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11. Europäischer Kongress (EBH 2018)

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Hamburg Holzbaustadt – Auswirkungen der neuen HBauO | H. Klattenhoff<br />

<strong>11.</strong> <strong>Europäischer</strong> <strong>Kongress</strong> <strong>EBH</strong> <strong>2018</strong><br />

2. Das Holz und die Bauordnung<br />

2.1. Die Bedeutung der Bauordnungen für den urbanen Holzbau<br />

In Holzbaukreisen ist bekannt, dass die Bauordnungen wichtige Bausteine beim Erfolg des<br />

mehrgeschossigen Holzbaus darstellen: In wissenschaftlichen Untersuchungen und bei<br />

Befragungen von Holzbauunternehmern tauchen auf der Liste der Holzbauhemmnisse<br />

mehrere Aspekte ganz oben auf, die dem politischen Umfeld zuzuordnen sind, allen voran<br />

die herkömmlichen Bauordnungen, die insbesondere in der Gebäudeklasse 5 (Gebäude<br />

mit einer Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Aufenthaltsraums zwischen 13 und 22<br />

Metern über Geländeoberkante) den Einsatz von nicht brennenden Materialien für tragende<br />

Bauteile fordern und damit die Verbreitung des Holzbaus in Gebäuden zwischen<br />

sechs und acht Geschossen behindern. Auch in der Gebäudeklasse 4 ist der Einsatz von<br />

Holz im Sinne der Musterbauordnung nur über die sogenannte Holzbaurichtlinie («Muster-<br />

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in<br />

Holzbauweise» – kurz M-HFHHolzR), also über Kapselung, möglich – eine Ausführungsform,<br />

die aufgrund des hohen zu betreibenden Aufwandes, die die dort formulierten<br />

Anforderungen verlangen, unpraktikabel erscheint und nicht zum Durchbruch der Holzbauweise<br />

in diesem Segment geführt hat.<br />

Abbildung 1: Vom Bund Deutscher Zimmermeister wird das Genehmigungsverfahren als das wichtigste<br />

Erfolgshinderns im Holzbau erkannt.<br />

Dass es sehr wohl verantwortbar ist, mit Holz auch bis unter die magische Hochhausgrenze<br />

von 22 Metern zu bauen, ist in den letzten Jahren in zahlreichen Projekten europaweit<br />

gezeigt worden. In Deutschland wurden solche Bauvorhaben unter Zuhilfenahme von<br />

Brandschutzkonzepten genehmigt, die darstellen, warum das Bauen mit Holz auch in der<br />

Gebäudeklasse 5 als Abweichung von den Bauordnungen durch das Formulieren von Kompensationsmaßnahmen<br />

dennoch genehmigungswürdig ist.<br />

Kurzum: Nur ein gutes Brandschutzkonzept eröffnet dem Holzbau bei herkömmlichen Bauordnungen<br />

die sonst verschlossene Tür in die höhere Geschossigkeit. Wenn kein kompetenter<br />

Brandschutz-Experte gefunden wird, droht diese Tür verschlossen zu bleiben. Auch<br />

der Kenntnisstand der Prüfbehörden zum Thema Holzbau und Brandschutz kann ausschlaggebend<br />

sein, ob ein Bauvorhaben eines Investors erfolgreich in Holz gebaut werden<br />

kann oder nicht. Faktisch stellt dieser Umstand eine Art Privatisierung des Baurechts dar,<br />

denn die Landesbauordnungen helfen hier nicht, einen wichtigen Umstand im Brandschutz<br />

zu regeln, sondern werden regelmäßig durch die erforderlichen Brandschutzkonzepte ausgehebelt.<br />

Einerseits stellen die in den Landesbauordnungen formulierten Anforderungen<br />

an den Brandschutz im Holzbau in den oberen Gebäudeklassen ein schwer kalkulierbares<br />

Wagnis für Bauherren und Investoren dar. Andererseits sind die vielen genehmigten Bauvorhaben<br />

mit Abweichungskonzepten und Kompensationsmaßnahmen ein klares Zeichen<br />

dafür, dass die Bauordnungen ganz offenbar nicht ausreichen, um den Stand der Technik<br />

für den Brandschutz im Holzbau hinreichend zu regeln.<br />

In der Holzbauszene ist dieser Umstand hinreichend bekannt. In vielen Bundesländern<br />

wurden schon vor Jahren politisch Verantwortliche auf die oben genannten Umstände angesprochen.<br />

Schließlich gelang es als erstem Bundesland Baden-Württemberg, eine Änderung<br />

der Landesbauordnung auf den Weg zu bringen, die grundsätzlich auch den<br />

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