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Dokumentation des Workshops Modellregion Integration ... - Kassel

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Sprachstandserfassung KISS<br />

Mit KISS hat das Land Hessen eine Untersuchungsmethode<br />

entwickelt, die an allen hessischen Kindertagesstätten<br />

eingeführt werden soll. KISS ist die Erfassung<br />

<strong>des</strong> Sprachstan<strong>des</strong> bei vierjährigen Kindern mit einer<br />

überarbeiteten und wissenschaftlich validierten Form<br />

<strong>des</strong> Marburger-Sprachscreenings (MSS). Es soll den<br />

Erzieherinnen und Erziehern ermöglichen, objektiv<br />

festzustellen, wie weit die jeweiligen Kinder in ihrer<br />

sprachlichen Entwicklung fortgeschritten sind. Die<br />

Eltern werden in die Bewertung einbezogen. Die<br />

Erkenntnisse aus der Untersuchung ergeben Hinweise<br />

auf den individuellen Förderbedarf. Entsprechend<br />

dem Ergebnis sollen sie optimal in der Kindertageseinrichtung<br />

und durch die Sensibilisierung der Eltern<br />

gefördert werden. Die Organisation der Sprachstandserfassung<br />

wird durch die Sprachheilbeauftragten der<br />

Gesundheitsämter durchgeführt. Das Hessische Sozialministerium<br />

wird den Landkreisen und kreisfreien<br />

Städten die Kosten pauschal erstatten, die durch die<br />

Beschäftigung der Sprachexperten und deren Tätigkeit<br />

entstehen. KISS soll innerhalb der nächsten drei<br />

Jahre flächendeckend in Hessen eingeführt sein.<br />

Sprachförderung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> für Zuwandererkinder<br />

im Kindergartenalter<br />

Mit dem Lan<strong>des</strong>programm können Sprachfördermaßnahmen<br />

für Kinder im Kindergartenalter ohne ausreichende<br />

Deutschkenntnisse, insbesondere in Kindergärten<br />

und in Familien unterstützenden Einrichtungen<br />

gefördert werden. Neben den Sprachfördermaßnahmen<br />

für Kindergartenkinder stellt das Land Hessen<br />

auch Mittel für Fortbildungsmaßnahmen für Erzieherinnen<br />

und Erzieher bereit, damit gut ausgebildetes<br />

Fachpersonal die Sprachförderung durchführen kann.<br />

Die Fördergrundsätze für das Sprachförderprogramm<br />

sehen vor, dass pro Kind nach jeweiligem<br />

Sprachniveau und Bedarf ein Stundenkontingent von<br />

bis zu 400 Stunden für gezielte Sprachförderung festgelegt<br />

wird.<br />

Die Lan<strong>des</strong>zuwendung wird im Rahmen der Festbetragsfinanzierung<br />

gewährt und beträgt 1,25 Euro pro<br />

Kind und Stunde. Die Lan<strong>des</strong>zuwendung für die<br />

Kosten für Fortbildungsmaßnahmen beträgt bis zu<br />

150 Euro pro Person und Platz. Die Zuwendung <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> für die Elternkurse beträgt pro Teilnehmer und<br />

Stunde 1 Euro, was in etwa dem hälftigen Kostensatz<br />

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