KOMM 4/2023
KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
5 <strong>KOMM</strong> 04/<strong>2023</strong><br />
BEAMT*INNEN<br />
Besoldungsrunde:<br />
Tarifergebnis übertragen<br />
Das Ergebnis aus der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst (ÖD) vom 22. April<br />
<strong>2023</strong> wird zeit- und wirkungsgleich auf die Bundesbeamt:innen und auf<br />
die Versorgungsempfänger:innen übertragen. Das Bundesministerium des<br />
Innern und für Heimat hat den beamtenpolitischen Spitzenorganisationen<br />
einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beteiligung vorgelegt. Gleichzeitig<br />
hat es angekündigt, diesen noch vor der parlamentarischen Sommerpause<br />
beschließen lassen zu wollen, zunächst am 12. Juli <strong>2023</strong> im Bundeskabinett.<br />
ver.di und der DGB kritisieren, dass die<br />
lineare Erhöhung erneut gemäß § 14a<br />
Bundesbesoldungsgesetz um 0,2 Prozentpunkte<br />
gekürzt wird. Die dadurch eingesparten<br />
Mittel werden der Versorgungsrücklage<br />
als Sondervermögen zugeführt,<br />
das sind im Haushaltsjahr 2024 insgesamt<br />
54 Millionen Euro. ver.di und DGB fordern,<br />
dass die Kürzung dieses Mal unterbleibt,<br />
denn sie sei in Zeiten hoher Inflation<br />
schlicht sozial unzumutbar, vor allem,<br />
weil das gesetzliche Ziel schon lange erreicht<br />
sei.<br />
Foto: Kay Herschelmann<br />
VON ANITA SCHÄTZLE<br />
ver.di und der DGB begrüßen, dass die<br />
Übertragung in dem von ihnen geforderten<br />
Umfang erfolgen wird, ebenso den<br />
politischen Willen zur zügigen parlamentarischen<br />
Beschlussfassung. Bereits während<br />
der laufenden Tarifverhandlungen<br />
hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser<br />
angekündigt, das Tarifergebnis auf die<br />
Beamt:innen übertragen zu wollen. Sie<br />
hat Wort gehalten. Der Gesetzentwurf<br />
sieht vor, die Besoldungs- und die Versorgungsbezüge<br />
für die Jahre <strong>2023</strong> und<br />
2024 an die Entwicklung der allgemeinen<br />
wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse<br />
anzupassen.<br />
Danach steigt das Grundgehalt in allen<br />
Besoldungsgruppen (BesGrn) ab 1. März<br />
2024 um monatlich mindestens 340 Euro.<br />
Nur in der Erfahrungsstufe 1 der BesGr<br />
A 3 sind es 337 Euro. Außerdem wird der<br />
einmalige Inflationsausgleich, wie im Tarifvertrag<br />
vereinbart, übertragen.<br />
Inflationsausgleich<br />
Das Tarifergebnis über Sonderzahlungen<br />
zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise<br />
(TV Inflationsausgleich)<br />
wird auf die Bundesbesoldung und -versorgung<br />
übertragen. Somit erhalten alle<br />
Empfänger:innen von Dienstbezügen<br />
1240 Euro für den Monat Juni <strong>2023</strong> als<br />
einmalige, steuerfreie Sonderzahlung (§ 3<br />
Nr. 11 Einkommensteuergesetz). Zudem<br />
wird für die Monate Juli <strong>2023</strong> bis Februar<br />
2024 eine monatliche Sonderzahlung in<br />
Höhe von jeweils 220 Euro gezahlt. Die<br />
Versorgungsempfänger:innen erhalten<br />
die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit<br />
ihres individuell erreichten Ruhegehaltsund<br />
Anteilssatzes des Witwengeldes.<br />
Empfänger:innen von Anwärterbezügen<br />
erhalten 620 Euro für den Monat Juni<br />
<strong>2023</strong> und für die Monate Juli <strong>2023</strong> bis<br />
Februar 2024 jeweils 110 Euro.<br />
Einkommenssteigerung<br />
Zum 1. März 2024 wird im ersten Schritt<br />
das Grundgehalt in allen Besoldungsgruppen<br />
zunächst um 200 Euro erhöht. Dieser<br />
Sockelbetrag wird für die unteren Einkommen<br />
als soziale Komponente gezahlt,<br />
da sie von einer prozentualen Erhöhung<br />
weniger profitieren. Dann wird im zweiten<br />
Schritt die Besoldung und die Versorgung<br />
linear um 5,3 Prozent erhöht. Für<br />
die unteren und mittleren BesGrn wird<br />
dadurch eine deutliche Entlastung erreicht.<br />
Um jeweils 11,3 Prozent erhöht<br />
werden die Amtszulagen und der Familienzuschlag<br />
mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge<br />
für die BesGrn A 3 bis A 5.<br />
Auf Beamtenanwärter:innen werden die<br />
Regelungen für Auszubildende, Studierende<br />
und Praktikant:innen übertragen.<br />
In Arbeit<br />
Die zeit- und systemgerechte Übertragung<br />
des ÖD-Tarifabschlusses auf Bundesbesoldung<br />
und -versorgung erfordert ein Bundesgesetz.<br />
Das ist mit dem Gesetzentwurf<br />
zur Anpassung der Bundesbesoldung und<br />
-versorgung für <strong>2023</strong>/2024 und zur Änderung<br />
weiterer dienstrechtlicher Vorschriften<br />
(BBVAnpÄndG <strong>2023</strong>/2024) erfolgt,<br />
was ver.di und der DGB sehr begrüßen.<br />
Der Gesetzentwurf wird nun parallel zum<br />
Beteiligungsverfahren mit den anderen<br />
beteiligten Ressorts abgestimmt, ehe er<br />
im Kabinett und danach im Parlament beraten<br />
und beschlossen werden kann.<br />
Einsatz mit Erfolg<br />
ver.di und der DGB haben sich seit Wochen<br />
intensiv für eine rasche zeit- und<br />
wirkungsgleiche Übertragung des ÖD-Tarifabschlusses<br />
Bund/VKA auf die Beamt:innen<br />
und Versorgungsempfänger:innen<br />
eingesetzt. Mit Erfolg, es gibt<br />
endlich positive Signale. ver.di und der<br />
DGB appellieren an alle Besoldungs- und<br />
Versorgungsberechtigten, sich weiterhin<br />
aktiv, gemeinsam und sichtbar mit ver.di<br />
zu engagieren und zudem ver.di mit ihrer<br />
Mitgliedschaft noch stärker zu machen.<br />
Gemeinsames Engagement bringt Erfolg.<br />
Anita Schätzle<br />
Gewerkschaftssekretärin<br />
i. R.<br />
Foto: privat