Bericht des Preisgerichts - Hochbauamt Kanton St.Gallen
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Ausschlüsse<br />
Das Preisgericht trat am 12., 13. und 14.<br />
August, sowie am 25., 26. und 27. August<br />
2003 im Areal <strong>des</strong> Güterbahnhofes<br />
<strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> zur Beratung zusammen. Herr<br />
Regierungspräsident Hans Ulrich <strong>St</strong>öckling,<br />
Herr Regierungsrat Willi Haag, Frau<br />
<strong>St</strong>adträtin Elisabeth Beéry Siegwart sowie<br />
Herr Prof. Dr. Peter Gomez konnten<br />
nicht während der gesamten Jurierung<br />
anwesend sein und wurden in ihrer Abwesenheit<br />
durch ihre Ersatzpreisrichter<br />
vertreten. Bei den entscheidenden Phasen<br />
sowie bei den Beschlussfassungen<br />
war das gesamte Preisgericht präsent.<br />
Vorprüfung<br />
Die eingereichten Projekte wurden durch<br />
das <strong>Kanton</strong>ale <strong>Hochbauamt</strong> in Zusammenarbeit<br />
mit dem Planungsbüro ERR<br />
Eigenmann Rey Rietmann, <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong>,<br />
einer wertungsfreien Vorprüfung unterzogen.<br />
Diese Vorprüfung wurde aufgrund<br />
der hohen Anzahl eingereichter Projekte<br />
in zwei Phasen unterteilt: In eine erste<br />
grobe Prüfung aller 106 Projekte vor der<br />
Jurierung und in eine zweite detaillierte<br />
Prüfung der nach dem zweiten Rundgang<br />
verbliebenen 13 Projekte.<br />
Die erste Vorprüfung beschränkte sich<br />
auf die Kontrolle der Erfüllung der wichtigsten<br />
Programmbestimmungen (formelle<br />
Aspekte, Einhaltung <strong>des</strong> Raumprogrammes<br />
sowie die wichtigsten Randbedingungen)<br />
und ist im <strong>Bericht</strong> vom 07.<br />
August 2003, welcher allen Mitgliedern<br />
<strong>des</strong> Preisgerichtes vorgängig der Jurierung<br />
zugestellt wurde, festgehalten. Die<br />
erste Vorprüfung diente dem Preisgericht<br />
insbesondere für die zu bestimmenden<br />
Ausschlüsse gemäss Art. 19 der SIA-<br />
Ordnung 142 und Art. 12 VöB.<br />
Fünf Projekte wurden mit dem gleichen<br />
Kennwort abgegeben: „albin“, „insideout“,<br />
„Mosaik“, „Cube“ und „THINK TANK“. Bei<br />
der Vorprüfung wurde den Kennwörtern<br />
eine (1) respektive (2) angefügt. Die<br />
Nummerierung der Projekte erfolgte<br />
durchgehend von Seminar 001 bis Seminar<br />
106.<br />
9<br />
Ausschlüsse<br />
Nach Kenntnisnahme <strong>des</strong> Vorprüfungsberichtes<br />
fasste das Preisgericht am<br />
Vormittag <strong>des</strong> ersten Jurytages folgende<br />
Beschlüsse:<br />
Ausschluss von der Beurteilung<br />
Das Preisgericht hat zur Kenntnis genommen,<br />
dass gemäss Eingangskontrolle<br />
<strong>des</strong> Amtsnotariats <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> alle<br />
Projekte rechtzeitig eingereicht, respektive<br />
der Post oder anderen Kurierdiensten<br />
übergeben wurden.<br />
Bei einem Projekt wurde der Aufgabetermin<br />
der Projektunterlagen eingehalten,<br />
jedoch ist es nach der angesetzten Frist<br />
bei der Veranstalterin eingetroffen. Das<br />
Preisgericht wertet diesen Umstand aufgrund<br />
der korrekten Versanddaten als<br />
nicht bedeutend. Es hat <strong>des</strong>halb einstimmig<br />
beschlossen, keine Verfasser/innen<br />
gemäss öffentlichem Beschaffungswesen<br />
respektive Art. 19 SIA Ordnung<br />
142 einem Ausschlussverfahren<br />
zuzuführen.<br />
Einzelne Projektunterlagen wurden verspätet<br />
nachgesandt. Diese wurden vom<br />
Preisgericht nicht zur Beurteilung zugelassen.<br />
Zudem hat das Preisgericht festgestellt,<br />
dass zahlreiche Projekte geringfügige<br />
Abweichungen von den verlangten Unterlagen<br />
oder der geforderten Darstellung<br />
aufweisen. So wurden beispielsweise<br />
Mängel in Planformat und Darstellung<br />
oder das Fehlen <strong>des</strong> „Nachweisformulars<br />
Raumprogramm“ respektive das Fehlen<br />
der Erläuterungen festgestellt.