Schwanstetten 2024_03_01-40_Druck
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BÜRGERMEISTER ROBERT PFANN INFORMIERT<br />
>>><br />
Kommunale Wärmeplanung (KWP)<br />
Ebenfalls in dieser Sitzung wurde das Gremium<br />
von der N-ERGIE anhand eines versierten<br />
Vortrags über das Ziel, die gesetzlichen<br />
Grundlagen und den Verfahrensablauf<br />
der KWP informiert. Ziel ist es die Treibhausgasemissionen<br />
in der Wärmeversorgung<br />
deutlich zu reduzieren, bestehende Wärmenetze<br />
auszubauen bzw. zu verstärken<br />
und Planungs- und Investitionssicherheit zu<br />
schaffen. Diese Präsentation kann ebenfalls<br />
auf unserer Homepage unter "Bürgerinfosystem"<br />
heruntergeladen werden.<br />
Mit dem zum <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2024</strong> in Kraft getretenen<br />
Wärmeplanungsgesetz (gemeinsam<br />
mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes)<br />
werden die Bundesländer verpflichtet<br />
sicherzustellen, dass bis zum 30.06.2026<br />
für größere Städte bzw. bis zum 30.06.2028<br />
und für Kommunen mit weniger als 100.000<br />
Einwohnern Wärmepläne im Rahmen einer<br />
kommunalen Wärmeplanung erstellt werden.<br />
Der Freistaat plant, die Aufgabe der Wärmeplanung<br />
auf die Kommunen als „planungsverantwortliche“<br />
Stelle zu übertragen.<br />
Derzeit liegt aber noch nicht einmal<br />
ein Gesetz- bzw. Verordnungsentwurf für<br />
die Umsetzungsregelungen vor. Für Kommunen<br />
unter 10.000 Einwohnern soll ein<br />
vereinfachtes Verfahren möglich sein. Allerdings<br />
gibt es für die „Wärmeplanung light“<br />
ebenfalls noch keine Handlungsanleitung.<br />
Trotz noch fehlender Regelungen hat die<br />
Gemeindeverwaltung bereits im letzten<br />
Jahr vorsorglich eine Förderung für die<br />
Wärmeplanung beantragt. Von der Zukunft-<br />
Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH liegt<br />
uns inzwischen auch ein befristeter Förderbescheid<br />
vor. Demnach kann die Gemeinde<br />
eine Förderung von 90 %, höchstens jedoch<br />
80.347 EUR erhalten. Aktuell holen wir von<br />
verschiedenen Instituten und Planungsbüros<br />
Angebote ein und werden dann im<br />
Gremium über die Auftragsvergabe entscheiden.<br />
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans<br />
(FNP) und Landschaftsplans (LP)<br />
In der letzten Ausgabe des BürgerInfos hatte<br />
ich Sie über die Ziele und den Verfahrensstand<br />
hinsichtlich der Neuaufstellung des<br />
FNP und LP informiert. Wie angekündigt<br />
hat im Januar in den Gremien die Abwägungsberatung<br />
für die im Rahmen der frühzeitigen<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit und<br />
Träger öffentlicher Belange eingegangenen<br />
Stellungnahmen stattgefunden.<br />
Aus der Bürgerschaft haben uns fundierte<br />
Anregungen und Einwendungen erreicht.<br />
Vielen Dank für das intensive Gedankenmachen<br />
zu den Planungen der künftigen<br />
Gemeindeentwicklung.<br />
Einige Eingaben hatten den Umfang der<br />
Ausweisung von Wohnbauflächen thematisiert.<br />
Hierzu ist zu sagen, dass bei der früheren<br />
Ermittlung für den Wohnflächenbedarf<br />
mittels Flächenmanagement-Datenbank<br />
des Landesamtes für Umwelt noch ein<br />
Auflockerungsfaktor von 0,3 % angegeben<br />
wurde. Im Sinne des sparsamen Umgangs<br />
mit Boden und der effizienteren Nutzung<br />
von Wohnbauland ist inzwischen ein deutlich<br />
geringerer Auflockerungsbedarf von<br />
nur noch 0,1% anzusetzen.<br />
Andererseits gehen die Behörden von einer<br />
positiven Bevölkerungsentwicklung aus,<br />
zumal das für den Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
mit seiner zentralörtlichen Einstufung als<br />
Grundzentrum im Verdichtungsraum der<br />
Metropolregion Nürnberg, Fürth, Erlangen<br />
und Schwabach eine hohe Standortgunst<br />
bedeuten wird.<br />
Im Rahmen der Behördenbeteiligung begrüßt<br />
deshalb das Landratsamt Roth die<br />
Flächenplanung „ausdrücklich“. Sowohl die<br />
Kreisbehörde als auch der Planungsverband<br />
der Region Nürnberg bewerten die Flächenausweisung<br />
„sämtlich als verträglich“<br />
und „vertretbar“.<br />
Gegenüber der ersten Planauslegung hat<br />
der Rat sich darauf verständigt, dass aufgrund<br />
der Flächenverfügbarkeit und der<br />
schwierigen Erschließungssituation im Gewerbegebiet<br />
die vorgesehene Ausweisung<br />
von vormals 4,43 ha deutlich auf 2,36 ha<br />
reduziert wird. An der unterhalb vom geplanten<br />
Baugebiet Oberlohe ausgewiesenen<br />
Fläche, die zwischen dem ehemaligen<br />
Wochenendhausgebiet und bestehenden<br />
Wohngebiet liegt, wurde festgehalten, weil<br />
sie perspektivisch für die Zukunft die Möglichkeit<br />
eröffnet, die Wohnbebauung dort<br />
fortzuführen.<br />
Der überarbeitete Planentwurf wird jetzt<br />
erneut für vier Wochen öffentlich ausgelegt.<br />
Auch hier haben die Öffentlichkeit<br />
und Träger öffentlicher Belange erneut die<br />
Möglichkeit, zu noch nicht behandelten<br />
Thematiken Bedenken und Anregungen<br />
vorzubringen.<br />
Grundsatzbeschluss pro Landwirtschaft<br />
und Artenschutz<br />
Der Antrag der CSU-Fraktion einen Grundsatzbeschluss<br />
zu fassen, wonach im künftigen<br />
Flächennutzungsplan zum Schutz der<br />
Feldvogelkulissen in <strong>Schwanstetten</strong> auf<br />
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb<br />
landwirtschaftlicher Flächen zu verzichten<br />
ist, wurde im Gremium ausgiebig<br />
diskutiert.<br />
In der Konsequenz würde das bedeuten,<br />
dass im FNP Ausgleichsflächen dargestellt<br />
werden müssten, was die Gemeinde in<br />
ihrer Handlungsfähigkeit ein Stück weit<br />
einschränken würde. Und für nicht jede<br />
Baumaßnahme kann der naturfachliche<br />
Ausgleich im Wald erfolgen. Dies gilt bei<br />
einem weichenden Wald, der an anderer<br />
Stelle auf einer Offenlandfläche wieder aufzuforsten<br />
ist. Ebenso benötigen die Feldvögel<br />
wie Kiebitze, Lerchen und Rebhühner<br />
für ihren Lebensraum Agrar- und Grünflächen.<br />
Die Ausgleichsmaßnahmen für den<br />
Artenschutz können deshalb nicht im Wald<br />
stattfinden.<br />
Fraktionsübergreifend bestand im Gremium<br />
große Einmütigkeit darin, dass künftig<br />
noch mehr die Belange der Landwirtschaft<br />
in den Blick zu nehmen sind. Sie tragen einerseits<br />
zur Lebensmittelproduktion bei<br />
und leisten aber auch durch die Bewirtschaftung<br />
der landwirtschaftlichen Flächen<br />
einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz.<br />
Einstimmig hat deshalb der Rat beschlossen,<br />
dass bei zukünftigen Ausgleichs- und<br />
Ersatzmaßnahmen, dort wo es möglich ist,<br />
vorrangig der Ausgleich außerhalb landwirtschaftlicher<br />
Flächen stattfinden soll.<br />
Frohe Ostern<br />
„Ostern ist das Siegesfest des ewigen Lebens“.<br />
Ganz<br />
im Sinne<br />
dieses Zitats<br />
von Gertrud<br />
von le Fort<br />
wünsche ich<br />
Ihnen ein<br />
gesegnetes<br />
und frohes<br />
Osterfest<br />
und den Kindern viel Erfolg beim Eiersuchen.<br />
Es grüßt herzlichst!<br />
Ihr<br />
Robert Pfann<br />
Erster Bürgermeister<br />
4 <strong>03</strong> | <strong>2024</strong>