20.05.2023 Aufrufe

Die Wirtschaft Köln - Ausgabe 03 / 23

Mehr Wissen, besser entscheiden, erfolgreich unternehmen: Die Wirtschaft Köln bietet Ihnen mit exklusiven Einblicken in Branchen, Märkte und Betriebe acht Mal jährlich einen spannenden Mix aus aktuellen Nachrichten der Kölner Wirtschaft, Unternehmensportraits und Interviews mit Entscheidern der Region.

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| Leben & Wissen<br />

BESSERE AUS- UND<br />

WEITERBILDUNG FÜR ALLE<br />

Bundeskabinett beschließt Entwurf des Weiterbildungsgesetzes<br />

Foto: Sergey Nivens – stock.adobe.com<br />

Jahren. Voraussetzung für die Förderung<br />

ist, dass im betroffenen Betrieb mindestens<br />

20 Prozent (bei Betrieben mit weniger<br />

als 250 Arbeitnehmern zehn Prozent) der<br />

Beschäftigten innerhalb von drei Jahren<br />

durch den Strukturwandel bedingten Qualifizierungsbedarf<br />

aufweisen. Außerdem<br />

werden eine Betriebsvereinbarung sowie<br />

ein betriebsbezogener Tarifvertrag benötigt.<br />

Zudem muss der Träger der Weiterbildungsmaßnahme<br />

für die Förderung zugelassen<br />

sein.<br />

Mit dem sogenannten Weiterbildungsgesetz hat die Bundesregierung<br />

neue Möglichkeiten im Rahmen der Aus- und Weiterbildung geschaffen<br />

Damit die Arbeitnehmer von heute die Arbeit von morgen bewältigen können, hat die<br />

Bundesregierung neue Möglichkeiten in Form des sogenannten Weiterbildungsgesetzes<br />

geschaffen. Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung<br />

wurde Ende März vom Bundeskabinett beschlossen.<br />

Mit dem Weiterbildungsgesetz werden die<br />

bereits bestehenden Möglichkeiten zur<br />

Aus- und Fortbildung erweitert und ergänzt.<br />

Dazu soll ab 1. Dezember 20<strong>23</strong> ein<br />

Qualifizierungsgeld sowie ab 1. April 2024<br />

eine Ausbildungsgarantie eingeführt werden.<br />

Außerdem werden bereits zum 1. Juni<br />

20<strong>23</strong> die möglichen Erstattungen bei beruflicher<br />

Weiterbildung während Kurzarbeit<br />

verlängert.<br />

Berufliche Weiterbildung<br />

während Kurzarbeit<br />

Bereits jetzt können sich Unternehmen die<br />

Kosten, die während einer Weiterbildung<br />

ihrer in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmer<br />

anfallen, vollständig oder teilweise<br />

erstatten lassen. Zudem können Arbeitgebern<br />

Sozialversicherungsbeiträge, die<br />

sie allein tragen, zur Hälfte erstattet werden,<br />

sofern die Bildungsmaßnahmen bestimmten<br />

Standards entsprechen. <strong>Die</strong>se<br />

Möglichkeit, die eigentlich Mitte des Jahres<br />

enden sollte, wird im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes<br />

um ein Jahr bis 31. Juli<br />

2024 verlängert.<br />

Durch das neue Gesetz sollen die Beschäftigten<br />

aller Unternehmen von der Weiterbildungsförderung<br />

profitieren. Feste<br />

Fördersätze für Unternehmen sollen Weiterbildung<br />

und Förderung noch attraktiver<br />

und verlässlicher machen. Im Mittelpunkt<br />

des Gesetzes steht daher das Qualifizierungsgeld.<br />

Gedacht ist das Qualifizierungsgeld<br />

für Unternehmen, die besonders mit<br />

dem Strukturwandel zu kämpfen haben.<br />

Mit der zielgerichteten Qualifizierung soll<br />

erreicht werden, dass Arbeitnehmer, denen<br />

ansonsten Jobverlust droht, im Unternehmen<br />

bleiben können. <strong>Die</strong> betroffenen<br />

Beschäftigten werden freigestellt und<br />

gehen in eine Weiterbildungsmaßnahme.<br />

Während dieser Maßnahme erhalten sie<br />

von ihrem Arbeitgeber keinen Lohn, sondern<br />

das erwähnte Qualifizierungsgeld<br />

von der Bundesagentur für Arbeit.<br />

Beim Qualifizierungsgeld handelt es sich<br />

um eine Lohnersatzleistung. <strong>Die</strong> Höhe beträgt<br />

daher zwischen 60 und 67 Prozent<br />

des Nettolohnes. Der Arbeitgeber hat die<br />

Möglichkeit, die Leistung durch eigene<br />

Zahlungen aufzustocken. Damit die Arbeitnehmer<br />

in der Lage sind, durch die Weiterbildung<br />

ggf. auch einen neu qualifizierenden<br />

Berufsabschluss zu erwerben, beträgt<br />

die Dauer der Förderung bis zu dreieinhalb<br />

Ausbildungsgarantie<br />

für betriebliche<br />

Berufsausbildungen<br />

Das Ziel der Ausbildungsgarantie ist es,<br />

junge Menschen bei der Aufnahme und<br />

dem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen<br />

Ausbildung zu unterstützen. Dafür<br />

werden bereits vorhandene unterstützende<br />

Angebote der Agentur für Arbeit bzw.<br />

des Jobcenters mit den neuen gesetzlichen<br />

Möglichkeiten kombiniert. So werden zukünftig<br />

Berufsorientierungspraktika gefördert,<br />

während derer sich Jugendliche in<br />

Ausbildungsbetrieben über dort vorhandene<br />

Berufsbilder informieren können. Nach<br />

Möglichkeit sollen sie noch im selben Jahr<br />

eine Ausbildung dort beginnen können.<br />

Dazu werden die Regelungen zur Einstiegsqualifizierung<br />

flexibilisiert.<br />

Zudem können Fahrkosten und unter Umständen<br />

Unterkunftskosten übernommen<br />

werden. Sollte sich der Ausbildungsbetrieb<br />

in einer anderen Region befinden und müssen<br />

die jungen Menschen daher ihr bisheriges<br />

Wohnumfeld verlassen, ist es möglich,<br />

einen Mobilitätszuschuss zu erhalten.<br />

Insgesamt sollen sie über dieses Langzeitpraktikum<br />

nach Möglichkeit direkt in eine<br />

betriebliche Ausbildung starten. Jugendliche,<br />

die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz<br />

finden konnten, weil sie in einer<br />

Region mit geringen entsprechenden<br />

Möglichkeiten leben, sollen künftig einen<br />

Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche<br />

Ausbildung erhalten. W<br />

Monika Eiden<br />

30 www.diewirtschaft-koeln.de

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