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FML 03/2022

Seit bald 70 Jahren stellt die Redaktion von FML — Der Fahrzeug- und Metall-Lackierer / Das Lackiererhandwerk im AUDIN Verlag das Erscheinen der monatlich erscheinenden Fachzeitschrift für das Autoreparaturhandwerk sicher. So hat sich die Redaktion als unabhängiges Sprachrohr der Branche positioniert. Im Fokus der Berichterstattung jeder Ausgabe stehen thematische Schwerpunkte als Highlight für alle Aspekte der modernen Unfallreparatur- und Oberflächentechnik.

Seit bald 70 Jahren stellt die Redaktion von FML — Der Fahrzeug- und Metall-Lackierer / Das Lackiererhandwerk im AUDIN Verlag das Erscheinen der monatlich erscheinenden Fachzeitschrift für das Autoreparaturhandwerk sicher. So hat sich die Redaktion als unabhängiges Sprachrohr der Branche positioniert. Im Fokus der Berichterstattung jeder Ausgabe stehen thematische Schwerpunkte als Highlight für alle Aspekte der modernen Unfallreparatur- und Oberflächentechnik.

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SCHWERPUNKT<br />

Der Ausbildungsberuf soll sowohl für<br />

das Handwerk als auch für die In -<br />

dustrie geöffnet sein und somit auf doppelter<br />

Rechtsgrundlage fußen. Im ers -<br />

ten Jahr werden die Auszubildenden in<br />

allen fahrzeugtechnischen Berufen gemeinsam<br />

unterrichtet, bevor die Spezialisierung<br />

in den jeweiligen Fachrichtungen<br />

erfolgt. Läuft alles nach Plan,<br />

können die ersten Auszubildenden im<br />

August 2023 nach der neuen Ausbildungsverordnung<br />

starten.<br />

Der Hauptgeschäftsführer des ZKF Thomas<br />

Aukamm zeigt sich überzeugt,<br />

dass „wir uns in Zukunft gemeinsam<br />

noch besser aufstellen und für junge<br />

Menschen dadurch attraktiver werden“.<br />

Gemeinsam mit dem CIVD haben wir<br />

eine interessante, neue Fachrichtung<br />

„ins Leben“ gerufen, die den Ausbildungsberuf<br />

den wachsenden Anforderungen<br />

und dem gestiegenen Bedarf an<br />

qualifiziertem Personal in der Branche<br />

gerecht wird. „Mit der dritten Fachrichtung<br />

Caravan- und Reisemobiltechnik<br />

wird der Ausbildungsberuf in seiner Attraktivität<br />

gesteigert und viele handwerkliche<br />

Gewerke mit dem Thema<br />

Mobilität verbunden“, so der HGF des<br />

ZKF.<br />

Neuzulassungen steigen –<br />

auch Bedarf an Fachkräften<br />

wächst<br />

Die Neuzulassungen von Freizeitfahrzeugen<br />

erreichen seit Jahren immer<br />

neue Höchststände. Inzwischen sind<br />

rund 1,4 Millionen Reisemobile und<br />

Caravans auf deutschen Straßen unterwegs.<br />

Das ist rund ein Drittel mehr als<br />

noch vor fünf Jahren. Entsprechend<br />

groß ist der Bedarf an Fachkräften in<br />

den Werken der Hersteller und in den<br />

Werkstätten und Handelsbetrieben.<br />

Freizeitfahrzeuge unterscheiden sich in<br />

vielerlei Hinsicht von anderen Kraftfahrzeugen<br />

wie beispielsweise Pkws.<br />

Beim Bau von Reisemobilen und Caravans<br />

kommen neue und mehr Materialmixe<br />

zum Einsatz. Für diese werden zunehmend<br />

neue Fügeverfahren und<br />

Technologien angewendet. Die steigende<br />

Zahl an Fahrerassistenzsystemen verlangt<br />

zudem eine genaue Justage und<br />

eine lückenlose Dokumentation. Außerdem<br />

gewinnt die Vernetzung der Fahrzeugsysteme<br />

eine immer größere Bedeutung.<br />

Auch die gesetzlichen Vorschriften<br />

und Normen verändern sich<br />

kontinuierlich, beispielweise beim Arbeiten<br />

an Hybrid-, Elektro-, Hochvoltund<br />

Wasserstofffahrzeugen oder beim<br />

Fügen und Handhaben von Fahrzeugteilen.<br />

„Um den speziellen Anforderungen<br />

unserer Branche gerecht zu werden,<br />

verfolgen wir bereits seit Jahren<br />

das Ziel, einen entsprechenden Ausbildungsberuf<br />

zu schaffen“, erklärt Daniel<br />

Onggowinarso, Geschäftsführer des<br />

CIVD. „Es freut uns, einen weiteren<br />

wichtigen Schritt auf dem Weg dorthin<br />

unternommen zu haben. Wir danken<br />

unserem Kooperationspartner ZKF und<br />

allen beteiligten Parteien, dass diese<br />

Einigung erzielt wurde. Gemeinsam<br />

machen wir die Caravaningbranche fit<br />

für die Zukunft“, zeigt sich Onggowinarso<br />

erfreut und optimistisch.<br />

Prüfung von<br />

Flüssiggasanlagen<br />

in Wohnmobilen<br />

und Caravan<br />

bekommt neue<br />

Rechtsgrundlage<br />

Für Wohnmobile und Wohnwagen wird<br />

eine separate Prüfung unabhängig von<br />

der Hauptuntersuchung verpflichtend.<br />

Das Bundesverkehrsministerium<br />

(BMDV) hat bekanntgegeben, dass die<br />

bereits zu Beginn des Jahres 2020 ausgesetzte<br />

Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen<br />

in Wohnmobilen (G<br />

607) zum 1. April <strong>2022</strong> endgültig aus<br />

der HU-Richtlinie gestrichen wird.<br />

Das BMDV schafft mit dieser Entscheidung<br />

eine Rechtsgrundlage, die Unsicherheit<br />

beseitigt und den Weg ebnet,<br />

die Prüfung der Gasanlage außerhalb<br />

des rechtlich vorgeschriebenen Akkreditierungsrahmens<br />

einer Hauptuntersuchung<br />

(HU) durchzuführen.<br />

Künftig soll eine eigenständige Prüfung<br />

für Wohnmobile und Wohnwagen<br />

verpflichtend sein, die unabhängig von<br />

der HU ist. Durch diese Vorgehensweise<br />

können unabhängige Prüfer und<br />

Prüf organisationen, die nicht dem aufwendigen<br />

Verfahren eines speziellen<br />

Akkreditierungssystem unterliegen, die<br />

Untersuchung durchführen.<br />

Für den Halter von Wohnmobilen und<br />

Wohnwagen bedeutet dies, dass die<br />

Serviceleistung günstiger angeboten<br />

werden kann.<br />

Eine Neuregelung wird bis Ende <strong>2022</strong><br />

erwartet. Bis dahin empfiehlt der ZKF<br />

und alle weiteren, mit dem Thema befassten<br />

Verbände, an der bewährten<br />

Praxis festzuhalten und die G 607-Prüfung<br />

wie bisher alle zwei Jahre durch<br />

einen zertifizierten Sachkundigen<br />

durchzuführen zu lassen.<br />

Thomas Aukamm, Hauptgeschäftsführer<br />

des ZKF, gibt in diesem Zusammenhang<br />

den Hinweis: „Eine defekte Flüssiggasanlage<br />

im Wohnmobil beeinträchtigt<br />

die Verkehrssicherheit des<br />

Fahrzeugs und gefährdet die Gesundheit<br />

der Passagiere. Die Betreiber des<br />

Wohnmobils sind auch weiterhin dafür<br />

verantwortlich, für die Sicherheit ihrer<br />

Flüssiggasanlage zu sorgen. Daran ändert<br />

auch die Aussetzung einer Prüf -<br />

pflicht im Rahmen der HU nichts.“<br />

Eine positive bescheinigte G 607-Prüfung<br />

ist der Nachweis für den ordnungsgemäßen<br />

Zustand und die Sicherheit<br />

der Flüssiggasanlage. Fehlt dieser<br />

Nachweis, kann es im Schadensfall zu<br />

privatrechtlichen Konsequenzen kommen.<br />

Darüber hinaus ist der Nachweis einer<br />

gültigen G 607-Prüfung auf vielen<br />

Campingplätzen eine Bedingung für<br />

die Platznutzung.<br />

Über die Webseite www.g607.de finden<br />

Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen<br />

einen Sachkundigen in ihrer Nähe.<br />

☐<br />

<strong>FML</strong> 3/<strong>2022</strong> 29

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