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JOB & CHANCEN Karlsruhe/Mannheim/Baden-Baden Frühjahrs-Ausgabe

Ausbildungsmagazin für Schüler:innen

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16 SPECIAL STUDIUM<br />

BAföG – auf einen Blick!<br />

Das BAföG ermöglicht es Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende<br />

Ausbildung zu absolvieren – auch wenn die Eltern diese Ausbildung nicht finanzieren können. Eine gute Ausbildung<br />

ist die Basis für beruflichen Erfolg.<br />

Ziel ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben,<br />

unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation<br />

eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen<br />

entspricht. Damit über einen BAföG-Antrag entschieden<br />

werden kann, sind folgende Fragen zu klären:<br />

• Ist die gewählte Ausbildung förderungsfähig?<br />

• Erfüllt die Antragstellerin oder der Antragsteller die persönlichen<br />

Förderungsvoraussetzungen?<br />

• Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen<br />

und Vermögen sowie durch das Einkommen von Eltern gedeckt?<br />

Aus der Beantwortung dieser Fragen ergibt sich, ob jemand<br />

BAföG erhalten kann und wie hoch die monatliche Förderung<br />

ist. Mit der BAföG-Reform 2022 haben noch mehr Menschen<br />

Anspruch auf die Förderung, da unter anderem die Freibeträge<br />

vom Einkommen angehoben wurden. Das sind zum Beispiel<br />

die Einkommensbeträge, die die Eltern nach dem BAföG nicht<br />

für die Ausbildung ihrer Kinder einsetzen müssen. Es lohnt sich<br />

also, zu prüfen, ob eine Förderung möglich ist.<br />

Für eine verbindliche Klärung individueller<br />

Fragen lassen Sie sich am besten frühzeitig<br />

beim zuständigen Amt für<br />

Ausbildungsförderung beraten.<br />

WAS WIRD GEFÖRDERT?<br />

Mit dem BAföG fördert der Staat die erste Ausbildung an berufsbildenden<br />

Schulen, Colleges, Akademien und Hochschulen.<br />

Seit der BAföG-Novelle 2019 kann auch ein Studium an einer<br />

privaten Berufsakademie gefördert werden.<br />

Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG geleistet für den<br />

Besuch von:<br />

• weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z. B. Haupt-,<br />

Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10,<br />

• Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene<br />

Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der<br />

Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B.<br />

Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10,<br />

• Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene<br />

Berufsausbildung nicht voraussetzt<br />

• Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch<br />

eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,<br />

sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang<br />

einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,<br />

• Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene<br />

Berufsausbildung voraussetzt,<br />

• Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen,<br />

Abendgymnasien und Colleges,<br />

• höheren Fachschulen und Akademien,<br />

• Hochschulen,<br />

• privaten Berufsakademien.<br />

WER WIRD GEFÖRDERT?<br />

Ob BAföG gewährt werden kann, hängt auch von den<br />

persönlichen Voraussetzungen ab: Relevant sind die<br />

Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche<br />

Status, das Alter und die Eignung für die gewünschte<br />

Ausbildung sowie privates Einkommen und Vermögen.<br />

www. job-und-chancen.de

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