Wir Steirer - Voitsberg
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VOITSBERG<br />
WIR<br />
STEIRER<br />
Eine moderne Innenstadt für<br />
Generationen – das letzte Wort<br />
müssen unsere Bürger haben!<br />
Mit dem Thema „Umgestaltung des <strong>Voitsberg</strong>er Hauptplatzes“<br />
ging die SPÖ bereits im Jahr 2019 in den Gemeinderats-Wahlkampf.<br />
Nach dem Bürgerbeteiligungsprojekt<br />
während des Wahlkampfs schien es wieder still<br />
um dieses Thema zu werden. Nichts desto trotz brennt<br />
dieses Thema unseren Bürgern, bis weit über die Grenzen<br />
der Bezirkshauptstadt hinaus, unter den Nägeln.<br />
Eine eigens eingerichtete Steuerungsgruppe sollte<br />
sich der Neugestaltung annehmen, bisher kam diese<br />
jedoch nur schleppend voran. Nach knapp<br />
zwei Jahren Pause fand Anfang Juli<br />
dieses Jahres wieder eine Sitzung<br />
der Steuerungsgruppe statt. Im<br />
Rahmen der Sitzung wurde<br />
ein überarbeiteter Entwurf<br />
für die Neukonzeptionierung<br />
der Innenstadt vorgestellt,<br />
der neben der<br />
Versetzung der Mariensäule<br />
und die Errichtung<br />
eines Kreisverkehrs auch<br />
die Schaffung einer Begegnungszone<br />
zum Inhalt hat.<br />
Der Bevölkerung wurde dieser<br />
Entwurf noch nicht präsentiert, seitens<br />
der Stadtführung entschied man sich<br />
stattdessen dazu, den Entwurf in der erweiterten Steuerungsgruppe<br />
zu finalisieren.<br />
Dass eine derart weitreichende Entscheidung über<br />
die zukünftige Ausgestaltung des Aushängeschildes<br />
der Stadtgemeinde – als solches kann der Hauptplatz<br />
zweifelsohne bezeichnet werden – ohne jedwede Einbindung<br />
der <strong>Voitsberg</strong>er Bevölkerung erfolgen soll,<br />
mutet äußerst befremdlich an. Schließlich ist sie es,<br />
die einerseits durch die erbrachte Steuerlast die Neugestaltung<br />
des Platzes finanziert und andererseits hinkünftig<br />
durch die Nutzung des Platzes auch über Erfolg<br />
oder Misserfolg der Umgestaltung befinden wird.<br />
Um bei einem Projekt dieser Größenordnung auch die<br />
notwendige Bürgerpartizipation sicherzustellen, ist<br />
es notwendig, die Bewohner der Stadtgemeinde über<br />
den finalisierten Entwurf vor Beschlussfassung durch<br />
den Gemeinderat entscheiden zu lassen.<br />
Das Steiermärkische Volksrechtegesetz sieht eine derartige<br />
Mitbestimmung sogar explizit vor. So heißt es in<br />
Paragraph 155 Abs. 1 des Volksrechtegesetzes: „Volksbefragungen<br />
dienen der Erforschung des<br />
Willens der Gemeindebürger hinsichtlich<br />
künftiger, die Gemeinde betreffende<br />
politische Entscheidungen<br />
und Planungen sowie<br />
Fragen der Vollziehung aus<br />
dem eigenen <strong>Wir</strong>kungsbereich<br />
der Gemeinde.“ Eine<br />
derartige Befragung kann<br />
für die gesamte Gemeinde<br />
oder für Teile der Gemeinde<br />
(Ortschaften, Stadtbezirke)<br />
durchgeführt werden.<br />
Die Beschlussfassung über<br />
die Durchführung einer Volksbefragung<br />
ist durch den Gemeinderat<br />
möglich.<br />
Um ein klares Meinungsbild der <strong>Voitsberg</strong>er Gemeindebürger<br />
über die geplante Neugestaltung zu bekommen,<br />
ist eine solche Befragung auch dringend notwendig.<br />
Nur durch die aktive Einbindung der Bevölkerung<br />
und den respektvollen Umgang mit deren Wünschen<br />
ist eine künftige Attraktivierung des Hauptplatzes<br />
möglich.<br />
Für uns Freiheitliche steht fest: Diese Entscheidung<br />
muss der Bürger treffen – es handelt sich bei dieser<br />
Umgestaltung um einen „Hauptplatz für die Menschen“<br />
und nicht um ein Prestigeprojekt für Politiker!<br />
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