Die Wirtschaft Köln - Ausgabe 02 / 24
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STADT KÖLN FÖRDERT<br />
LOKALEN HANDEL<br />
<strong>Die</strong> Stadt <strong>Köln</strong> unterstützt das Sonderförderprogramm „Unterstützung Handel“ mit 300.000 Euro<br />
<strong>Die</strong> Stadt <strong>Köln</strong> unterstützt den <strong>Köln</strong>er Einzelhandel mit einem Sonderförderprogramm<br />
Im Jahr 2<strong>02</strong>3 startete die Stadt <strong>Köln</strong> erfolgreich das Sonderförderprogramm „Unterstützung<br />
Handel“. Und auch im Jahr 2<strong>02</strong>4 führt sie das Programm weiter und stellt<br />
dazu erneut 300.000 Euro zur Verfügung. Das Ziel ist, den <strong>Köln</strong>er Einzelhandel in<br />
den Bezirks- und Stadtteilzentren zu unterstützen und dadurch die Attraktivität der<br />
Geschäftsstraßen wiederzubeleben und zu stärken.<br />
Bereits am 29. Februar 2<strong>02</strong>4 hatte der <strong>Wirtschaft</strong>sausschuss<br />
des Rates in seiner Sitzung<br />
die Haushaltsmittel zur erneuten<br />
Durchführung des Förderprogramms freigegeben.<br />
„<strong>Die</strong> Konkurrenz durch den Onlinehandel,<br />
aber auch weltweite Krisen wie<br />
die Coronapandemie und kriegerische Auseinandersetzungen<br />
hatten negative Auswirkungen<br />
auf die Umsatzentwicklung der Geschäftstreibenden.<br />
Ich bin daher sehr froh,<br />
dass es uns gemeinsam gelungen ist, das erfolgreiche<br />
Programm aus dem vergangenen<br />
Jahr fortzuführen, um die Händler*innen<br />
im <strong>Köln</strong>er Stadtgebiet zu unterstützen“, erklärt<br />
Andree Haack, Beigeordneter für Stadtentwicklung,<br />
<strong>Wirtschaft</strong>, Digitalisierung<br />
und Regionales der Stadt <strong>Köln</strong>.<br />
Förderkatalog<br />
wurde erweitert<br />
Dabei wurde der Katalog der Fördermaßnahmen<br />
auf Wunsch der Einzelhändler erweitert.<br />
Im vorigen Jahr wurden gemeinsame<br />
dekorative Maßnahmen gefördert. Dazu<br />
kommen nun Maßnahmen im Zusammenhang<br />
mit Veranstaltungen, Werbemaßnahmen,<br />
Begrünung und Sitzmöbeln im öffentlichen<br />
Raum. Zudem ist ein Antrag auf<br />
Finanzierung von organisatorischen Unterstützungskräften<br />
möglich. Weg fällt in diesem<br />
Jahr die Förderung zur Anschaffung<br />
von Winter- oder Weihnachtsbeleuchtung<br />
sowie zu deren Montage und Demontage.<br />
Neu ist außerdem, dass sich das Förderprogramm<br />
ausschließlich auf die Bezirks- und<br />
Stadtteilzentren („Veedelszentren“) konzentriert.<br />
Für die <strong>Köln</strong>er City hingegen steht ein<br />
separates Förderbudget zur Verfügung.<br />
Ziele des Programms<br />
Mit dem Förderprogramm beabsichtigt die<br />
Stadt <strong>Köln</strong> die Erreichung folgender Ziele:<br />
→ Stärkung und Belebung<br />
der Handelslagen<br />
→ Verbesserung der Sichtbarkeit<br />
von lokalen Handelslagen<br />
→ Nachhaltigkeit und Energieeffizienz<br />
→ Stärkung von Kooperationen/<br />
Zusammenschlüssen<br />
→ Unterstützung der Selbstorganisation<br />
durch die Finanzierung projektbezogener<br />
Personalkapazitäten<br />
Foto: MP Studio – stock.adobe.com<br />
Dabei können <strong>Die</strong>nstleistungen und Sachausgaben<br />
in folgenden Bereichen gefördert<br />
werden:<br />
Marketingmaßnahmen: Radiowerbung, analoge<br />
Werbung (beispielsweise Broschüre,<br />
Plakatierung, Veedelsheft etc.), Pflege<br />
Homepage/Social Media, Werbung auf beleuchteten<br />
Werbeträgern, Banner etc.<br />
Unterstützung bei der Durchführung von<br />
Veranstaltungen: technische Infrastruktur,<br />
Programmförderung, Agenturbegleitung<br />
etc.<br />
Dekorative und gestalterische Maßnahmen:<br />
saisonale und ganzjährige Straßendekorationen,<br />
Fassaden-/Straßenbegrünung,<br />
Sitzmöbel im öffentlichen Straßenland (keine<br />
Außengastronomiemöblierung)<br />
Dekorative und gestalterische Maßnahmen,<br />
die zur Einhaltung der Klimaschutzziele<br />
beitragen, werden zudem priorisiert.<br />
Organisationskräfte: projektbezogen arbeitende<br />
Personalkapazitäten in den zur Antragstellung<br />
berechtigten Organisationen<br />
(beispielsweise Einsatz als „Veedelskümmerer“<br />
etc.)<br />
Antrag bis 10. April 2<strong>02</strong>4<br />
einreichen<br />
Ab sofort und bis zum 10. April 2<strong>02</strong>4 können<br />
Interessierte, die das lokale Geschäftszentrum<br />
vor Ort aufwerten möchten, die Fördermittel<br />
beantragen. Angesprochen sind damit<br />
Werbe-, Interessengemeinschaften und<br />
Verbände, sonstige Zusammenschlüsse aus<br />
Einzelhandels-, Gastronomie- und Handwerksbetrieben<br />
sowie Einzelhändler aus den<br />
Bezirks- und Stadtteilzentren. Berücksichtigt<br />
werden Projekte, deren Förderbedarf zwischen<br />
8.000 und 20.000 Euro netto liegt. W<br />
Monika Eiden<br />
Weitere Informationen zum Sonderförderprogramm<br />
„Unterstützung Handel“ sowie<br />
das Antragsformular sind auf der Seite<br />
der Stadt <strong>Köln</strong> unter https://www.stadtkoeln.de/artikel/72928/index.html<br />
abrufbar.<br />
Bei Fragen können sich Interessierte an das<br />
Team der Stabsstelle <strong>Wirtschaft</strong>sförderung<br />
per E-Mail unter stabsstelle-wirtschaftsfoerderung@stadt-koeln.de<br />
wenden.<br />
14 www.diewirtschaft-koeln.de