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Schwanstetten 2024_03_01-40_Druck

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RATGEBER RECHT<br />

Der Erbvertrag – Vorteil oder Nachteil?<br />

Ein Erbvertrag ist eine Verfügung von Todes<br />

wegen, die in vertraglicher Form mit Bindungswirkung<br />

ausgestattet ist. In dem Erbvertrag<br />

kann der Erblasser Erben einsetzen,<br />

Vermächtnisse ausbringen, Auflagen anordnen.<br />

Oft werden Erbverträge auch zusammen<br />

mit Eheverträgen errichtet.<br />

Was ist nun der Vorteil eines Erbvertrages?<br />

Der große Vorteil des Erbvertrages ist die<br />

Bindungswirkung, welche durch Widerruf<br />

oder Anfechtung nicht so einfach zu beseitigen<br />

ist. Es gelten strenge Formvorschriften.<br />

Unsere Kanzlei empfiehlt Erbverträge in der<br />

Regel nur in 3 Konstellationen:<br />

1, Der Erblasser honoriert mit dem Erbvertrag<br />

eine zu Lebzeiten des Erblassers erbrachte<br />

Leistung. Wenn z.B. der Erblasser<br />

von dem Erbvertragspartner kostenlos lange<br />

gepflegt wird oder einen Geldbetrag dafür<br />

bezahlt, dass er nach dem Tode des Erblassers<br />

dessen Immobilie erhält, kann dies sinnvoll<br />

sein.<br />

2, Der Erblasser regelt die Unternehmensnachfolge<br />

mit Pflichtteilsverzichten, um den<br />

Übergang wesentlicher Nachlassgüter, also<br />

des Unternehmens, auf einen einzelnen<br />

Erben oder Vermächtnisnehmer zu regeln<br />

und einen desaströsen Liquiditätsabfluss<br />

aufgrund der Pflichtteilsforderungen zu vermeiden.<br />

Hier kann über den Erbvertrag dem<br />

Verzichtenden neben einer möglichen lebzeitigen<br />

Abfindung ergänzend eine weitere<br />

Teilhabe am Nachlass eingeräumt werden,<br />

um das Unternehmen im Erbfall abzusichern.<br />

3, Bei unverheirateten Paaren, die sich mit<br />

Bindungswirkung als Erben einsetzen wollen,<br />

funktioniert das Berliner Testament<br />

nicht - hier kann der Erbvertrag infrage kommen.<br />

Und was sind die Nachteile des Erbvertrages?<br />

Der größte Nachteil ist gleichzeitig<br />

der vermeintliche Vorteil, nämlich die Bindungswirkung.<br />

Diese wird dann z.B. zum<br />

Bumerang, wenn das Leben anders läuft,<br />

als sich die Parteien dies vorgestellt haben.<br />

„Erstaunlicherweise“ ist zumindest in dieser<br />

Kanzlei das Leben der Parteien von der<br />

Wiege bis zur Bahre in der großen Mehrzahl<br />

der Fälle eben keine vorhersehbare gerade<br />

aufsteigende Linie des reinen Erfolges. Zum<br />

einen verändern sich die Menschen, zum anderen<br />

die Ansichten, und zu guter Letzt die<br />

Umstände. Dazu kommen noch Krankheit,<br />

Schicksalsschläge, Unglücke oder plötzlicher<br />

Erfolg und Glück - gleich ob im privaten oder<br />

beruflichen Bereich. Das kann mit einem<br />

Erbvertrag erfahrungsgemäß nicht abgebildet<br />

werden, er ist eine statische Momentaufnahme.<br />

Letztwillige Verfügungen im Sinne von Testamenten,<br />

die unsere Kanzlei in aller Regel<br />

empfiehlt und zusammen mit den Mandanten<br />

errichtet, können in aller Regel problemlos<br />

an das Leben und dessen Verlauf angepasst<br />

werden.<br />

So gab es z.B. einen, sehr vereinfacht dargestellten,<br />

Fall, in dem eine mißtrauische<br />

Mutter das Haus, welches aus ihrer Linie<br />

stammt, dem Sohn überschrieben hat, verbunden<br />

mit einem Erbvertrag, wonach nur<br />

dessen Abkömmlinge wiederum Eigentümer<br />

des Hauses werden dürfen. Die Mutter hatte<br />

Angst, dass das Haus über die angeheiratete<br />

Ehefrau des Sohnes verloren geht. Sie<br />

verstarb vor 20 Jahren. Tatsächlich hatte der<br />

Sohn mit seiner Ehefrau 2 Kinder bekommen.<br />

Eines lebt jetzt in Kiel, eines lebt nunmehr<br />

im Ausland. Man sieht sich einmal im<br />

Jahr, zu einem der Kinder gibt es gar keinen<br />

Kontakt mehr.<br />

Und jetzt möchte der Sohn seine Ehefrau,<br />

mit der er mehr als 30 Jahre verheiratet ist,<br />

für den Fall seines Todes über sein Haus so<br />

absichern, so dass sie in dem gemeinsam<br />

bewohnten Eigenheim ihren Lebensabend<br />

verbringen darf. Nun wird der 35 Jahre alte<br />

notarielle Übergabe- und Erbvertrag zum<br />

schrecklichen Bumerang. Ein Loslösen aus<br />

diesem Vertrag ist im Fall nicht möglich, ohne<br />

dass beide Kinder mitwirken. Nachdem aber<br />

zu einem Kind im Ausland kein Kontakt mehr<br />

besteht und dieser auch strikt von diesem<br />

Kind abgelehnt wird, ist der Sohn nunmehr<br />

im Erbvertrag Gefangener, seine Ehefrau die<br />

Verliererin.<br />

Dies zeigt, welch harte Folgen ein Erbvertrag<br />

haben kann. Es möge sich jeder die Frage<br />

stellen, ob er nicht nur selbstbestimmt bis<br />

zum Tode leben möchte, sondern auch die<br />

Frage, ob er bis zu seinem Tode auch flexibel<br />

den Nachlass gestalten möchte.<br />

Aus unserer jahrzehntelangen anwaltlichen<br />

Erfahrung in der Erbrechtspraxis können wir<br />

nur anraten, das Instrumentarium des Erbvertrages<br />

nur im Ausnahmefall anzuwenden.<br />

Ansonsten ist der Erbvertrag nach Auffassung<br />

unserer Kanzlei ein ungeeignetes juristisches<br />

Werkzeug, welches im 1. Moment<br />

sich ob der Bindungswirkung gut anfühlt,<br />

aber die Bindungswirkung nach 5-10 Jahren<br />

plötzlich als unpassend und falsch empfunden<br />

wird und sich auf Seiten des Erblassers<br />

ein neuer Wille gebildet hat. Die Beseitigung<br />

eines Erbvertrages und die Korrektur dessen,<br />

was vor 10 Jahren noch richtig war, ist<br />

dann oft nur mit großen und kostspieligen<br />

Anstrengungen verbunden - und manchmal<br />

gar nicht mehr möglich.<br />

Wir helfen Ihnen mit dem BAUMANN KON-<br />

ZEPT nicht nur bei der Auswahl und dem<br />

Errichten ihrer letztwilligen Verfügung, sondern<br />

auch dabei, juristisch bis zu ihrem Tode<br />

handlungsfähig zu bleiben und abgesichert<br />

zu sein - und dabei Steuern möglichst zu vermeiden.<br />

Stephan Baumann<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Erbrecht<br />

PR-Text<br />

ANWALTSKANZLEI BAUMANN<br />

RECHTSANWÄLTE • FACHANWÄLTE<br />

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Stephan Baumann, Rechtsanwalt und Mediator<br />

Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht, Fachanwaltslg. für Erbrecht<br />

Dozent a. D. an der GEORG-SIMON-OHM Hochschule Nürnberg<br />

Peter Spies, Rechtsanwalt und Dozent der Verwaltungsgenossenschaft<br />

Wir sind für Sie auch auf<br />

folgenden Rechtsgebieten tätig:<br />

• Arbeitsrecht<br />

• Familienrecht<br />

• Erbrecht und Betreuungen<br />

• Seniorenrecht<br />

• Internetrecht<br />

• Verkehrsrecht<br />

und Unfallregulierung<br />

• Miet- und Immobilienrecht<br />

• Straf- und Steuerrecht<br />

• Versicherungsrecht<br />

• Steuerstrafrecht<br />

• Forderungsbeitreibung<br />

<strong>40</strong> <strong>03</strong> | <strong>2024</strong>

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