12.06.2023 Aufrufe

KÜCHENPLANER Magazin 5 / 6 -2023

Die Fachzeitschrift KÜCHENPLANER zählt zur Pflichtlektüre der deutschen Küchenspezialisten mit einer über 50-jährigen Branchenerfahrung. Mit anerkannt hoher fachlicher Kompetenz informiert KÜCHENPLANER über aktuelle Küchentrends, Küchenplanung, Küchenmöbel, Produktneuheiten, Zubehör, Hausgeräte, sowie über Markt, Menschen und Events in der Küchenszene. KÜCHENPLANER ist Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche e.V. (AMK)“. Siebenmal jährlich werden mit der Printausgabe und als E-Paper Brancheninsider z.B. Einkäufer in den Küchenfachmärkten, Küchenfachabteilungen in Möbelhäusern, Küchenstudios und in der Küchenindustrie angesprochen. Wöchentlich erscheint zusätzlich der Newsletter. Auf vielen Social-Media Plattformen ist die Redaktion ebenfalls aktiv.

Die Fachzeitschrift KÜCHENPLANER zählt zur Pflichtlektüre der deutschen Küchenspezialisten mit einer über 50-jährigen Branchenerfahrung. Mit anerkannt hoher fachlicher Kompetenz informiert KÜCHENPLANER über aktuelle Küchentrends, Küchenplanung, Küchenmöbel, Produktneuheiten, Zubehör, Hausgeräte, sowie über Markt, Menschen und Events in der Küchenszene. KÜCHENPLANER ist Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche e.V. (AMK)“.

Siebenmal jährlich werden mit der Printausgabe und als E-Paper Brancheninsider z.B. Einkäufer in den Küchenfachmärkten, Küchenfachabteilungen in Möbelhäusern, Küchenstudios und in der Küchenindustrie angesprochen. Wöchentlich erscheint zusätzlich der Newsletter. Auf vielen Social-Media Plattformen ist die Redaktion ebenfalls aktiv.

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Betriebsmanagement<br />

Mit eigener Solaranlage<br />

Kosten sparen<br />

Der Wind weht wieder schärfer durch den Küchenhandel. Kostenkontrolle ist<br />

angesagt. Gerade die erheblich gestiegenen Strompreise bieten Potenzial.<br />

Wer seinen eigenen Strom produziert, kann sparen. Was dabei aus steuerlicher<br />

Hinsicht zu beachten ist, erläutert Ingo Anneken von der SEB Steuerberatung.<br />

Schon seit rund einem Jahr schmerzt der Blick auf die<br />

monatliche Stromrechnung. Für das Küchenstudio eigenen<br />

Strom zu produzieren, ist da eine verlockende<br />

Vorstellung. Und es ist mittlerweile wieder angesagt,<br />

diese Alternative ins Auge zu fassen. Moderne Photovoltaikanlagen<br />

haben eine höhere Leistung als es noch<br />

vor einigen Jahren der Fall war. Die Preise für solche<br />

Anlagen sind ebenfalls gesunken. Die politischen Zielsetzungen<br />

leisten ein Übriges, um das eigene Solarkraftwerk<br />

als kostensparende Alternative zu planen<br />

und über die Installation einer Anlage auf dem Betriebsgebäude<br />

nachzudenken. Mit den Gesetzesänderungen,<br />

die Ende 2022 beschlossen wurden, wird das<br />

Thema durch steuerliche Vergünstigungen noch einmal<br />

interessanter.<br />

Selbstproduzierter Strom wird (weitgehend)<br />

steuerfrei<br />

Im Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber eine<br />

Reihe von Regelungen festgeschrieben, mit denen es<br />

attraktiver werden soll, eigene Solaranlagen in Betrieb<br />

zu nehmen. Vieles wird einfacher und zahlreiche<br />

steuerliche Hürden fallen zukünftig weg. Durch die<br />

neuen Regelungen werden Gewinne aus kleinen bis<br />

mittleren Photovoltaikanlagen einkommens- und gewerbesteuerfrei<br />

gestellt. Diese Regelung gilt unabhängig<br />

davon, ob der Strom selbst verbraucht oder ins Netz<br />

eingespeist wird. Und zwar ohne, dass dies beantragt<br />

werden muss. Auch die Umsatzsteuer-Behandlung hat<br />

sich geändert: Für die Umsätze an den Stromabnehmer<br />

wurde der Steuersatz von 19 auf 0 Prozent gesenkt.<br />

Dieser sogenannte Nullsteuersatz ist eine Seltenheit,<br />

die durch eine EU-Richtlinie vom April 2022 ermöglicht<br />

wurde.<br />

Die Größe der Anlage entscheidet<br />

Entscheidend für die steuerlichen Begünstigungen ist<br />

die Größe der Anlage: Die Dachanlagen dürfen eine<br />

installierte Gesamtbruttoleistung von bis zu 30 kWp<br />

(Kilo watt-Peak, also die Maßeinheit für die Leistung<br />

von Solarstromanlagen) aufweisen. Beim Betrieb mehrerer<br />

Anlagen wirken maximal 100 kWp steuerbefreiend.<br />

Die 30-kW-Peak-Grenze und die Gesamtgrenze von<br />

100 kW gelten unabhängig davon, ob die Anlagen auf<br />

privatgenutzten Gebäuden, Betriebsgebäuden und Vermietungsobjekten<br />

montiert werden. Wenn ein Küchenstudio<br />

auf dem Dach des Gebäudes beispielsweise eine<br />

Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 22 kWp installiert,<br />

gilt die Steuerfreiheit: Aus den Baukosten für<br />

die Anlage kann keine Vorsteuer gezogen werden, weil<br />

der Lieferant der PV-Anlage keine berechnet. Verkauft<br />

nun das Studio 60 Prozent des gewonnenen Stroms an<br />

den Grundversorger, sind die Einnahmen darauf umsatz-,<br />

einkommens- und gewerbesteuerfrei. Anders<br />

sieht es in diesem Beispiel mit den 40 Prozent Strom<br />

aus, die im eigenen Studio verbraucht werden: Dafür<br />

werden die anteiligen Kosten ermittelt (Abschreibung,<br />

Wartung etc.) und als Kosten durch Buchung angesetzt.<br />

Foto: Biermann<br />

76 <strong>KÜCHENPLANER</strong> 5/6/<strong>2023</strong>

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