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Schwanstetten 2024_03_01-40_Druck

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BÜRGERMEISTER ROBERT PFANN INFORMIERT<br />

>>><br />

Kommunale Wärmeplanung (KWP)<br />

Ebenfalls in dieser Sitzung wurde das Gremium<br />

von der N-ERGIE anhand eines versierten<br />

Vortrags über das Ziel, die gesetzlichen<br />

Grundlagen und den Verfahrensablauf<br />

der KWP informiert. Ziel ist es die Treibhausgasemissionen<br />

in der Wärmeversorgung<br />

deutlich zu reduzieren, bestehende Wärmenetze<br />

auszubauen bzw. zu verstärken<br />

und Planungs- und Investitionssicherheit zu<br />

schaffen. Diese Präsentation kann ebenfalls<br />

auf unserer Homepage unter "Bürgerinfosystem"<br />

heruntergeladen werden.<br />

Mit dem zum <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2024</strong> in Kraft getretenen<br />

Wärmeplanungsgesetz (gemeinsam<br />

mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes)<br />

werden die Bundesländer verpflichtet<br />

sicherzustellen, dass bis zum 30.06.2026<br />

für größere Städte bzw. bis zum 30.06.2028<br />

und für Kommunen mit weniger als 100.000<br />

Einwohnern Wärmepläne im Rahmen einer<br />

kommunalen Wärmeplanung erstellt werden.<br />

Der Freistaat plant, die Aufgabe der Wärmeplanung<br />

auf die Kommunen als „planungsverantwortliche“<br />

Stelle zu übertragen.<br />

Derzeit liegt aber noch nicht einmal<br />

ein Gesetz- bzw. Verordnungsentwurf für<br />

die Umsetzungsregelungen vor. Für Kommunen<br />

unter 10.000 Einwohnern soll ein<br />

vereinfachtes Verfahren möglich sein. Allerdings<br />

gibt es für die „Wärmeplanung light“<br />

ebenfalls noch keine Handlungsanleitung.<br />

Trotz noch fehlender Regelungen hat die<br />

Gemeindeverwaltung bereits im letzten<br />

Jahr vorsorglich eine Förderung für die<br />

Wärmeplanung beantragt. Von der Zukunft-<br />

Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH liegt<br />

uns inzwischen auch ein befristeter Förderbescheid<br />

vor. Demnach kann die Gemeinde<br />

eine Förderung von 90 %, höchstens jedoch<br />

80.347 EUR erhalten. Aktuell holen wir von<br />

verschiedenen Instituten und Planungsbüros<br />

Angebote ein und werden dann im<br />

Gremium über die Auftragsvergabe entscheiden.<br />

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans<br />

(FNP) und Landschaftsplans (LP)<br />

In der letzten Ausgabe des BürgerInfos hatte<br />

ich Sie über die Ziele und den Verfahrensstand<br />

hinsichtlich der Neuaufstellung des<br />

FNP und LP informiert. Wie angekündigt<br />

hat im Januar in den Gremien die Abwägungsberatung<br />

für die im Rahmen der frühzeitigen<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit und<br />

Träger öffentlicher Belange eingegangenen<br />

Stellungnahmen stattgefunden.<br />

Aus der Bürgerschaft haben uns fundierte<br />

Anregungen und Einwendungen erreicht.<br />

Vielen Dank für das intensive Gedankenmachen<br />

zu den Planungen der künftigen<br />

Gemeindeentwicklung.<br />

Einige Eingaben hatten den Umfang der<br />

Ausweisung von Wohnbauflächen thematisiert.<br />

Hierzu ist zu sagen, dass bei der früheren<br />

Ermittlung für den Wohnflächenbedarf<br />

mittels Flächenmanagement-Datenbank<br />

des Landesamtes für Umwelt noch ein<br />

Auflockerungsfaktor von 0,3 % angegeben<br />

wurde. Im Sinne des sparsamen Umgangs<br />

mit Boden und der effizienteren Nutzung<br />

von Wohnbauland ist inzwischen ein deutlich<br />

geringerer Auflockerungsbedarf von<br />

nur noch 0,1% anzusetzen.<br />

Andererseits gehen die Behörden von einer<br />

positiven Bevölkerungsentwicklung aus,<br />

zumal das für den Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

mit seiner zentralörtlichen Einstufung als<br />

Grundzentrum im Verdichtungsraum der<br />

Metropolregion Nürnberg, Fürth, Erlangen<br />

und Schwabach eine hohe Standortgunst<br />

bedeuten wird.<br />

Im Rahmen der Behördenbeteiligung begrüßt<br />

deshalb das Landratsamt Roth die<br />

Flächenplanung „ausdrücklich“. Sowohl die<br />

Kreisbehörde als auch der Planungsverband<br />

der Region Nürnberg bewerten die Flächenausweisung<br />

„sämtlich als verträglich“<br />

und „vertretbar“.<br />

Gegenüber der ersten Planauslegung hat<br />

der Rat sich darauf verständigt, dass aufgrund<br />

der Flächenverfügbarkeit und der<br />

schwierigen Erschließungssituation im Gewerbegebiet<br />

die vorgesehene Ausweisung<br />

von vormals 4,43 ha deutlich auf 2,36 ha<br />

reduziert wird. An der unterhalb vom geplanten<br />

Baugebiet Oberlohe ausgewiesenen<br />

Fläche, die zwischen dem ehemaligen<br />

Wochenendhausgebiet und bestehenden<br />

Wohngebiet liegt, wurde festgehalten, weil<br />

sie perspektivisch für die Zukunft die Möglichkeit<br />

eröffnet, die Wohnbebauung dort<br />

fortzuführen.<br />

Der überarbeitete Planentwurf wird jetzt<br />

erneut für vier Wochen öffentlich ausgelegt.<br />

Auch hier haben die Öffentlichkeit<br />

und Träger öffentlicher Belange erneut die<br />

Möglichkeit, zu noch nicht behandelten<br />

Thematiken Bedenken und Anregungen<br />

vorzubringen.<br />

Grundsatzbeschluss pro Landwirtschaft<br />

und Artenschutz<br />

Der Antrag der CSU-Fraktion einen Grundsatzbeschluss<br />

zu fassen, wonach im künftigen<br />

Flächennutzungsplan zum Schutz der<br />

Feldvogelkulissen in <strong>Schwanstetten</strong> auf<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb<br />

landwirtschaftlicher Flächen zu verzichten<br />

ist, wurde im Gremium ausgiebig<br />

diskutiert.<br />

In der Konsequenz würde das bedeuten,<br />

dass im FNP Ausgleichsflächen dargestellt<br />

werden müssten, was die Gemeinde in<br />

ihrer Handlungsfähigkeit ein Stück weit<br />

einschränken würde. Und für nicht jede<br />

Baumaßnahme kann der naturfachliche<br />

Ausgleich im Wald erfolgen. Dies gilt bei<br />

einem weichenden Wald, der an anderer<br />

Stelle auf einer Offenlandfläche wieder aufzuforsten<br />

ist. Ebenso benötigen die Feldvögel<br />

wie Kiebitze, Lerchen und Rebhühner<br />

für ihren Lebensraum Agrar- und Grünflächen.<br />

Die Ausgleichsmaßnahmen für den<br />

Artenschutz können deshalb nicht im Wald<br />

stattfinden.<br />

Fraktionsübergreifend bestand im Gremium<br />

große Einmütigkeit darin, dass künftig<br />

noch mehr die Belange der Landwirtschaft<br />

in den Blick zu nehmen sind. Sie tragen einerseits<br />

zur Lebensmittelproduktion bei<br />

und leisten aber auch durch die Bewirtschaftung<br />

der landwirtschaftlichen Flächen<br />

einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz.<br />

Einstimmig hat deshalb der Rat beschlossen,<br />

dass bei zukünftigen Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen, dort wo es möglich ist,<br />

vorrangig der Ausgleich außerhalb landwirtschaftlicher<br />

Flächen stattfinden soll.<br />

Frohe Ostern<br />

„Ostern ist das Siegesfest des ewigen Lebens“.<br />

Ganz<br />

im Sinne<br />

dieses Zitats<br />

von Gertrud<br />

von le Fort<br />

wünsche ich<br />

Ihnen ein<br />

gesegnetes<br />

und frohes<br />

Osterfest<br />

und den Kindern viel Erfolg beim Eiersuchen.<br />

Es grüßt herzlichst!<br />

Ihr<br />

Robert Pfann<br />

Erster Bürgermeister<br />

4 <strong>03</strong> | <strong>2024</strong>

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