(3,20 MB) - .PDF - Stadtgemeinde Imst - Land Tirol
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 9.11.10<br />
die Verlängerung der Solarförderung sowie eine Förderung<br />
für die Errichtung von Photovoltaikanlagen (errichtet<br />
ab 01.01.<strong>20</strong>10) beschlossen.<br />
Solaranlagen - Richtlinien<br />
1.) Gefördert wird die Errichtung von thermischen Solaranlagen<br />
für Wohnungen bzw. Wohnhäuser im Gemeindegebiet<br />
von <strong>Imst</strong>.<br />
2.) Die Förderungsrichtlinien entsprechen grundsätzlich<br />
jenen der Wohnbauförderung, allerdings ohne Einkommensbegrenzung.<br />
3.) Die Förderung beträgt € 40.- je m² Kollektorfläche. Gefördert<br />
werden: Bei Gebäuden mit 1-2 Wohnungen max. 10 m²<br />
Kollektorfläche je Wohnung, bei mehr als 2 Wohnungen max.<br />
7 m² Kollektorfläche je Wohnung.<br />
4.) Die Förderung ist bei der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Imst</strong> zu beantragen.<br />
An Unterlagen sind vorzulegen<br />
a) bei im Rahmen der Wohnbauförderung geförderten Anlagen:<br />
Zusage des <strong>Land</strong>es <strong>Tirol</strong>.<br />
b) bei nicht geförderten Anlagen: Rechnungs- und Kollektorflächennachweis.<br />
c) Sofern nach der TBO erforderlich: Baubehördliche Bewilligung<br />
bzw. Zusage.<br />
5.) Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage<br />
(Endabrechnung der Wohnbauförderung).<br />
6.) Die Förderungsaktion endet am 31. Dezember <strong>20</strong>12.<br />
Förderungen<br />
Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen<br />
Frohe Weihnacht<br />
und ein glückliches neues Jahr<br />
entbieten Ihnen<br />
Bürgermeister Stefan Weirather<br />
und der Gemeinderat der Stadt <strong>Imst</strong><br />
Photovoltaikanlagen - Richtlinien<br />
Stadtamt<br />
Rathausstraße 9 | 6460 <strong>Imst</strong><br />
www.imst.tirol.gv.at<br />
1.) Gefördert wird die Errichtung von stationären Photovoltaikanlagen,<br />
das sind auf Gebäuden oder am Boden fix<br />
installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung.<br />
2.) Die Förderhöhe beträgt € 80,-- pro kWp. Gefördert werden:<br />
Bei Gebäuden mit 1 – 2 Wohnungen max. 5 kWp je<br />
Woh-nung, bei mehr als 2 Wohnungen max. 4 kWp je Wohnung.<br />
Bei Gebäuden mit 1 bis 2 Firmen max. 5 kWp je Firma,<br />
bei mehr als 2 Firmen max. 4 kWp je Firma.<br />
3.) Die Förderung ist bei der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Imst</strong> zu beantragen.<br />
An Unterlagen sind vorzulegen:<br />
a) Rechnungs- und Zahlungsnachweis sowie der Nachweis<br />
über die Leistung der Photovoltaikanlage in Kilowatt-Peak<br />
(kWp).<br />
b) Sofern nach der TBO erforderlich: Baubehördliche Bewilligung<br />
bzw. Zusage.<br />
4.) Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage.<br />
5.) Die Förderungsaktion gilt für Photovoltaikanlagen, die<br />
ab 01.01.<strong>20</strong>10 errichtet wurden. Sie endet am 31.12.<strong>20</strong>12.<br />
6.) Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.<br />
Information und Beratung Förderungen Stadt <strong>Imst</strong><br />
Stadtamt - Bauabteilung<br />
Herbert Weirather, Tel. 05412 6980-31<br />
www.imst.tirol.gv.at<br />
Stadtzeitung imSt 13