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(3,20 MB) - .PDF - Stadtgemeinde Imst - Land Tirol

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Obfrau: Gemeinderätin Doris REHEIS (doris.reheis@spoe-tirol.at)<br />

Obfrau-Stv.: Stadträtin Brigitte FLÜR<br />

Gemeinderat Friedrich FILLAFER | Gemeinderätin Sandra FRIEDL-DABLANDER | Gemeinderätin Martina FRISCHMANN<br />

Gemeinderätin Anita MAYR | Gemeinderat Christoph STILLEBACHER<br />

Sachbearbeiterin: Johanna GURSCHLER (gurschler@imst.tirol.gv.at)<br />

�eine<br />

gesundheitliche Beeinträchtigung insbesondere durch<br />

die derzeitige Wohnung;<br />

�einen bevorstehenden Wohnungsverlust auf Grund eines<br />

behördlichen Benützungsverbotes oder auf Grund eines<br />

bescheidmäßig angeordneten Abbruches;<br />

�einen bevorstehenden Wohnungsverlust auf Grund einer<br />

drohenden, unverschuldeten Delogierung oder in Folge<br />

einer Ehescheidung bzw. Trennung einer Lebensgemeinschaft<br />

usw. wesentlich beeinträchtigt ist.<br />

§4<br />

ERHEBUNGSVERFAHREN<br />

Im Erhebungsverfahren sind alle Kriterien zur Beurteilung der persönlichen,<br />

sachlichen und sozialen Ausgangsituation der Wohnungssuchenden<br />

zu erfassen. Durch dieses Erhebungsverfahren<br />

wird festgestellt, ob und wie der Wohnungswerber nach den vorliegenden<br />

Richtlinien berücksichtigt werden kann.<br />

Das Erhebungsverfahren wird im Rahmen eines persönlichen<br />

Gespräches bei der Wohnungssprechstunde oder im Stadtamt<br />

durchgeführt, allenfalls geforderte Nachweise und/oder Bestätigungen<br />

sind jedoch vom Wohnungswerber selbst beizubringen.<br />

Für das Erhebungsverfahren ist ausnahmslos das diesen Vergaberichtlinien<br />

angeschlossene Erhebungsblatt zu verwenden.<br />

§5<br />

VERGABEVERFAHREN<br />

Die Wohnungen vergibt ausschließlich der Sozial- und Wohnungsausschuss<br />

nach Dringlichkeit und sozialer Ausgewogenheit.<br />

In besonders dringenden Fällen erfolgt die Vergabe durch die<br />

Sozial – und Wohnungsreferentin.<br />

§6<br />

AUSNAHMEZUSTIMMUNGEN<br />

Aus berücksichtigungswürdigen Gründen kann von den Vergaberichtlinien<br />

mit 2/3 Mehrheitsbeschluss des Vergabegremiums abgegangen<br />

werden.<br />

§7<br />

SONSTIGES<br />

Soweit in dieser Richtlinie für personenbezogene Bezeichnungen<br />

die männliche Form gewählt wurde, ist für den Fall, dass damit<br />

eine Person weiblichen Geschlechts bezeichnet werden soll, die entsprechende<br />

weibliche Form zu verwenden.<br />

Diese Vergaberichtlinien treten mit 1.1.<strong>20</strong>11 in Kraft.<br />

Gleichzeitig treten die bisherigen Vergaberichtlinien außer Kraft.<br />

Für den Gemeinderat<br />

Bürgermeister Stefan WEIRATHER<br />

Sozial-, Wohnungsausschuss | Kuratorium Betagtenheim<br />

„Ich brauche Hilfe!“<br />

Wie pflegebedürftigen und behinderten Menschen<br />

in <strong>Tirol</strong> geholfen werden kann<br />

118 Seiten stark ist die aktualisierte und inhaltlich<br />

erweiterte neue Auflage der Broschüre „Ich brauche Hilfe“<br />

von <strong>Land</strong>essanitätsdirektion und Sozialabteilung. Diese<br />

Publikation - eine übersichtliche Zusammenfassung<br />

der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige und<br />

behinderte Menschen - soll dazu beitragen, rechtzeitig Hilfe<br />

durch professionelle Dienste und Einrichtungen zu finden,<br />

um das Netz der Familie und Angehörigen zu stärken.<br />

Das in <strong>Tirol</strong> zur Verfügung stehende Beratungs- und<br />

Betreuungsangebot erstreckt sich von A wie Altenheim<br />

bis Z wie Zentrum für Hör- und Sprachpädagogik<br />

der unter www.tirol.gv.at/sozialbericht abrufbaren Broschüre,<br />

die als gedruckte Information bei der Sozialabteilung<br />

(Telefon 0512 508-2592) im <strong>Land</strong>haus 1 angefordert<br />

werden kann.<br />

Eine besinnliche Weihnachtszeit und Zuversicht fürs neue Jahr<br />

entbietet Ihnen<br />

der Sozial- und Wohnungsausschuss der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Imst</strong><br />

Kutarorium Betagtenheim<br />

Beihilfen<br />

Mietzins, Annuitäten<br />

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates vom<br />

02.09.<strong>20</strong>10:<br />

12. Harmonisierung der Mietzins- und<br />

Annuitätenbeihilfe<br />

In der Sitzung des Gemeinderates vom <strong>20</strong>.07.<strong>20</strong>10<br />

wurde im Sinne der Vereinheitlichung die Wartezeit bei<br />

der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe von bisher 5 Jahre<br />

Hauptwohnsitz auf 3 Jahre herabgesetzt. Einstimmig konkretisiert<br />

wird nunmehr der Beschluss dahingehend,<br />

dass der Gemeinderatsbeschluss vom 13.06.<strong>20</strong>06, in<br />

dem festgelegt wurde, dass die oben angeführte Voraussetzung<br />

auch dann als erfüllt gilt, wenn der/die Antragsteller/in<br />

bzw. sein/e Ehegatte/in mindestens 10 Jahre in<br />

der Gemeinde <strong>Imst</strong> seinen/ihren Hauptwohnsitz hatte<br />

und wieder zuzieht, auch weiter gilt.<br />

Stadtzeitung imSt 17

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