuordnung Strelln. Die von ihm beschlossenen Ergebnisse der Wertermittlung<br />
sind in die Wertermittlungskarte eingetragen. Die Ergebnisse sind nunmehr den<br />
Beteiligten zu erläutern und zur Einsichtnahme auszulegen.<br />
Hiermit erfolgt die<br />
Bekanntmachung der Ladung und Auslegung<br />
– Wertermittlung –<br />
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstücken im Gebiet des<br />
Flurbereinigungsverfahrens Strelln, ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten<br />
der Eigentümer sowie sonstige Berechtigte werden hiermit zu einer<br />
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können Sie während<br />
der Zeit der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt<br />
Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung,<br />
geladen.<br />
Teilnehmerversammlung<br />
Postanschrift:<br />
Hausanschrift:<br />
04855 Torgau Dr.-Belian-Straße 5<br />
04838 Eilenburg<br />
vorbringen.<br />
Das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, wird die Ergebnisse<br />
der Wertermittlung nach Behebung begründeter Einwendungen feststellen.<br />
Der Feststellungsbeschluss wird öffentlich bekannt gemacht.<br />
Eilenburg, 9. Februar <strong>2023</strong><br />
gez. Hindemith<br />
Sachgebietsleiter<br />
Versammlungsort:<br />
Versammlungszeit:<br />
Tagesordnung:<br />
Saal der Gaststätte „Zum Lindenbaum“<br />
OT Strelln, Mühlbergstraße 51, 04862 Mockrehna<br />
Dienstag, 4. April <strong>2023</strong>, Beginn 19.00 Uhr<br />
1. Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung<br />
2. Weiterer zeitlicher Verfahrensablauf<br />
3. Diskussion<br />
Im Anschluss an die Teilnehmerversammlung erfolgt ab 5. April <strong>2023</strong> die<br />
Auslegung<br />
der Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung (Wertermittlungsrahmen)<br />
mit der Wertermittlungskarte für die Dauer von vier Wochen zur<br />
Einsichtnahme für die Beteiligten. Die Auslegung erfolgt zeitgleich an drei Orten: