Unterlagen in der Tischvorlage (PDF) - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ...
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<strong>BÜNDNIS</strong> <strong>90</strong>/<strong>DIE</strong> <strong>GRÜNEN</strong> Baden-Württemberg<br />
27. Landesdelegiertenkonferenz,<br />
Böbl<strong>in</strong>gen, 30.11.-02.12.2012<br />
AntragstellerIn: Grüne Jugend Baden-Württemberg<br />
Satzungsän<strong>der</strong>ung §8 Allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen, Absatz 1<br />
V 10<br />
Die LDK möge beschließen, folgen<strong>der</strong> Satzungsän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>GRÜNEN</strong> JUGEND Baden-<br />
Württemberg zuzustimmen:<br />
§8 Allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen, Absatz 1<br />
Alt: Die Wahlen zum Landesvorstand s<strong>in</strong>d geheim. Bei den übrigen Wahlen kann offen<br />
abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen ke<strong>in</strong> Wi<strong>der</strong>spruch ergibt. Gewählt ist, wer<br />
im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen erreicht. Wird diese<br />
im ersten Wahlgang nicht erreicht, ist die/<strong>der</strong> gewählt, wer im darauf folgenden Wahlgang<br />
die e<strong>in</strong>fache Mehrheit erhält, m<strong>in</strong>destens jedoch von 20% <strong>der</strong> Abstimmenden gewählt wurde.<br />
Neu: Die Wahlen zum Landesvorstand s<strong>in</strong>d geheim. Bei den übrigen Wahlen kann offen<br />
abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen ke<strong>in</strong> Wi<strong>der</strong>spruch ergibt. Bei E<strong>in</strong>zelwahl ist<br />
gewählt, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen erreicht.<br />
Wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, ist die/<strong>der</strong> gewählt, wer im darauf folgenden<br />
Wahlgang die e<strong>in</strong>fache Mehrheit erhält, m<strong>in</strong>destens jedoch von 20% <strong>der</strong> Abstimmenden gewählt<br />
wurde. Wahlen <strong>in</strong> gleiche Parteiämter können <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wahlgang erledigt werden. Wenn<br />
mehr BewerberInnen als Plätze zur Verfügung stehen, muss das Stimmrecht zur besseren Vertretung<br />
von M<strong>in</strong><strong>der</strong>heiten so geregelt werden, dass die Stimmzahl auf zwei Drittel <strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Wahlgang zu wählenden BewerberInnen beschränkt wird. Gewählt ist wer die meisten Stimmen<br />
erhält und von m<strong>in</strong>destens 20% <strong>der</strong> Abstimmenden gewählt wurde.<br />
Begründung:<br />
Laut Satzung <strong>der</strong> <strong>GRÜNEN</strong> JUGEND Baden-Württemberg muss die Landesdelegiertenkonferenz<br />
von Bündnis <strong>90</strong>/Die Grünen Baden-Württemberg Satzungsän<strong>der</strong>ungen, die auf <strong>der</strong> Landesmitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
<strong>der</strong> <strong>GRÜNEN</strong> JUGEND Baden-Württemberg beschlossen wurden, formell<br />
zustimmen. Wie im Landesverband von Bündnis <strong>90</strong>/Die Grünen Baden-Württemberg möchten<br />
auch wir M<strong>in</strong><strong>der</strong>heiten bei Abstimmungen schützen und dementsprechend e<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ung<br />
durchführen.<br />
Der Antrag wurde: Abstimmung: Anmerkungen:<br />
[ ] befasst<br />
[ ] nicht befasst<br />
abgegebene Stimmen:<br />
gültige Stimmen:<br />
Ja-Stimmen:<br />
Ne<strong>in</strong>-Stimmen:<br />
Enthaltungen: