Astrid Kowatsch, Ulrich Hampicke, Lenelis Kruse- Graumann und
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F&E Indikatoren für ein integratives Monitoring in Deutschen GSG Endbericht<br />
� 4.3.2 Die erzielten Fortschritte in Richtung auf die Erreichung der Schutzgebietsziele<br />
anhand einer regelmäßigen Überwachung ermitteln <strong>und</strong> über den<br />
Stand der Zielerreichung in künftigen Nationalberichten nach dem Übereinkommen<br />
über die biologische Vielfalt sowie in einem Themenbericht anlässlich<br />
COP-9 berichten.<br />
� Beschluss VII/28 verpflichtet somit die Mitgliedsstaaten zu nationalen Monitoringprogrammen<br />
mit gr<strong>und</strong>sätzlich zwei Zielrichtungen:<br />
1. Effektivität <strong>und</strong> „Outcome“ des nationalen Schutzgebietssystems zu dokumentieren<br />
<strong>und</strong><br />
2. Umfang <strong>und</strong> Erhaltungszustand der dortigen Schutzgüter zu belegen.<br />
Die 8. Vertragsstaatenkonferenz (2006) erkannte, dass zur Implementierung des Arbeitsprogrammes<br />
für Schutzgebiete, Informationen über die zur Zielerreichung ein<br />
geleiteten Prozesse, über Fortschritte <strong>und</strong> Hindernisse sowie über die erforderlichen<br />
Kapazitäten nötig sein würden. Die Vertragsstaaten sind aufgefordert hierüber zu<br />
berichten. Erforderlich sei außerdem die Etablierung eines effektiven Managements<br />
<strong>und</strong> nachhaltige Finanzierungsstrategien.<br />
Deutschland hält die derzeitige Präsidentschaft in der CBD. Es sollte daher besonders<br />
daran interessiert sein, Beschlüsse der Konvention durch Initiativen <strong>und</strong> methodische<br />
Innovationen bis zum vorgegebenen Zieldatum 2010 voran zu bringen.<br />
Auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz unter deutscher Leitung wurde hierzu außerdem<br />
beschlossen (UNEP/CBD/COP/DEC/IX/18):<br />
A. Überprüfung der Durchführung des Arbeitsprogramms für Schutzgebiete<br />
Die Konferenz der Vertragsparteien…<br />
A.4. (b) bittet die Vertragsparteien, ihr besonderes Augenmerk darauf zu richten, in<br />
Zusammenarbeit mit Partnern <strong>und</strong> Gebern die Managementeffizienz von Schutzgebieten<br />
zu verbessern, indem sie die menschlichen, technischen <strong>und</strong> finanziellen Ressourcen<br />
unter anderem durch Kapazitätsaufbaumaßnahmen, insbesondere für Entwicklungsländer,<br />
kleine Inselentwicklungsländer <strong>und</strong> Länder mit im Übergang befindlichen<br />
Wirtschaftssystemen, namentlich auch für die Überwachung <strong>und</strong> Evaluierung<br />
der biologischen Vielfalt auf Gebiets- <strong>und</strong> Systemebene, stärken;<br />
A.11. legt den Vertragsparteien nahe, nationale oder regionale Datennetze aufzubauen,<br />
um den Austausch von <strong>und</strong> Zugang zu Informationen über die nationalen oder<br />
regionalen Fortschritte bei der Durchführung des Arbeitsprogramms für Schutzgebiete<br />
zu erleichtern, wozu gegebenenfalls auch die Bereitstellung von Informationen<br />
für die World Database on Protected Areas gehört;<br />
A.21. ersucht die Vertragsparteien, zur Unterstützung der nationalen Kontaktstelle<br />
des Übereinkommens eine nationale Kontaktstelle für das Arbeitsprogramm für<br />
Schutzgebiete zu benennen, um die wirksame <strong>und</strong> abgestimmte Entwicklung <strong>und</strong><br />
Umsetzung von nationalen <strong>und</strong> regionalen Strategien <strong>und</strong> Aktionsplänen für terrestrische<br />
<strong>und</strong> marine Schutzgebiete unter Berücksichtigung des Arbeitsprogramms für<br />
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