11. Europäischer Kongress (EBH 2018)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
6<br />
<strong>11.</strong> <strong>Europäischer</strong> <strong>Kongress</strong> <strong>EBH</strong> <strong>2018</strong><br />
Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen – Baurechtsmodernisierungsgesetz | M. Schleich<br />
um eine Brandausbreitung auf und in der Fassade ausreichend lang zu begrenzen (§ 28<br />
BauO NRW <strong>2018</strong>). Diese Anforderung erfüllen Außenwandbekleidungen aus Holz nicht.<br />
Allerdings besteht auch hier die Möglichkeit, das Erreichen des vorgenannten Schutzziels<br />
im Zuge einer Abweichung nach § 69 BauO NRW <strong>2018</strong> auf andere Weise nachzuweisen.<br />
Entsprechende Konstruktionsvorschläge auf Grundlage von wissenschaftlichen Untersuchungen<br />
sind in der Fachliteratur zu finden (z. B. Winter, S. und Merk, M.: Teilprojekt<br />
TP 02 Brandsicherheit im mehrgeschossigen Holzbau – High Tech initiative Bayern – Holzbau<br />
der Zukunft, Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst,<br />
München 2008).<br />
3.1. Exkurs M-HFHHolzR<br />
Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende<br />
Bauteile in Holzbauweise – M-HFHHolzR konkretisiert, wie die Anforderungen des § 26<br />
Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BauO NRW <strong>2018</strong> an hochfeuerhemmende Bauteile (Brandschutzbekleidung<br />
und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen) bei Gebäuden in Holztafel-, Holzrahmen-<br />
und Fachwerkbauweise erfüllt werden können. Eine Brandschutzbekleidung ist<br />
nach der M-HFHHolzR wirksam, wenn die tragenden Bauteile aus Holz für mindestens<br />
60 Minuten nicht die Entzündungstemperatur von 300°C erreichen («Kapselkriterium»).<br />
Diese Anforderung entspricht der europäischen Klassifikation «K260» nach DIN EN 13501-<br />
2:2010-02 («Brandschutzfunktion K2»). Als Brandschutzbekleidung werden nichtbrennbare<br />
Plattenwerkstoffe eingesetzt, insbesondere Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKF)<br />
und die Hohlraumdämmung aus nichtbrennbaren Dämmstoffen trägt ergänzend zum<br />
Schutz dieser Bauteile bei. Auf diese Weise begrenzen die Brandschutzbekleidung und die<br />
nichtbrennbaren Dämmstoffen die Teilnahme des Holzes am Brandgeschehen, die Brandausbreitung<br />
über brennbare Oberflächen, die Übertragung von Rauch und Wärme durch<br />
Fugen sowie Hohlraumbrände innerhalb der Bauteile.<br />
3.2. Bauen mit Holz in den Gebäudeklassen 4 und 5<br />
nach § 26 Absatz 3 BauO NRW <strong>2018</strong><br />
Abweichend von der Musterbauordnung regelt § 26 Abs. 3 BauO NRW <strong>2018</strong>, dass tragende<br />
oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend (GKL 4) o-<br />
der feuerbeständig (GKL 5) sein müssen, auch aus brennbaren Baustoffen zulässig sind,<br />
wenn die geforderte Feuerwiderstandsdauer (60 bzw. 90 Minuten) nachgewiesen wird und<br />
«die Bauteile so hergestellt und eingebaut werden, dass Feuer und Rauch nicht über Grenzen<br />
von Brand- oder Rauchabschnitten, insbesondere Geschosstrennungen, hinweg übertragen<br />
werden können». In der Begründung zu § 26 Absatz 3 heißt es dazu, dass diese<br />
Anforderung «auf unterschiedliche Weise erfolgen [kann], zum Beispiel in Form einer bauaufsichtlichen<br />
Zulassung bzw. einer allgemeinen Bauartgenehmigung oder durch begleitende<br />
planerische Maßnahmen, wie der Installation einer selbsttätigen Feuerlöschanlage.<br />
Dadurch wird auch bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 der Massivholzbau durchgängig<br />
ermöglicht und damit der Einsatzbereich von Holz aus Baustoff deutlich erweitert»<br />
(LT-Drucks. 17/2166 S. 114).<br />
Für das Bauen mit ungeschützten Holzbauteilen in Gebäuden der GKL 4 und 5 gibt es<br />
bislang keine bauaufsichtlich eingeführten technischen Regeln. Um die fachlichen Voraussetzungen<br />
für die Erarbeitung bauordnungsrechtlicher Regelungen zu schaffen, hat das<br />
Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) im Januar 2017 einen Forschungsauftrag erteilt.<br />
Im ersten Teil des Forschungsauftrages sollte ermittelt werden, ob ein Prüfverfahren zur<br />
Beurteilung der Feuer- und Rauchdurchlässigkeit von Holzbauteilen (international) bereits<br />
existiert und ggf. ein Prüfverfahren für Deutschland vorgeschlagen werden, da sich Holz<br />
im Brandfall anders verhält als Massivbauteile und es kein entsprechendes technisches<br />
Regelwerk gibt. Im zweiten Teil des Forschungsauftrages sollten Prüfungen der Rauchdurchlässigkeit<br />
von Anschlüssen mittels Brandversuchen auf Grundlage des neuen Prüfverfahrens<br />
durchgeführt werden. Das Ergebnis des Teils 1 liegt mittlerweile vor und die<br />
entsprechenden Prüfverfahren müssen nunmehr ausgearbeitet und die Bauteilprüfungen<br />
durchgeführt werden. Dies wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Als Übergangslösung<br />
wird die M-HFHHolzR für gewisse Standardfälle im Wohnungsbau in der Weise<br />
überarbeitet, dass auch die Errichtung von Gebäuden der GKL 4 und 5 in Holzbauweise<br />
146