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Unterlagen in der Tischvorlage (PDF) - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ...

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<strong>BÜNDNIS</strong> <strong>90</strong>/<strong>DIE</strong> <strong>GRÜNEN</strong> Baden-Württemberg<br />

27. Landesdelegiertenkonferenz,<br />

Böbl<strong>in</strong>gen, 30.11.-02.12.2012<br />

AntragstellerIn: Grüne Jugend Baden-Württemberg<br />

Satzungsän<strong>der</strong>ung §8 Allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen, Absatz 1<br />

V 10<br />

Die LDK möge beschließen, folgen<strong>der</strong> Satzungsän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>GRÜNEN</strong> JUGEND Baden-<br />

Württemberg zuzustimmen:<br />

§8 Allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen, Absatz 1<br />

Alt: Die Wahlen zum Landesvorstand s<strong>in</strong>d geheim. Bei den übrigen Wahlen kann offen<br />

abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen ke<strong>in</strong> Wi<strong>der</strong>spruch ergibt. Gewählt ist, wer<br />

im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen erreicht. Wird diese<br />

im ersten Wahlgang nicht erreicht, ist die/<strong>der</strong> gewählt, wer im darauf folgenden Wahlgang<br />

die e<strong>in</strong>fache Mehrheit erhält, m<strong>in</strong>destens jedoch von 20% <strong>der</strong> Abstimmenden gewählt wurde.<br />

Neu: Die Wahlen zum Landesvorstand s<strong>in</strong>d geheim. Bei den übrigen Wahlen kann offen<br />

abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen ke<strong>in</strong> Wi<strong>der</strong>spruch ergibt. Bei E<strong>in</strong>zelwahl ist<br />

gewählt, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen erreicht.<br />

Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, ist die/<strong>der</strong> gewählt, wer im darauf folgenden<br />

Wahlgang die e<strong>in</strong>fache Mehrheit erhält, m<strong>in</strong>destens jedoch von 20% <strong>der</strong> Abstimmenden gewählt<br />

wurde. Wahlen <strong>in</strong> gleiche Parteiämter können <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wahlgang erledigt werden. Wenn<br />

mehr BewerberInnen als Plätze zur Verfügung stehen, muss das Stimmrecht zur besseren Vertretung<br />

von M<strong>in</strong><strong>der</strong>heiten so geregelt werden, dass die Stimmzahl auf zwei Drittel <strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Wahlgang zu wählenden BewerberInnen beschränkt wird. Gewählt ist wer die meisten Stimmen<br />

erhält und von m<strong>in</strong>destens 20% <strong>der</strong> Abstimmenden gewählt wurde.<br />

Begründung:<br />

Laut Satzung <strong>der</strong> <strong>GRÜNEN</strong> JUGEND Baden-Württemberg muss die Landesdelegiertenkonferenz<br />

von Bündnis <strong>90</strong>/Die Grünen Baden-Württemberg Satzungsän<strong>der</strong>ungen, die auf <strong>der</strong> Landesmitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

<strong>der</strong> <strong>GRÜNEN</strong> JUGEND Baden-Württemberg beschlossen wurden, formell<br />

zustimmen. Wie im Landesverband von Bündnis <strong>90</strong>/Die Grünen Baden-Württemberg möchten<br />

auch wir M<strong>in</strong><strong>der</strong>heiten bei Abstimmungen schützen und dementsprechend e<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ung<br />

durchführen.<br />

Der Antrag wurde: Abstimmung: Anmerkungen:<br />

[ ] befasst<br />

[ ] nicht befasst<br />

abgegebene Stimmen:<br />

gültige Stimmen:<br />

Ja-Stimmen:<br />

Ne<strong>in</strong>-Stimmen:<br />

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