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Konsolidierung, Virtualisierung, Cloud Computing - comlineag.de

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EXKURS<br />

infoline 42<br />

Computer-System-Validierung:<br />

Neuer Annex 11: „Computerised Systems“<br />

<strong>de</strong>r EU<br />

Einleitung<br />

Am 30. Juni 2011 ist <strong>de</strong>r neue Annex 11 <strong>de</strong>r Europäischen Medizin-<br />

Agentur (EMA) für die regulierten Pharmaunternehmen in Kraft<br />

getreten. Er wur<strong>de</strong> Anfang Januar 2011 veröffentlicht. Er ist <strong>de</strong>r<br />

Anhang zum ebenfalls angepassten Volume 4, Chapter 4 <strong>de</strong>r europäischen<br />

Good-Manufacturing-Practice-Richtlinien (kurz GMP-<br />

Richtlinien), gleichfalls seit 30.06.2011 verbindlich.<br />

Mit <strong>de</strong>r neuen Fassung <strong>de</strong>s Annex 11 (die erste, bisher einzige Fassung<br />

stammt aus 1993) wer<strong>de</strong>n eine Reihe von Klarstellungen geschaffen,<br />

Unsicherheiten beseitigt und Anpassungen an aktuelle,<br />

auch technische Entwicklungen berücksichtigt. Es ist vor allem <strong>de</strong>r<br />

inzwischen massive Einsatz von computerisierten Systemen und<br />

<strong>de</strong>ren nur mehr schwer überschaubare Komplexität, die eine Aktualisierung<br />

<strong>de</strong>s Annex 11 erfor<strong>de</strong>rlich machen. Anfor<strong>de</strong>rungen in Form<br />

technischer Details inkl. <strong>de</strong>r Referenzierung von Industrie-Gui<strong>de</strong>-<br />

lines, wie noch in <strong>de</strong>r Draft-Fassung von 2008, sind nicht mehr<br />

enthalten.<br />

Zielsetzung<br />

Zentrale Industrie-Gui<strong>de</strong>lines wie <strong>de</strong>r GAMP® 5 (Good Automated<br />

Manufacturing Practice, 5. Ausgabe, erschienen Februar 2008)<br />

konnten auf Grund <strong>de</strong>s Veröffentlichungstermins <strong>de</strong>s Annex 11<br />

<strong>de</strong>ssen neue Anfor<strong>de</strong>rungen noch nicht berücksichtigen.<br />

Die allgemeine Formulierung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen bietet je<strong>de</strong>m Unternehmen<br />

einerseits genügend Freiraum, erfor<strong>de</strong>rt an<strong>de</strong>rerseits<br />

aber auch die begrün<strong>de</strong>te Ausgestaltung <strong>de</strong>s eigenen Vorgehens bei<br />

<strong>de</strong>r Qualifizierung und Validierung computergestützter Systeme. Im<br />

Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n in einer Übersicht die Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Annex 11<br />

und die daraus resultieren<strong>de</strong>n neuen Anfor<strong>de</strong>rungen an die Qualifizierung<br />

und Validierung computerisierter Systeme und ihren<br />

Betrieb diskutiert.<br />

Inhalt Annex 11<br />

Der Annex 11 enthält vier Hauptkapitel mit Unterpunkten und ein<br />

Glossary (siehe Abb. 1).<br />

Principle<br />

Im Kapitel Principle wer<strong>de</strong>n Grundsätze und Gültigkeitsbereiche <strong>de</strong>s<br />

Leitfa<strong>de</strong>ns umrissen. Sie beziehen sich auf alle computergestützten<br />

Systeme (computerised systems), die GMP-relevante Prozesse unterstützen.<br />

Als computergestützte Systeme wer<strong>de</strong>n Kombinationen<br />

aus Software und Hardware zusammengefasst, die gemeinsam eine<br />

prozessunterstützen<strong>de</strong> Funktion für GMP-Prozesse ausüben. Dedizierte<br />

Vorgaben trennen die Qualifizierung von <strong>de</strong>r Validierung wie<br />

folgt: IT-Infrastruktur ist zu qualifizieren, Anwendungen sind zu va-<br />

lidieren; d. h. die IT-Abteilung sollte die Qualifizierung <strong>de</strong>r IT-Infrastruktur<br />

durchführen, die Fachbereiche sollen mit Unterstützung<br />

<strong>de</strong>r IT-Abteilung die Validierung durchführen.<br />

General<br />

In diesem Kapitel wird im ersten Unterpunkt ein Risk Management<br />

für <strong>de</strong>n gesamten Lebenszyklus <strong>de</strong>s computerisierten Systems gefor<strong>de</strong>rt,<br />

mit <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Berücksichtigung von Einflüssen auf<br />

die Produktqualität, die Patientensicherheit und die Datenintegrität<br />

(s. 1). Weitere Anfor<strong>de</strong>rungen sind, dass das Personal für die<br />

ihm übertragenen Aufgaben tatsächlich qualifiziert ist. Dabei wer<strong>de</strong>n<br />

die Rollen benannt, die zusamenarbeiten müssen: die sachkundige<br />

Person (Qualified Person, QP), Prozesseigner und Systemeigner<br />

(s. 2).<br />

Mit externen Dienstleistern sind Verträge anzuschließen, die die<br />

Verantwortlichkeiten von Auftraggeber und Auftragnehmer spezifizieren,<br />

das gilt auch gegenüber <strong>de</strong>r internen IT-Abteilung. Die IT-<br />

Dienstleister sind zu auditieren (s. 3.2). Auf Anfor<strong>de</strong>rung sind die<br />

Audit-Ergebnisse <strong>de</strong>m Inspektor vorzulegen. Dies kann erhebliche<br />

Auswirkungen auf bestehen<strong>de</strong> wie zukünftige Vertraulichkeitsvereinbarungen<br />

zwischen Kun<strong>de</strong>n und ihren Lieferanten haben (s. 3.4).<br />

Project Phase<br />

Das Kapitel Project Phase ist vollständig <strong>de</strong>r Validierung gewidmet.<br />

Es wer<strong>de</strong>n die Anfor<strong>de</strong>rungen insbeson<strong>de</strong>re an folgen<strong>de</strong> Bereiche<br />

formuliert: Dokumentation <strong>de</strong>r Validierung (s. 4.1) mit ggf. aufgetretenen<br />

Abweichungen (s. 4.2), IT-Inventarisierung (4.3), User Requirements<br />

Specifications (URS) (s. 4.4), Verfahren zu Nachweis und<br />

Überwachung <strong>de</strong>r Eignung <strong>de</strong>r IT-Systeme entsprechend Qualitäts-<br />

und Leistungsmerkmalen für <strong>de</strong>n jeweils beabsichtigten Zweck<br />

(s. 4.6), Testverfahren und ihre Ergebnisse einschließlich ihrer<br />

Bewertung (s. 4.7) und die Datenintegrität, auch bei einer Daten-<br />

migration (s. 4.8). Anfor<strong>de</strong>rungen zur Qualifizierung von compu-<br />

terisierten Systemen wer<strong>de</strong>n nicht formuliert.<br />

Operational Phase<br />

Am Anfang steht die For<strong>de</strong>rung nach Kontrollmechanismen zur Risiko-Minimierung<br />

für Daten und Datenaustausch, um eine korrekte<br />

und vollständige Verarbeitung elektronischer GMP-relevanter Daten<br />

zu gewährleisten (s. 5, 6). Durch „physikalische und elektronische<br />

Maßnahmen“ sind Vollständigkeit, Integrität und Verfügbarkeit<br />

<strong>de</strong>r Daten zu gewährleisten (s. 7.1). Es sind Datensicherungen<br />

durchzuführen und Integrität und Korrektheit <strong>de</strong>r gesicherten Daten<br />

sind schon bei <strong>de</strong>r Validierung und später im operativen Betrieb<br />

regelmäßig zu belegen. Dies gilt auch für die wie<strong>de</strong>r hergestellten

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