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KOMM 4/2023

KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

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5 <strong>KOMM</strong> 04/<strong>2023</strong><br />

BEAMT*INNEN<br />

Besoldungsrunde:<br />

Tarifergebnis übertragen<br />

Das Ergebnis aus der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst (ÖD) vom 22. April<br />

<strong>2023</strong> wird zeit- und wirkungsgleich auf die Bundesbeamt:innen und auf<br />

die Versorgungsempfänger:innen übertragen. Das Bundesministerium des<br />

Innern und für Heimat hat den beamtenpolitischen Spitzenorganisationen<br />

einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beteiligung vorgelegt. Gleichzeitig<br />

hat es angekündigt, diesen noch vor der parlamentarischen Sommerpause<br />

beschließen lassen zu wollen, zunächst am 12. Juli <strong>2023</strong> im Bundeskabinett.<br />

ver.di und der DGB kritisieren, dass die<br />

lineare Erhöhung erneut gemäß § 14a<br />

Bundesbesoldungsgesetz um 0,2 Prozentpunkte<br />

gekürzt wird. Die dadurch eingesparten<br />

Mittel werden der Versorgungsrücklage<br />

als Sondervermögen zugeführt,<br />

das sind im Haushaltsjahr 2024 insgesamt<br />

54 Millionen Euro. ver.di und DGB fordern,<br />

dass die Kürzung dieses Mal unterbleibt,<br />

denn sie sei in Zeiten hoher Inflation<br />

schlicht sozial unzumutbar, vor allem,<br />

weil das gesetzliche Ziel schon lange erreicht<br />

sei.<br />

Foto: Kay Herschelmann<br />

VON ANITA SCHÄTZLE<br />

ver.di und der DGB begrüßen, dass die<br />

Übertragung in dem von ihnen geforderten<br />

Umfang erfolgen wird, ebenso den<br />

politischen Willen zur zügigen parlamentarischen<br />

Beschlussfassung. Bereits während<br />

der laufenden Tarifverhandlungen<br />

hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser<br />

angekündigt, das Tarifergebnis auf die<br />

Beamt:innen übertragen zu wollen. Sie<br />

hat Wort gehalten. Der Gesetzentwurf<br />

sieht vor, die Besoldungs- und die Versorgungsbezüge<br />

für die Jahre <strong>2023</strong> und<br />

2024 an die Entwicklung der allgemeinen<br />

wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse<br />

anzupassen.<br />

Danach steigt das Grundgehalt in allen<br />

Besoldungsgruppen (BesGrn) ab 1. März<br />

2024 um monatlich mindestens 340 Euro.<br />

Nur in der Erfahrungsstufe 1 der BesGr<br />

A 3 sind es 337 Euro. Außerdem wird der<br />

einmalige Inflationsausgleich, wie im Tarifvertrag<br />

vereinbart, übertragen.<br />

Inflationsausgleich<br />

Das Tarifergebnis über Sonderzahlungen<br />

zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise<br />

(TV Inflationsausgleich)<br />

wird auf die Bundesbesoldung und -versorgung<br />

übertragen. Somit erhalten alle<br />

Empfänger:innen von Dienstbezügen<br />

1240 Euro für den Monat Juni <strong>2023</strong> als<br />

einmalige, steuerfreie Sonderzahlung (§ 3<br />

Nr. 11 Einkommensteuergesetz). Zudem<br />

wird für die Monate Juli <strong>2023</strong> bis Februar<br />

2024 eine monatliche Sonderzahlung in<br />

Höhe von jeweils 220 Euro gezahlt. Die<br />

Versorgungsempfänger:innen erhalten<br />

die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit<br />

ihres individuell erreichten Ruhegehaltsund<br />

Anteilssatzes des Witwengeldes.<br />

Empfänger:innen von Anwärterbezügen<br />

erhalten 620 Euro für den Monat Juni<br />

<strong>2023</strong> und für die Monate Juli <strong>2023</strong> bis<br />

Februar 2024 jeweils 110 Euro.<br />

Einkommenssteigerung<br />

Zum 1. März 2024 wird im ersten Schritt<br />

das Grundgehalt in allen Besoldungsgruppen<br />

zunächst um 200 Euro erhöht. Dieser<br />

Sockelbetrag wird für die unteren Einkommen<br />

als soziale Komponente gezahlt,<br />

da sie von einer prozentualen Erhöhung<br />

weniger profitieren. Dann wird im zweiten<br />

Schritt die Besoldung und die Versorgung<br />

linear um 5,3 Prozent erhöht. Für<br />

die unteren und mittleren BesGrn wird<br />

dadurch eine deutliche Entlastung erreicht.<br />

Um jeweils 11,3 Prozent erhöht<br />

werden die Amtszulagen und der Familienzuschlag<br />

mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge<br />

für die BesGrn A 3 bis A 5.<br />

Auf Beamtenanwärter:innen werden die<br />

Regelungen für Auszubildende, Studierende<br />

und Praktikant:innen übertragen.<br />

In Arbeit<br />

Die zeit- und systemgerechte Übertragung<br />

des ÖD-Tarifabschlusses auf Bundesbesoldung<br />

und -versorgung erfordert ein Bundesgesetz.<br />

Das ist mit dem Gesetzentwurf<br />

zur Anpassung der Bundesbesoldung und<br />

-versorgung für <strong>2023</strong>/2024 und zur Änderung<br />

weiterer dienstrechtlicher Vorschriften<br />

(BBVAnpÄndG <strong>2023</strong>/2024) erfolgt,<br />

was ver.di und der DGB sehr begrüßen.<br />

Der Gesetzentwurf wird nun parallel zum<br />

Beteiligungsverfahren mit den anderen<br />

beteiligten Ressorts abgestimmt, ehe er<br />

im Kabinett und danach im Parlament beraten<br />

und beschlossen werden kann.<br />

Einsatz mit Erfolg<br />

ver.di und der DGB haben sich seit Wochen<br />

intensiv für eine rasche zeit- und<br />

wirkungsgleiche Übertragung des ÖD-Tarifabschlusses<br />

Bund/VKA auf die Beamt:innen<br />

und Versorgungsempfänger:innen<br />

eingesetzt. Mit Erfolg, es gibt<br />

endlich positive Signale. ver.di und der<br />

DGB appellieren an alle Besoldungs- und<br />

Versorgungsberechtigten, sich weiterhin<br />

aktiv, gemeinsam und sichtbar mit ver.di<br />

zu engagieren und zudem ver.di mit ihrer<br />

Mitgliedschaft noch stärker zu machen.<br />

Gemeinsames Engagement bringt Erfolg.<br />

Anita Schätzle<br />

Gewerkschaftssekretärin<br />

i. R.<br />

Foto: privat

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