05.12.2023 Aufrufe

Magazin Mitarbeitende Solothurner Spitäler 3/23 – Nebel

Menschen und Natur zäh umhüllend, ist er unverkennbarer Bote des Herbstes. Stimmt er die einen traurig, so gewinnen andere wiederum Gefallen an der melancholischen Wetterlage. Für die Augen mag der Nebel – nichts anderes als durch Wassertröpfchen getrübte Luft – wohl undurchdringlich sein. Doch was, wenn wir ihn mit anderen Sinnen betrachten? Diese Ausgabe widmen wir dem Verschleierten. Kommen Sie mit auf einen Rundgang durch unsere Häuser, dem Grau auf andere Weise zu begegnen?

Menschen und Natur zäh umhüllend, ist er unverkennbarer Bote des Herbstes. Stimmt er die einen traurig, so gewinnen andere wiederum Gefallen an der melancholischen Wetterlage. Für die Augen mag der Nebel – nichts anderes als durch Wassertröpfchen getrübte Luft – wohl undurchdringlich sein. Doch was, wenn wir ihn mit anderen Sinnen betrachten?

Diese Ausgabe widmen wir dem Verschleierten. Kommen Sie mit auf einen Rundgang durch unsere Häuser, dem Grau auf andere Weise zu begegnen?

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AKTUELL<br />

WICHTIGE ÄNDERUNGEN<br />

IM VORSORGEREGLEMENT<br />

AB 1. JANUAR 2024<br />

100 % KAPITALBEZUG <strong>–</strong><br />

IHRE VORSORGE IN IHREN<br />

HÄNDEN<br />

Die PKSO hat nach einer äusserst erfolgreichen und repräsentativen Kundenumfrage alle<br />

Antworten der Versicherten analysiert und setzt wichtige Änderungen im Vorsorgereglement<br />

per 1. Januar 2024 um.<br />

LEBENSPARTNERRENTE<br />

(HINTERLASSENEN-<br />

LEISTUNGEN)<br />

ONKOLOGIE<br />

BÜRGERSPITAL<br />

SOLOTHURN<br />

SELBSTHILFEFREUNDLICH<br />

Ab 1.1.2024 wird der Kapitalbezug von bisher 70 % auf 100 %<br />

erhöht. Man kann somit zukünftig das Altersguthaben auf<br />

einmal beziehen.<br />

MEHRMALIGE EINKÄUFE<br />

PRO JAHR<br />

Neu ist es möglich, mehrmals im Jahr Einkäufe zu tätigen<br />

(bisher einmal pro Jahr möglich).<br />

Der Mindestbetrag für Einkäufe wurde von CHF 5 000.00 auf<br />

CHF 2 000.00 reduziert. Zu beachten ist, dass bei jedem Einkauf<br />

eine Selbstdeklaration erforderlich ist.<br />

FREIWILLIGE WEITER-<br />

VERSICHERUNG FÜR RISIKO<br />

UND ALTER<br />

Als Arbeitnehmer können Sie sich neu nicht nur für den<br />

Risikoteil weiterversichern, sondern auch das Altersguthaben<br />

weiter aufbauen <strong>–</strong> dies bis zu einer Maximaldauer<br />

von 12 Monaten. Voraussetzung ist die volle Übernahme der<br />

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge durch Sie.<br />

Die Altersgrenze für die Meldung des Lebenspartners wird<br />

aufgehoben, ausserdem ist das Mindestalter bei der Lebenspartnerschaft<br />

an die Ehegatten angepasst worden, von 45<br />

auf 40 Jahre.<br />

RÜCKGEWÄHR EINKÄUFE<br />

IM TODESFALL<br />

Neu gibt es eine Rückgewähr auf Einkäufe im Todesfall einer<br />

aktiv versicherten Person. Das heisst, stirbt eine versicherte<br />

Person, wird ein Todesfallkapital an bestimmte begünstigte<br />

Personen ausbezahlt. Das Guthaben aus den getätigten<br />

freiwilligen Einkäufen der versicherten Person während der<br />

Versicherungsdauer wird rückerstattet.<br />

FRAGEN UND ANREGUNGEN<br />

Die PKSO führt zukünftig in regelmässigen Abständen<br />

Online-Befragungen durch, um sich den sich ändernden<br />

Bedürfnissen der Versicherten stetig anzupassen.<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die PKSO per<br />

Telefon 032 627 89 11 oder per E-Mail info@pk.so.ch.<br />

Die komplette Meldung zu den Anpassungen per 1.1.2024<br />

finden Sie auch auf der Homepage der PKSO: www.pkso.ch.<br />

Nach den Psychiatrischen Diensten strebt auch<br />

die Onkologie am Bürgerspital die Auszeichnung<br />

«selbsthilfefreundlich» an. Patientinnen<br />

und Patienten werden also zusätzlich auch in<br />

Richtung einer möglichen Selbsthilfe begleitet.<br />

Stationsleiterin Katrin Schnyder-Gfeller ist von<br />

der Selbsthilfefreundlichkeit überzeugt. So sind<br />

im Team der Onkologie Prozesse darauf ausgerichtet,<br />

Patientinnen und Patienten dezent auf<br />

die Möglichkeiten der Selbsthilfe aufmerksam zu<br />

machen. Am zweiten Therapietermin erhalten betroffene<br />

Menschen einen Flyer mit entsprechenden<br />

Angeboten, welche auch auf dem Patiententerminal<br />

zu finden sind. Im weiteren Verlauf der<br />

Therapie werden sie angefragt, ob und in welcher<br />

Form diese Angebote infrage kämen.<br />

Die externe Prüfung erfolgt nun Anfang 2024.<br />

Dann wird sich zeigen, ob sich die Onkologie BSS<br />

auch offiziell als «selbsthilfefreundlich» bezeichnen<br />

darf.<br />

Kleine Erfolgsgeschichte<br />

Aufgrund der Informationen gründen hiesige Patientinnen<br />

eine <strong>Solothurner</strong> Selbsthilfegruppe. Ob<br />

diese Gruppe sich selber moderiert oder aktiv begleitet<br />

wird, bestimmt sie selbst <strong>–</strong> also ganz im<br />

Sinne von einem selbstbestimmten Wirken.<br />

Selbsthilfefreundlichkeit ist mehr als eine Selbstverständlichkeit:<br />

<strong>Mitarbeitende</strong> der Onkologie BSS sprechen Betroffene direkt darauf an.<br />

DIE KONTAKTSTELLE<br />

SELBSTHILFE KANTON SOLOTHURN<br />

informiert, berät und vermittelt betroffene Menschen betreffend<br />

Selbsthilfe. Sie ist der Stiftung Selbsthilfe<br />

Schweiz angeschlossen, welche seit über 20<br />

Jahren als Koordinations- und Dienstleistungsstelle<br />

der regionalen Selbsthilfezentren agiert.<br />

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