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Astrid Kowatsch, Ulrich Hampicke, Lenelis Kruse- Graumann und

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F&E Indikatoren für ein integratives Monitoring in Deutschen GSG Endbericht<br />

ne Addition der Ziele ist nicht möglich. Die Formulierung lässt vermuten, dass primär<br />

das Modell „Wildnis“ adressiert ist. Jagdliche Eingriffe im Schutzgebiet selbst sind<br />

hieraus nicht begründbar. Allerdings kann argumentiert werden, dass Bejagung an<br />

den Außengrenzen erforderlich sein kann, um funktionale Einflüsse des Umlandes zu<br />

minimieren oder auszuschließen. Ebenso kann die Entfernung künstlicher Vegetation<br />

im Gebiet selbst (forstliche Monokulturen, Grassland-Ökosysteme) bedingt begründet<br />

sein. Bei den Modellen „pnV“ <strong>und</strong> „Urlandschaft 1“ sind dagegen Wildbestandsregulierungen<br />

im Gebiet zulässig, teilweise sogar erforderlich. Ganz im Gegensatz<br />

hierzu wird im Modell „Urlandschaft II“ ein möglichst hoher Herbivorenbestand<br />

angestrebt, allerdings eingeb<strong>und</strong>en in zwischenartliche Interaktionen<br />

(Biber, Prädatoren).<br />

„Natur Natur sein lassen“ kann als öffentliches Motto der NLP durchaus beibehalten<br />

bleiben. Allerdings müssen die einzelnen NLP sich für eine der in Tabelle 2 genannten<br />

Modelle konkret entscheiden.<br />

Meint das Leitziel 'Natur Natur sein lassen' jedoch die Freistellung derzeit ablaufender,<br />

natürlicher Prozesse von menschlicher Beeinflussung, so sind sämtliche Managementmaßnahmen<br />

innerhalb des entsprechenden Gebietes ausgeschlossen <strong>und</strong><br />

somit auch eine Überwachung ihrer Wirksamkeit. Das Ergebnis ist außerdem nicht<br />

definiert. Es hängt von stochastischen <strong>und</strong> teilweise sogar chaotischen Ereignissen<br />

ab <strong>und</strong> kann zurzeit nicht beschrieben werden. Es wäre erforderlich, jegliche<br />

menschliche Eingriffe auch dann zu unterlassen, wenn sich das GSG oder Teile hiervon<br />

aus natürlichen Gründen in eine dem menschlichen Ideal von 'Natürlichkeit' widersprechende<br />

Richtung entwickeln sollten.<br />

Der nächsten Ebene der Zielkonkretisierung sind gewöhnlich jene Ziele zuzuordnen,<br />

die in den Verwaltungsverordnungen <strong>und</strong> den Managementplänen der GSG zu finden<br />

sind (Generelle Managementziele). Sie betreffen z.B. verschiedene Formen der<br />

Forst- <strong>und</strong> Landwirtschaft, konkrete Managementmaßnahmen, Besucherlenkung <strong>und</strong><br />

das Angebot an Besucher. Insbesondere in BR sind ebenso Ziele dieser Ebene zuzuordnen,<br />

die besondere Formen des Landschaftsmanagements (z.B. Rhön: „Land<br />

der offenen Fernen“) oder des Ökosystemmanagements (z.B. extensive Grünlandnutzung)<br />

adressieren. Derartige Ziele sind in Konzeptionen eines Monitoring-<br />

Programmes in der Regel gut umsetzbar.<br />

Auf der dritten Ebene werden Einzelziele adressiert. Diese können sich aus den vorweg<br />

genannten Zielen eines GSG folgerichtig herleiten. Oft werden sie allerdings,<br />

<strong>und</strong> mit deutlich zunehmender Tendenz, aus völlig anderen Festsetzungen auf nationaler<br />

oder internationaler Ebene hergeleitet (z.B. FFH-Richtlinie). Hierdurch kann es<br />

zu Zielkonflikten kommen, z.B. wenn eine europaweit geschützte Art durch eine natürliche,<br />

unbeeinflusste Entwicklung zu verschwinden droht.<br />

Eine solche Beobachtung von Einzelzielen ist sowohl weltweit, als auch in Deutschland,<br />

der bei weitem gebräuchlichste Ansatz des Monitorings. Dagegen bestehen<br />

erhebliche Defizite auf den beiden anderen beschriebenen Ebenen.<br />

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