2024-02_RegioBusiness
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
20 Firmen & Märkte<br />
Februar <strong>2<strong>02</strong>4</strong> I Jahrgang 23 I Nr. 254<br />
ADVERTORIAL<br />
Neuregelungen rund um Krankschreibung<br />
und Kinderkrankengeld<br />
Leistungen der Arbeitgeberverbände<br />
Heilbronn-Franken<br />
Die Mitgliedsunternehmen haben einen starken Partner<br />
an ihrer Seite. Juristen, Ingenieure und Bildungsexperten<br />
beraten und unterstützen sie bei ihrer täglichen Arbeit,<br />
angefangen bei Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht über<br />
organisatorische Aspekte bis hin zur Fachkräftesicherung.<br />
Vier Juristinnen und Juristen beraten die Region<br />
in einem Netzwerk von baden-württembergweit<br />
mehr als 90 Kolleginnen und Kollegen<br />
im Arbeits- und Sozialrecht. Dies betrifft alle<br />
Bereiche des Individualarbeitsrechts, von der<br />
Arbeitsvertragserstellung bis hin zum Zeugnis. Weiterer zentraler<br />
Punkt ist die Beratung bei der betrieblichen Mitbestimmung<br />
sowie juristische Begleitung von Verhandlungen mit Betriebsräten<br />
und Gewerkschaften. Daneben vertritt der Verband Mitgliedsunternehmen<br />
in allen Instanzen der Arbeits- und Sozialgerichte.<br />
Seminare, Leitfäden und Legal-Tech-Angebote zu arbeits- und<br />
sozialrechtlichen Fragestellungen runden das Leistungsangebot ab.<br />
Die Mitgliedsunternehmen können dabei auf eine jahrzehntelange<br />
Erfahrung vertrauen.<br />
Krankschreibung per Telefon<br />
nun dauerhaft möglich<br />
Ute Schwander –<br />
Rechtsanwältin<br />
(Syndikusrechtsanwältin);<br />
Fachanwältin für<br />
Arbeitsrecht<br />
Foto: Südwestmetall<br />
Seit August 2<strong>02</strong>2 konnten Patientinnen<br />
und Patienten, die an leichten<br />
Atemwegserkrankungen litten,<br />
wegen des Verdachts auf Covid<br />
telefonisch bis zu sieben Kalendertage<br />
krankgeschrieben werden.<br />
Diese Möglichkeit war befristet. Seit<br />
dem 07.12.2<strong>02</strong>3 ist diese Möglichkeit<br />
nun dauerhaft zulässig.<br />
Allerdings gelten hierfür folgende<br />
Voraussetzungen:<br />
• Eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit<br />
im Rahmen einer Videosprechstunde<br />
ist nicht möglich<br />
(z. B. mangels eines entsprechenden<br />
Angebots seitens der Vertragsärztin/des<br />
Vertragsarztes).<br />
• Telefonische Anamnese<br />
• Erkrankung weist keine schwere<br />
Symptomatik auf (Erkrankung mit<br />
voraussichtlich kurzer Dauer und<br />
regelmäßig mildem Verlauf)<br />
• Die Personen müssen der Vertragsärztin<br />
oder dem Vertragsarzt<br />
oder einer anderen Vertragsärztin<br />
oder einem anderen<br />
Vertragsarzt derselben Berufsausübungsgemeinschaft<br />
aufgrund<br />
früherer Behandlung unmittelbar<br />
persönlich bekannt sein.<br />
• Eine Folgebescheinigung ist<br />
nicht möglich (Ausnahme:<br />
Die Arbeitsunfähigkeit wurde<br />
bereits zuvor aufgrund unmittelbarer<br />
persönlicher Untersuchung<br />
wegen derselben Erkrankung<br />
festgestellt.).<br />
• Bis zu fünf Kalendertage<br />
Telemedizin: Krankschreibung per Videosprechstunde<br />
Zu beachten ist, dass die dauerhafte<br />
Möglichkeit der telefonischen<br />
Arbeitsunfähigkeit engen Grenzen<br />
unterliegt. Die unmittelbar persönliche<br />
Untersuchung bleibt weiterhin<br />
Standard für die Feststellung der<br />
Arbeitsunfähigkeit.<br />
(Quelle: Rundschreiben 219/2<strong>02</strong>3,<br />
Verband der Metall- und Elektroindustrie<br />
Baden-Württemberg e. V.)<br />
Die Möglichkeit zur telefonischen<br />
Krankschreibung können ab dem<br />
18.12.2<strong>02</strong>3 auch Eltern wahrnehmen,<br />
die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />
benötigen, weil ihr<br />
Kind krank ist und sie es betreuen<br />
müssen. Auch dies ist ausschließlich<br />
für Patientinnen und<br />
Patienten möglich, die in der jeweiligen<br />
Arztpraxis bereits bekannt<br />
sind.<br />
Quelle: https://www.haufe.de/personal/<br />
hr-management/krankschreibung-per-telefonund-digitale-atteste_80_559588.html<br />
Der Verbandsingenieur unterstützt in einem<br />
Netzwerk von baden-württembergweit insgesamt<br />
19 Ingenieurinnen und Ingenieuren<br />
zum Beispiel bei der Arbeitszeit- und Entgeltgestaltung<br />
oder der Optimierung von<br />
Arbeitsbedingungen. Auch die Themen Prozessoptimierung,<br />
Produktivitätsmanagement sowie Arbeitssicherheit und Betriebliches<br />
Gesundheitsmanagement sind im Dienstleistungskatalog<br />
enthalten. Ziel ist der Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.<br />
Auch hinsichtlich einer Videosprechstunde<br />
besteht nunmehr<br />
grundsätzlich die Möglichkeit,<br />
Versicherte telemedizinisch krank<br />
zu schreiben. Möglich sind hier zunächst<br />
nur Erstkrankschreibungen.<br />
In der virtuellen Praxis persönlich<br />
bekannte Versicherte können sich<br />
danach bis zu sieben Kalendertage<br />
krankschreiben lassen, dem<br />
attestierenden Arzt unbekannte<br />
Versicherte bis zu drei Kalendertage.<br />
Voraussetzung in beiden Fällen<br />
ist, dass es sich um eine Diagnose<br />
handelt, die für die Telemedizin<br />
geeignet ist, konkret dürfen also<br />
keine körperlichen Untersuchungen<br />
notwendig sein.<br />
Übliche Diagnosen sind Erkältungen,<br />
Magen-Darm-Probleme, aber<br />
auch Depressionen.<br />
Diese Variante der Krankschreibung<br />
scheint sehr zuverlässig und enthält<br />
viel Potential sowohl für Unternehmen<br />
als auch für die Arbeitnehmende.<br />
Da der BGH die<br />
Möglichkeit der Werbung für<br />
Telemedizin sehr eng gefasst hat,<br />
ist die Nutzung allerdings aktuell<br />
noch verschwindend gering, sodass<br />
die telemedizinische Krankschreibung<br />
in der Praxis kaum von<br />
Bedeutung ist.<br />
https://www.haufe.de/personal/hr-manage-<br />
ment/krankschreibung-per-telefon-und-<br />
digitale-atteste_80_559588.html<br />
Arbeitsmarkt, Arbeitsverwaltung und Fachkräftemanagement<br />
sind wichtige Tätigkeitsfelder der<br />
Arbeitgeberverbände. Dafür setzen sie sich in der<br />
Politik und in der Selbstverwaltung der Agentur<br />
für Arbeit ein.<br />
Als Partner der Bildungspolitik setzen sich die<br />
Arbeitgeberverbände für ein leistungsfähiges<br />
Bildungssystem ein. Spezielle Arbeitskreise beschäftigen<br />
sich mit Fragen der Berufsausbildung<br />
und der Hochschulpolitik und entwickeln Konzepte<br />
entlang der Bildungsbiografie – angefangen in Kindergärten<br />
und Schulen, über Berufsausbildung und Hochschulen bis hin zum<br />
Beruf, zum Beispiel im MINT-Bereich.<br />
Die Arbeitgeberverbände Heilbronn-Franken<br />
geben ihren Mitgliedsunternehmen eine Stimme<br />
und setzen sich für deren Interessen in Politik<br />
und Gesellschaft ein.<br />
Die den Arbeitgeberverbänden beigetretenen<br />
Unternehmen haben Zugang zu einem Mitgliederbereich.<br />
Neben aktuellen Informationen<br />
zu Themen der Verbandsfachbereiche (Arbeitsund<br />
Sozialrecht, Arbeitsmarktpolitik, Bildung<br />
und Kommunikation) können sie an exklusiven Arbeitskreisen<br />
und Veranstaltungen teilnehmen. Die Rundschreiben können von<br />
mehreren Mitarbeitern in den Mitgliedsunternehmen abonniert<br />
werden.<br />
AU-Bescheinigung.<br />
Für das Kinderkrankengeld wurden mit Wirkung zum<br />
01.01.<strong>2<strong>02</strong>4</strong> ebenfalls neue Regelungen eingeführt.<br />
Foto: shutterstock/Ralf Liebhold<br />
Südwestmetall / Unternehmensverband Südwest e. V.<br />
Heilbronn / Region Franken<br />
Ferdinand-Braun-Straße 18<br />
74074 Heilbronn<br />
Telefon 07131/9449-19<br />
ernstberger@suedwestmetall.de<br />
https://heilbronn.suedwestmetall.de<br />
Twitter: J_Ernstberger<br />
LinkedIn ® : Bezirksgruppe Heilbronn-Franken<br />
https://www.linkedin.com/company/bezirksgruppeheilbronn-region-franken<br />
Anspruch auf Freistellung und<br />
Kinderkrankengeld<br />
Berufstätige Eltern haben einen<br />
Anspruch auf Freistellung von der<br />
Arbeit, sofern ihr Kind krank ist und<br />
betreut werden muss. Zusätzlich<br />
besteht für gesetzlich versicherte<br />
Elternteile ein zeitlich befristeter<br />
Anspruch auf Kinderkrankgengeld,<br />
wenn ihnen ihr Einkommen aufgrund<br />
der Betreuung des kranken<br />
Kindes ausfällt und sie die weiteren<br />
gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen<br />
erfüllen.<br />
Dauer des Anspruchs auf<br />
Kinderkrankengeld<br />
Jeder Elternteil hatte bisher regulär<br />
je Kalenderjahr für jedes Kind<br />
für längstens 10 Arbeitstage einen<br />
Anspruch auf Kinderkrankengeld.<br />
Bei Alleinerziehenden beträgt<br />
der Anspruch 20 Arbeitstage je<br />
Kind. Insgesamt war der Anspruch<br />
je Elternteil auf längstens 25<br />
Arbeitstage Kinderkrankengeld pro<br />
Kalenderjahr begrenzt (Alleinerziehende:<br />
50 Arbeitstage).<br />
Erhöhung der Anspruchstage<br />
auf Kinderkrankengeld<br />
Mit Wirkung zum 01.01.<strong>2<strong>02</strong>4</strong><br />
wurden Änderungen zum Kinderkrankengeld<br />
eingeführt. Hierbei<br />
wurden die Anspruchstage auf<br />
Kinderkrankengeld bei häuslicher<br />
Betreuung für die Kalenderjahre<br />
<strong>2<strong>02</strong>4</strong> und 2<strong>02</strong>5 erhöht.<br />
Danach können Elternteile in<br />
den Jahren <strong>2<strong>02</strong>4</strong> und 2<strong>02</strong>5<br />
statt wie bisher 10 Arbeitstage<br />
nunmehr 15 Arbeitstage pro Kind<br />
Kinderkrankgengeld beziehen. Bei<br />
Alleinerziehenden erhöht sich der<br />
Anspruch auf 30 Arbeitstage von<br />
bisher 20 Arbeitstagen.<br />
Damit steigt die Gesamtzahl der<br />
Anspruchstage in den beiden<br />
Jahren von 25 auf 35 Arbeitstage<br />
im Jahr, für Alleinerziehende von<br />
50 auf 70 Arbeitstage<br />
Quelle: https://www.haufe.de/sozialwesen/<br />
leistungen-sozialversicherung/neue-regelungzum-kinderkrankengeld_242_607064.html