JOB & CHANCEN Karlsruhe/Mannheim/Baden-Baden Frühjahrs-Ausgabe
Ausbildungsmagazin für Schüler:innen
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16 SPECIAL STUDIUM<br />
BAföG – auf einen Blick!<br />
Das BAföG ermöglicht es Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende<br />
Ausbildung zu absolvieren – auch wenn die Eltern diese Ausbildung nicht finanzieren können. Eine gute Ausbildung<br />
ist die Basis für beruflichen Erfolg.<br />
Ziel ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben,<br />
unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation<br />
eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen<br />
entspricht. Damit über einen BAföG-Antrag entschieden<br />
werden kann, sind folgende Fragen zu klären:<br />
• Ist die gewählte Ausbildung förderungsfähig?<br />
• Erfüllt die Antragstellerin oder der Antragsteller die persönlichen<br />
Förderungsvoraussetzungen?<br />
• Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen<br />
und Vermögen sowie durch das Einkommen von Eltern gedeckt?<br />
Aus der Beantwortung dieser Fragen ergibt sich, ob jemand<br />
BAföG erhalten kann und wie hoch die monatliche Förderung<br />
ist. Mit der BAföG-Reform 2022 haben noch mehr Menschen<br />
Anspruch auf die Förderung, da unter anderem die Freibeträge<br />
vom Einkommen angehoben wurden. Das sind zum Beispiel<br />
die Einkommensbeträge, die die Eltern nach dem BAföG nicht<br />
für die Ausbildung ihrer Kinder einsetzen müssen. Es lohnt sich<br />
also, zu prüfen, ob eine Förderung möglich ist.<br />
Für eine verbindliche Klärung individueller<br />
Fragen lassen Sie sich am besten frühzeitig<br />
beim zuständigen Amt für<br />
Ausbildungsförderung beraten.<br />
WAS WIRD GEFÖRDERT?<br />
Mit dem BAföG fördert der Staat die erste Ausbildung an berufsbildenden<br />
Schulen, Colleges, Akademien und Hochschulen.<br />
Seit der BAföG-Novelle 2019 kann auch ein Studium an einer<br />
privaten Berufsakademie gefördert werden.<br />
Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG geleistet für den<br />
Besuch von:<br />
• weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z. B. Haupt-,<br />
Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10,<br />
• Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene<br />
Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der<br />
Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B.<br />
Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10,<br />
• Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene<br />
Berufsausbildung nicht voraussetzt<br />
• Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch<br />
eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,<br />
sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang<br />
einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,<br />
• Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene<br />
Berufsausbildung voraussetzt,<br />
• Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen,<br />
Abendgymnasien und Colleges,<br />
• höheren Fachschulen und Akademien,<br />
• Hochschulen,<br />
• privaten Berufsakademien.<br />
WER WIRD GEFÖRDERT?<br />
Ob BAföG gewährt werden kann, hängt auch von den<br />
persönlichen Voraussetzungen ab: Relevant sind die<br />
Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche<br />
Status, das Alter und die Eignung für die gewünschte<br />
Ausbildung sowie privates Einkommen und Vermögen.<br />
www. job-und-chancen.de