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(3,20 MB) - .PDF - Stadtgemeinde Imst - Land Tirol

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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 9.11.10<br />

die Verlängerung der Solarförderung sowie eine Förderung<br />

für die Errichtung von Photovoltaikanlagen (errichtet<br />

ab 01.01.<strong>20</strong>10) beschlossen.<br />

Solaranlagen - Richtlinien<br />

1.) Gefördert wird die Errichtung von thermischen Solaranlagen<br />

für Wohnungen bzw. Wohnhäuser im Gemeindegebiet<br />

von <strong>Imst</strong>.<br />

2.) Die Förderungsrichtlinien entsprechen grundsätzlich<br />

jenen der Wohnbauförderung, allerdings ohne Einkommensbegrenzung.<br />

3.) Die Förderung beträgt € 40.- je m² Kollektorfläche. Gefördert<br />

werden: Bei Gebäuden mit 1-2 Wohnungen max. 10 m²<br />

Kollektorfläche je Wohnung, bei mehr als 2 Wohnungen max.<br />

7 m² Kollektorfläche je Wohnung.<br />

4.) Die Förderung ist bei der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Imst</strong> zu beantragen.<br />

An Unterlagen sind vorzulegen<br />

a) bei im Rahmen der Wohnbauförderung geförderten Anlagen:<br />

Zusage des <strong>Land</strong>es <strong>Tirol</strong>.<br />

b) bei nicht geförderten Anlagen: Rechnungs- und Kollektorflächennachweis.<br />

c) Sofern nach der TBO erforderlich: Baubehördliche Bewilligung<br />

bzw. Zusage.<br />

5.) Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage<br />

(Endabrechnung der Wohnbauförderung).<br />

6.) Die Förderungsaktion endet am 31. Dezember <strong>20</strong>12.<br />

Förderungen<br />

Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen<br />

Frohe Weihnacht<br />

und ein glückliches neues Jahr<br />

entbieten Ihnen<br />

Bürgermeister Stefan Weirather<br />

und der Gemeinderat der Stadt <strong>Imst</strong><br />

Photovoltaikanlagen - Richtlinien<br />

Stadtamt<br />

Rathausstraße 9 | 6460 <strong>Imst</strong><br />

www.imst.tirol.gv.at<br />

1.) Gefördert wird die Errichtung von stationären Photovoltaikanlagen,<br />

das sind auf Gebäuden oder am Boden fix<br />

installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung.<br />

2.) Die Förderhöhe beträgt € 80,-- pro kWp. Gefördert werden:<br />

Bei Gebäuden mit 1 – 2 Wohnungen max. 5 kWp je<br />

Woh-nung, bei mehr als 2 Wohnungen max. 4 kWp je Wohnung.<br />

Bei Gebäuden mit 1 bis 2 Firmen max. 5 kWp je Firma,<br />

bei mehr als 2 Firmen max. 4 kWp je Firma.<br />

3.) Die Förderung ist bei der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Imst</strong> zu beantragen.<br />

An Unterlagen sind vorzulegen:<br />

a) Rechnungs- und Zahlungsnachweis sowie der Nachweis<br />

über die Leistung der Photovoltaikanlage in Kilowatt-Peak<br />

(kWp).<br />

b) Sofern nach der TBO erforderlich: Baubehördliche Bewilligung<br />

bzw. Zusage.<br />

4.) Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage.<br />

5.) Die Förderungsaktion gilt für Photovoltaikanlagen, die<br />

ab 01.01.<strong>20</strong>10 errichtet wurden. Sie endet am 31.12.<strong>20</strong>12.<br />

6.) Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.<br />

Information und Beratung Förderungen Stadt <strong>Imst</strong><br />

Stadtamt - Bauabteilung<br />

Herbert Weirather, Tel. 05412 6980-31<br />

www.imst.tirol.gv.at<br />

Stadtzeitung imSt 13

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