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FW_Tätigkeitsbericht_2022

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9.3 Städtevereinigung für rettungsdienstliche Zusammenarbeit<br />

Die Vereinbarung bezweckt, die rettungsdienstliche<br />

Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfe zu<br />

fördern und zu regeln, die Effizienz der Rettungsdienste<br />

zu steigern sowie ihre Wirtschaftlichkeit zu<br />

verbessern. Die Vereinbarung besteht zwischen<br />

dem Kanton Basel-Stadt und den Städten Zürich,<br />

Bern, St. Gallen, Winterthur und Luzern. Die Zusammenarbeit<br />

erfolgt insbesondere:<br />

– in der Ausbildung des Berufspersonals,<br />

– bei der Beschaffung und Bewirtschaftung von<br />

Material und Ausrüstung,<br />

– bei der Koordination und der Zurverfügungstellung<br />

einzelner Elemente,<br />

– bei Grossanlässen,<br />

– bei Grossereignissen und Katastrophen,<br />

– bei der Interessenvertretung der rettungsdienstlichen<br />

Profiorganisationen auf nationaler Ebene.<br />

Der Feuerwehrkommandant vertritt in den Arbeitssitzungen<br />

die Stadt Luzern. Einmal jährlich findet<br />

die Behördensitzung statt, bei der sich die zuständigen<br />

Stadt- und Kantonsräte über den Stand der laufenden<br />

Projektarbeiten informieren lassen und Anträge<br />

behandeln. Im Jahr <strong>2022</strong> fand die Behördensitzung<br />

als Videokonferenz statt. Es wurden folgende<br />

Themen bearbeitet: Erfahrungen zu<br />

Massnahmen Corona-Pandemie, Tempo 30 (Auswirkung<br />

auf Blaulichtorganisationen), Disponentenlehrgang,<br />

Fachausbildungskurs Führung Grossereignis,<br />

alternative Antriebe für Einsatzfahrzeuge,<br />

neue Arbeitsmodelle im Schichtdienst und Umgang<br />

mit Fachkräftemangel.<br />

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