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JOB & CHANCEN Karlsruhe/Mannheim/Baden-Baden Frühjahrs-Ausgabe

Ausbildungsmagazin für Schüler:innen

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SPECIAL STUDIUM 17<br />

BAföG NICHT NUR FÜR DEUTSCHE<br />

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann grundsätzlich<br />

BAföG erhalten. Aber auch Bürger der Europäischen<br />

Union, Migrant/*innen und Geflüchtete, die in Deutschland<br />

leben, können BAföG als finanzielle Unterstützung während des<br />

Studiums oder der Schulzeit erhalten. Als Grundregel gilt: Haben<br />

Ausländer/*innen eine Bleibeperspektive in Deutschland und sind<br />

sie gesellschaftlich integriert, gelten sie als förderberechtigt.<br />

ACHTUNG, ALTERSGRENZE<br />

Studierende, Schülerinnen und Schüler können nur gefördert<br />

werden, wenn sie ihr Studium oder ihre schulische Ausbildung<br />

vor Vollendung des 45. Lebensjahres beginnen. In einigen Fällen<br />

gibt es Ausnahmen von dieser Regel.<br />

DER ABSCHLUSS MUSS DAS ZIEL SEIN<br />

Wer BAföG bekommen möchte, sollte natürlich grundsätzlich in<br />

der Lage sein, das angestrebte Ausbildungsziel auch tatsächlich<br />

zu erreichen. Ein gesonderter Nachweis ist dafür nicht erforderlich,<br />

in der Regel genügt die Aufnahme an der Hochschule oder<br />

Schule.<br />

Beratung im<br />

Stipendiendschungel<br />

Viele Studierende suchen nach Finanzierungsmöglichkeiten<br />

für ihr Studium. Die erste Suche geht meist<br />

in Richtung Nebenjob, BAföG oder Studienkredite. Die<br />

Möglichkeiten von Stipendien werden zunächst außer<br />

Acht gelassen. Viele Studierende wissen nicht, dass<br />

Stipendien nicht nur an die Besten eines Jahrgangs vergeben<br />

werden, sondern dass besonders auch soziale<br />

Aspekte wie Herkunft und Bildungsgrad der Eltern sowie<br />

gesellschaftliches Engagement eine wichtige Rolle<br />

spielen.<br />

Neben den bekannteren 13 Begabtenförderungswerken gibt es<br />

eine Vielzahl regionaler und fachspezifischer Stipendien, bei denen<br />

sich die Auswahlkriterien stark unterscheiden können und<br />

die Studierende z. B. am Anfang oder Ende des Studiums, in<br />

einem Auslandssemester oder bei einem besonderen Vorhaben<br />

unterstützen.<br />

Auszubildende an höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen<br />

müssen allerdings einen Leistungsnachweis vorlegen,<br />

wenn sie ab dem fünften Fachsemester weiter gefördert werden<br />

wollen. In einigen Fällen schreiben die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen<br />

eine Zwischenprüfung oder einen anderen Leistungsnachweis<br />

schon vor dem dritten Fachsemester vor. Dann<br />

müssen diese Zeugnisse auch beim Amt für Ausbildungsförderung<br />

vorgelegt werden, damit BAföG bewilligt werden kann.<br />

Quelle: Bundesministerium<br />

für Bildung und Forschung<br />

DIGITALE ANTRAGSTELLUNG<br />

Beim bundesweit einheitlichen Online-Antrag „BAföG-Digital“<br />

musste für eine gültige Antragstellung bisher der digitale Antrag<br />

entweder mit der e-Id-Funktion des Personalausweises bestätigt<br />

oder ausgedruck und unterschrieben an das zuständige Amt für<br />

Ausbildungsförderung gesendet werden. Jetzt reicht die Einrichtung<br />

eines einfachen Nutzerkontos aus und der digitale Antrag<br />

kann direkt abgeschickt werden.<br />

Übrigens: Studierende, Schülerinnen und Schüler, die das<br />

15. Lebensjahr vollendet haben, können den BAföG-Antrag<br />

selbst stellen.<br />

Je nach Ausbildungsart sind unterschiedliche Stellen für die<br />

Beantragung von BAföG zuständig:<br />

• Für Studierende das Studierendenwerk am Ort der Hochschule,<br />

an der sie immatrikuliert sind.<br />

• Für Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien, Colleges,<br />

höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung<br />

der Stadt- oder Kreisverwaltung, in<br />

dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.<br />

• Für alle anderen Schülerinnen und Schüler das Amt für<br />

Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am<br />

Wohnort der Eltern, in Einzelfällen am Wohnort des Auszubildenden.<br />

!<br />

Mehr Infos, Adressen und Formblätter auf<br />

www.bafög.de<br />

Der unabhängige Stipendienberatungsservice Elternkompass hat<br />

es sich zur Aufgabe gemacht, Studierende und Studieninteressierte<br />

sowie ihre Eltern bei der Recherche und im Bewerbungsprozess<br />

zu unterstützen. Das Team findet in der individuellen<br />

Beratung passende Stipendien und bietet regelmäßig Onlineseminare<br />

zu den Themen Stipendienprogramme, Recherche, Bewerbungsverfahren<br />

und Auswahlprozess an.<br />

Eine direkte Orientierung im Stipendiendschungel und Unterstützung<br />

bei der Stipendiensuche bietet außerdem das Angebot<br />

Stipendium-O-Mat. Interessenten werden anhand von anonymisierten<br />

Antworten durch den Stipendienfindungsprozess geführt<br />

und bekommen eine grobe Richtung aufgezeigt, welche Stipendien<br />

in Frage kommen könnten.<br />

Das Team ist für eine ausführliche Beratung unter der Telefonnummer<br />

030 / 27 89 06 - 777 zu erreichen. Fragen können darüber<br />

hinaus per E-Mail an service@elternkompass.info gestellt<br />

werden.<br />

Über den Elternkompass<br />

Der Elternkompass ist ein unabhängiges, kostenfreies Informations-<br />

und Beratungsangebot der Stiftung der Deutschen Wirtschaft<br />

(sdw). Das Team bietet Orientierung in der deutschen<br />

Stipendienlandschaft, zeigt Stipendienmöglichkeiten auf und<br />

informiert über Bewerbungsverfahren. Mehr Informationen zum<br />

Elternkompass sowie den kostenlosen Informationsflyer finden<br />

Sie unter www.elternkompass.info<br />

www. job-und-chancen.de

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