FW_Tätigkeitsbericht_2022
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9.3 Städtevereinigung für rettungsdienstliche Zusammenarbeit<br />
Die Vereinbarung bezweckt, die rettungsdienstliche<br />
Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfe zu<br />
fördern und zu regeln, die Effizienz der Rettungsdienste<br />
zu steigern sowie ihre Wirtschaftlichkeit zu<br />
verbessern. Die Vereinbarung besteht zwischen<br />
dem Kanton Basel-Stadt und den Städten Zürich,<br />
Bern, St. Gallen, Winterthur und Luzern. Die Zusammenarbeit<br />
erfolgt insbesondere:<br />
– in der Ausbildung des Berufspersonals,<br />
– bei der Beschaffung und Bewirtschaftung von<br />
Material und Ausrüstung,<br />
– bei der Koordination und der Zurverfügungstellung<br />
einzelner Elemente,<br />
– bei Grossanlässen,<br />
– bei Grossereignissen und Katastrophen,<br />
– bei der Interessenvertretung der rettungsdienstlichen<br />
Profiorganisationen auf nationaler Ebene.<br />
Der Feuerwehrkommandant vertritt in den Arbeitssitzungen<br />
die Stadt Luzern. Einmal jährlich findet<br />
die Behördensitzung statt, bei der sich die zuständigen<br />
Stadt- und Kantonsräte über den Stand der laufenden<br />
Projektarbeiten informieren lassen und Anträge<br />
behandeln. Im Jahr <strong>2022</strong> fand die Behördensitzung<br />
als Videokonferenz statt. Es wurden folgende<br />
Themen bearbeitet: Erfahrungen zu<br />
Massnahmen Corona-Pandemie, Tempo 30 (Auswirkung<br />
auf Blaulichtorganisationen), Disponentenlehrgang,<br />
Fachausbildungskurs Führung Grossereignis,<br />
alternative Antriebe für Einsatzfahrzeuge,<br />
neue Arbeitsmodelle im Schichtdienst und Umgang<br />
mit Fachkräftemangel.<br />
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