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Februar <strong>2<strong>02</strong>4</strong> I Jahrgang 23 I Nr. 254<br />

ADVERTORIAL<br />

Neuregelungen rund um Krankschreibung<br />

und Kinderkrankengeld<br />

Leistungen der Arbeitgeberverbände<br />

Heilbronn-Franken<br />

Die Mitgliedsunternehmen haben einen starken Partner<br />

an ihrer Seite. Juristen, Ingenieure und Bildungsexperten<br />

beraten und unterstützen sie bei ihrer täglichen Arbeit,<br />

angefangen bei Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht über<br />

organisatorische Aspekte bis hin zur Fachkräftesicherung.<br />

Vier Juristinnen und Juristen beraten die Region<br />

in einem Netzwerk von baden-württembergweit<br />

mehr als 90 Kolleginnen und Kollegen<br />

im Arbeits- und Sozialrecht. Dies betrifft alle<br />

Bereiche des Individualarbeitsrechts, von der<br />

Arbeitsvertragserstellung bis hin zum Zeugnis. Weiterer zentraler<br />

Punkt ist die Beratung bei der betrieblichen Mitbestimmung<br />

sowie juristische Begleitung von Verhandlungen mit Betriebsräten<br />

und Gewerkschaften. Daneben vertritt der Verband Mitgliedsunternehmen<br />

in allen Instanzen der Arbeits- und Sozialgerichte.<br />

Seminare, Leitfäden und Legal-Tech-Angebote zu arbeits- und<br />

sozialrechtlichen Fragestellungen runden das Leistungsangebot ab.<br />

Die Mitgliedsunternehmen können dabei auf eine jahrzehntelange<br />

Erfahrung vertrauen.<br />

Krankschreibung per Telefon<br />

nun dauerhaft möglich<br />

Ute Schwander –<br />

Rechtsanwältin<br />

(Syndikusrechtsanwältin);<br />

Fachanwältin für<br />

Arbeitsrecht<br />

Foto: Südwestmetall<br />

Seit August 2<strong>02</strong>2 konnten Patientinnen<br />

und Patienten, die an leichten<br />

Atemwegserkrankungen litten,<br />

wegen des Verdachts auf Covid<br />

telefonisch bis zu sieben Kalendertage<br />

krankgeschrieben werden.<br />

Diese Möglichkeit war befristet. Seit<br />

dem 07.12.2<strong>02</strong>3 ist diese Möglichkeit<br />

nun dauerhaft zulässig.<br />

Allerdings gelten hierfür folgende<br />

Voraussetzungen:<br />

• Eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit<br />

im Rahmen einer Videosprechstunde<br />

ist nicht möglich<br />

(z. B. mangels eines entsprechenden<br />

Angebots seitens der Vertragsärztin/des<br />

Vertragsarztes).<br />

• Telefonische Anamnese<br />

• Erkrankung weist keine schwere<br />

Symptomatik auf (Erkrankung mit<br />

voraussichtlich kurzer Dauer und<br />

regelmäßig mildem Verlauf)<br />

• Die Personen müssen der Vertragsärztin<br />

oder dem Vertragsarzt<br />

oder einer anderen Vertragsärztin<br />

oder einem anderen<br />

Vertragsarzt derselben Berufsausübungsgemeinschaft<br />

aufgrund<br />

früherer Behandlung unmittelbar<br />

persönlich bekannt sein.<br />

• Eine Folgebescheinigung ist<br />

nicht möglich (Ausnahme:<br />

Die Arbeitsunfähigkeit wurde<br />

bereits zuvor aufgrund unmittelbarer<br />

persönlicher Untersuchung<br />

wegen derselben Erkrankung<br />

festgestellt.).<br />

• Bis zu fünf Kalendertage<br />

Telemedizin: Krankschreibung per Videosprechstunde<br />

Zu beachten ist, dass die dauerhafte<br />

Möglichkeit der telefonischen<br />

Arbeitsunfähigkeit engen Grenzen<br />

unterliegt. Die unmittelbar persönliche<br />

Untersuchung bleibt weiterhin<br />

Standard für die Feststellung der<br />

Arbeitsunfähigkeit.<br />

(Quelle: Rundschreiben 219/2<strong>02</strong>3,<br />

Verband der Metall- und Elektroindustrie<br />

Baden-Württemberg e. V.)<br />

Die Möglichkeit zur telefonischen<br />

Krankschreibung können ab dem<br />

18.12.2<strong>02</strong>3 auch Eltern wahrnehmen,<br />

die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

benötigen, weil ihr<br />

Kind krank ist und sie es betreuen<br />

müssen. Auch dies ist ausschließlich<br />

für Patientinnen und<br />

Patienten möglich, die in der jeweiligen<br />

Arztpraxis bereits bekannt<br />

sind.<br />

Quelle: https://www.haufe.de/personal/<br />

hr-management/krankschreibung-per-telefonund-digitale-atteste_80_559588.html<br />

Der Verbandsingenieur unterstützt in einem<br />

Netzwerk von baden-württembergweit insgesamt<br />

19 Ingenieurinnen und Ingenieuren<br />

zum Beispiel bei der Arbeitszeit- und Entgeltgestaltung<br />

oder der Optimierung von<br />

Arbeitsbedingungen. Auch die Themen Prozessoptimierung,<br />

Produktivitätsmanagement sowie Arbeitssicherheit und Betriebliches<br />

Gesundheitsmanagement sind im Dienstleistungskatalog<br />

enthalten. Ziel ist der Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.<br />

Auch hinsichtlich einer Videosprechstunde<br />

besteht nunmehr<br />

grundsätzlich die Möglichkeit,<br />

Versicherte telemedizinisch krank<br />

zu schreiben. Möglich sind hier zunächst<br />

nur Erstkrankschreibungen.<br />

In der virtuellen Praxis persönlich<br />

bekannte Versicherte können sich<br />

danach bis zu sieben Kalendertage<br />

krankschreiben lassen, dem<br />

attestierenden Arzt unbekannte<br />

Versicherte bis zu drei Kalendertage.<br />

Voraussetzung in beiden Fällen<br />

ist, dass es sich um eine Diagnose<br />

handelt, die für die Telemedizin<br />

geeignet ist, konkret dürfen also<br />

keine körperlichen Untersuchungen<br />

notwendig sein.<br />

Übliche Diagnosen sind Erkältungen,<br />

Magen-Darm-Probleme, aber<br />

auch Depressionen.<br />

Diese Variante der Krankschreibung<br />

scheint sehr zuverlässig und enthält<br />

viel Potential sowohl für Unternehmen<br />

als auch für die Arbeitnehmende.<br />

Da der BGH die<br />

Möglichkeit der Werbung für<br />

Telemedizin sehr eng gefasst hat,<br />

ist die Nutzung allerdings aktuell<br />

noch verschwindend gering, sodass<br />

die telemedizinische Krankschreibung<br />

in der Praxis kaum von<br />

Bedeutung ist.<br />

https://www.haufe.de/personal/hr-manage-<br />

ment/krankschreibung-per-telefon-und-<br />

digitale-atteste_80_559588.html<br />

Arbeitsmarkt, Arbeitsverwaltung und Fachkräftemanagement<br />

sind wichtige Tätigkeitsfelder der<br />

Arbeitgeberverbände. Dafür setzen sie sich in der<br />

Politik und in der Selbstverwaltung der Agentur<br />

für Arbeit ein.<br />

Als Partner der Bildungspolitik setzen sich die<br />

Arbeitgeberverbände für ein leistungsfähiges<br />

Bildungssystem ein. Spezielle Arbeitskreise beschäftigen<br />

sich mit Fragen der Berufsausbildung<br />

und der Hochschulpolitik und entwickeln Konzepte<br />

entlang der Bildungsbiografie – angefangen in Kindergärten<br />

und Schulen, über Berufsausbildung und Hochschulen bis hin zum<br />

Beruf, zum Beispiel im MINT-Bereich.<br />

Die Arbeitgeberverbände Heilbronn-Franken<br />

geben ihren Mitgliedsunternehmen eine Stimme<br />

und setzen sich für deren Interessen in Politik<br />

und Gesellschaft ein.<br />

Die den Arbeitgeberverbänden beigetretenen<br />

Unternehmen haben Zugang zu einem Mitgliederbereich.<br />

Neben aktuellen Informationen<br />

zu Themen der Verbandsfachbereiche (Arbeitsund<br />

Sozialrecht, Arbeitsmarktpolitik, Bildung<br />

und Kommunikation) können sie an exklusiven Arbeitskreisen<br />

und Veranstaltungen teilnehmen. Die Rundschreiben können von<br />

mehreren Mitarbeitern in den Mitgliedsunternehmen abonniert<br />

werden.<br />

AU-Bescheinigung.<br />

Für das Kinderkrankengeld wurden mit Wirkung zum<br />

01.01.<strong>2<strong>02</strong>4</strong> ebenfalls neue Regelungen eingeführt.<br />

Foto: shutterstock/Ralf Liebhold<br />

Südwestmetall / Unternehmensverband Südwest e. V.<br />

Heilbronn / Region Franken<br />

Ferdinand-Braun-Straße 18<br />

74074 Heilbronn<br />

Telefon 07131/9449-19<br />

ernstberger@suedwestmetall.de<br />

https://heilbronn.suedwestmetall.de<br />

Twitter: J_Ernstberger<br />

LinkedIn ® : Bezirksgruppe Heilbronn-Franken<br />

https://www.linkedin.com/company/bezirksgruppeheilbronn-region-franken<br />

Anspruch auf Freistellung und<br />

Kinderkrankengeld<br />

Berufstätige Eltern haben einen<br />

Anspruch auf Freistellung von der<br />

Arbeit, sofern ihr Kind krank ist und<br />

betreut werden muss. Zusätzlich<br />

besteht für gesetzlich versicherte<br />

Elternteile ein zeitlich befristeter<br />

Anspruch auf Kinderkrankgengeld,<br />

wenn ihnen ihr Einkommen aufgrund<br />

der Betreuung des kranken<br />

Kindes ausfällt und sie die weiteren<br />

gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen<br />

erfüllen.<br />

Dauer des Anspruchs auf<br />

Kinderkrankengeld<br />

Jeder Elternteil hatte bisher regulär<br />

je Kalenderjahr für jedes Kind<br />

für längstens 10 Arbeitstage einen<br />

Anspruch auf Kinderkrankengeld.<br />

Bei Alleinerziehenden beträgt<br />

der Anspruch 20 Arbeitstage je<br />

Kind. Insgesamt war der Anspruch<br />

je Elternteil auf längstens 25<br />

Arbeitstage Kinderkrankengeld pro<br />

Kalenderjahr begrenzt (Alleinerziehende:<br />

50 Arbeitstage).<br />

Erhöhung der Anspruchstage<br />

auf Kinderkrankengeld<br />

Mit Wirkung zum 01.01.<strong>2<strong>02</strong>4</strong><br />

wurden Änderungen zum Kinderkrankengeld<br />

eingeführt. Hierbei<br />

wurden die Anspruchstage auf<br />

Kinderkrankengeld bei häuslicher<br />

Betreuung für die Kalenderjahre<br />

<strong>2<strong>02</strong>4</strong> und 2<strong>02</strong>5 erhöht.<br />

Danach können Elternteile in<br />

den Jahren <strong>2<strong>02</strong>4</strong> und 2<strong>02</strong>5<br />

statt wie bisher 10 Arbeitstage<br />

nunmehr 15 Arbeitstage pro Kind<br />

Kinderkrankgengeld beziehen. Bei<br />

Alleinerziehenden erhöht sich der<br />

Anspruch auf 30 Arbeitstage von<br />

bisher 20 Arbeitstagen.<br />

Damit steigt die Gesamtzahl der<br />

Anspruchstage in den beiden<br />

Jahren von 25 auf 35 Arbeitstage<br />

im Jahr, für Alleinerziehende von<br />

50 auf 70 Arbeitstage<br />

Quelle: https://www.haufe.de/sozialwesen/<br />

leistungen-sozialversicherung/neue-regelungzum-kinderkrankengeld_242_607064.html

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