12.06.2023 Aufrufe

KÜCHENPLANER Magazin 5 / 6 -2023

Die Fachzeitschrift KÜCHENPLANER zählt zur Pflichtlektüre der deutschen Küchenspezialisten mit einer über 50-jährigen Branchenerfahrung. Mit anerkannt hoher fachlicher Kompetenz informiert KÜCHENPLANER über aktuelle Küchentrends, Küchenplanung, Küchenmöbel, Produktneuheiten, Zubehör, Hausgeräte, sowie über Markt, Menschen und Events in der Küchenszene. KÜCHENPLANER ist Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche e.V. (AMK)“. Siebenmal jährlich werden mit der Printausgabe und als E-Paper Brancheninsider z.B. Einkäufer in den Küchenfachmärkten, Küchenfachabteilungen in Möbelhäusern, Küchenstudios und in der Küchenindustrie angesprochen. Wöchentlich erscheint zusätzlich der Newsletter. Auf vielen Social-Media Plattformen ist die Redaktion ebenfalls aktiv.

Die Fachzeitschrift KÜCHENPLANER zählt zur Pflichtlektüre der deutschen Küchenspezialisten mit einer über 50-jährigen Branchenerfahrung. Mit anerkannt hoher fachlicher Kompetenz informiert KÜCHENPLANER über aktuelle Küchentrends, Küchenplanung, Küchenmöbel, Produktneuheiten, Zubehör, Hausgeräte, sowie über Markt, Menschen und Events in der Küchenszene. KÜCHENPLANER ist Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche e.V. (AMK)“.

Siebenmal jährlich werden mit der Printausgabe und als E-Paper Brancheninsider z.B. Einkäufer in den Küchenfachmärkten, Küchenfachabteilungen in Möbelhäusern, Küchenstudios und in der Küchenindustrie angesprochen. Wöchentlich erscheint zusätzlich der Newsletter. Auf vielen Social-Media Plattformen ist die Redaktion ebenfalls aktiv.

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Infos zum Autor<br />

Ingo Anneken ist seit 2009 Geschäftsführer der SEB<br />

Steuerberatung. Gemeinsam mit seinen Kollegen unterstützt<br />

er die Kunden über die klassische Steuerberatung<br />

hinaus hinsichtlich einer Vielzahl an betriebswirtschaftlichen<br />

Fragen – von der Rechtsformoptimierung<br />

bis hin zur Existenzgründung. Zudem ist er Fachberater<br />

für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.). Die SEB Steuerberatung<br />

beschäftigt 50 Mitarbeiter und ist seit 1990<br />

auf den Kücheneinzelhandel spezialisiert. Derzeit betreut<br />

die Beratungsgesellschaft rund 80 Kücheneinzelhandelsunternehmen<br />

unterschiedlicher Größen mit<br />

diversen Verbandszugehörigkeiten. Die persönliche<br />

Betreuung hinsichtlich betriebswirtschaftlicher, steuerrechtlicher,<br />

buchhalterischer und datenschutzrechtlicher<br />

Fragen steht dabei im Vordergrund.<br />

Foto: SEB<br />

Achtung: Der Teufel liegt im Detail<br />

So weit, so gut. Doch es gibt einige Dinge zu beachten,<br />

damit das Küchenstudio steuerlich im Vorteil bleibt. Zunächst:<br />

Einkommensteuerlich wird diese Regelung bereits<br />

ab dem 1. 1. 2022 angewandt, umsatzsteuerlich erst<br />

ab 1. 1. <strong>2023</strong>. Das zweite Problem kann mit der Größe<br />

der Anlage beginnen. Ausgangspunkt für die Begünstigungen<br />

ist das Marktstammdatenblatt der Photovoltaikanlage.<br />

Dieses findet sich in einem Register namens<br />

Marktstammdatenregister, einem umfassenden behördlichen<br />

Register der Bundesnetzagentur, in dem Stammdaten<br />

des Strom- und Gasmarktes zusammengefasst<br />

sind – auch die Daten kleinerer PV-Anlagen. Wenn nach<br />

diesem Eintrag die Solaranlage eine Leistung von bis<br />

30 kW Peak aufweist, sind die Begünstigungen generell<br />

gegeben. Ist sie höher, tritt die normale Einkommensbesteuerung<br />

ein. Das bedeutet, dass die Begünstigung<br />

für den einzelnen Unternehmer dann wegfällt, wenn<br />

anteilig Anlagen von 100 kW Peak erreicht sind. Beratungsbedarf<br />

besteht in jedem Fall, um Altanlagen in<br />

die Begünstigung zu bekommen. Hier können Verkäufe<br />

im Familienverband oder die Gründung von Familiengesellschaften<br />

von Vorteil sein. Und auch beim Betrieb<br />

von mehreren PV-Anlagen kann gute Beratung die steuerlichen<br />

Vorteile sichern. Hier sind mehrere Lösungen<br />

denkbar: Die Eigentumsverhältnisse können genutzt<br />

werden, um die 100-kWp-Grenze einzuhalten. Wenn das<br />

Gebäude etwa der Ehefrau gehört, baut der Ehemann die<br />

Photovoltaikanlage und liefert den Strom. Auch Gesellschaftslösungen<br />

sind denkbar: So lassen sich die Grenzen<br />

für einzelne Anlagen und die Gesamtgrenze unter<br />

Umständen im Rahmen von Familiengesellschaften in<br />

unterschiedlichen Zusammensetzungen optimieren.<br />

Die gesetzlichen Kapazitäten ausschöpfen<br />

Fazit: Obwohl die steuerlichen Änderungen erhebliche<br />

Erleichterungen für kleine bis mittlere PV-Anlagen mit<br />

sich bringen, gibt es eine Reihe von Fällen, in denen<br />

das Gespräch mit einem Experten vor Fallen und unerwarteten<br />

Kosten schützt. Ansonsten aber gilt: Eine<br />

PV-Anlage ist derzeit eine gute Investition. Wer kann,<br />

sollte die gesetzlichen Kapazitäten ausschöpfen und<br />

dafür alle Dach- und Freiflächen in die Überlegungen<br />

einbeziehen. Selbst die Nordseite eines Dachs kann<br />

bei entsprechender Neigung noch ausreichende Erträge<br />

abwerfen. Die Eigenversorgung mit Strom hat dabei<br />

noch weitere Vorteile: Sie zahlt positiv auf das Unternehmensimage<br />

ein und kann für die Kundenkommunikation<br />

genutzt werden – und sie leistet einen Beitrag<br />

zur Erreichung der Klimaziele.<br />

5/6/<strong>2023</strong> <strong>KÜCHENPLANER</strong> 77

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