(3,20 MB) - .PDF - Stadtgemeinde Imst - Land Tirol
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Obfrau: Gemeinderätin Doris REHEIS (doris.reheis@spoe-tirol.at)<br />
Obfrau-Stv.: Stadträtin Brigitte FLÜR<br />
Gemeinderat Friedrich FILLAFER | Gemeinderätin Sandra FRIEDL-DABLANDER | Gemeinderätin Martina FRISCHMANN<br />
Gemeinderätin Anita MAYR | Gemeinderat Christoph STILLEBACHER<br />
Sachbearbeiterin: Johanna GURSCHLER (gurschler@imst.tirol.gv.at)<br />
�eine<br />
gesundheitliche Beeinträchtigung insbesondere durch<br />
die derzeitige Wohnung;<br />
�einen bevorstehenden Wohnungsverlust auf Grund eines<br />
behördlichen Benützungsverbotes oder auf Grund eines<br />
bescheidmäßig angeordneten Abbruches;<br />
�einen bevorstehenden Wohnungsverlust auf Grund einer<br />
drohenden, unverschuldeten Delogierung oder in Folge<br />
einer Ehescheidung bzw. Trennung einer Lebensgemeinschaft<br />
usw. wesentlich beeinträchtigt ist.<br />
§4<br />
ERHEBUNGSVERFAHREN<br />
Im Erhebungsverfahren sind alle Kriterien zur Beurteilung der persönlichen,<br />
sachlichen und sozialen Ausgangsituation der Wohnungssuchenden<br />
zu erfassen. Durch dieses Erhebungsverfahren<br />
wird festgestellt, ob und wie der Wohnungswerber nach den vorliegenden<br />
Richtlinien berücksichtigt werden kann.<br />
Das Erhebungsverfahren wird im Rahmen eines persönlichen<br />
Gespräches bei der Wohnungssprechstunde oder im Stadtamt<br />
durchgeführt, allenfalls geforderte Nachweise und/oder Bestätigungen<br />
sind jedoch vom Wohnungswerber selbst beizubringen.<br />
Für das Erhebungsverfahren ist ausnahmslos das diesen Vergaberichtlinien<br />
angeschlossene Erhebungsblatt zu verwenden.<br />
§5<br />
VERGABEVERFAHREN<br />
Die Wohnungen vergibt ausschließlich der Sozial- und Wohnungsausschuss<br />
nach Dringlichkeit und sozialer Ausgewogenheit.<br />
In besonders dringenden Fällen erfolgt die Vergabe durch die<br />
Sozial – und Wohnungsreferentin.<br />
§6<br />
AUSNAHMEZUSTIMMUNGEN<br />
Aus berücksichtigungswürdigen Gründen kann von den Vergaberichtlinien<br />
mit 2/3 Mehrheitsbeschluss des Vergabegremiums abgegangen<br />
werden.<br />
§7<br />
SONSTIGES<br />
Soweit in dieser Richtlinie für personenbezogene Bezeichnungen<br />
die männliche Form gewählt wurde, ist für den Fall, dass damit<br />
eine Person weiblichen Geschlechts bezeichnet werden soll, die entsprechende<br />
weibliche Form zu verwenden.<br />
Diese Vergaberichtlinien treten mit 1.1.<strong>20</strong>11 in Kraft.<br />
Gleichzeitig treten die bisherigen Vergaberichtlinien außer Kraft.<br />
Für den Gemeinderat<br />
Bürgermeister Stefan WEIRATHER<br />
Sozial-, Wohnungsausschuss | Kuratorium Betagtenheim<br />
„Ich brauche Hilfe!“<br />
Wie pflegebedürftigen und behinderten Menschen<br />
in <strong>Tirol</strong> geholfen werden kann<br />
118 Seiten stark ist die aktualisierte und inhaltlich<br />
erweiterte neue Auflage der Broschüre „Ich brauche Hilfe“<br />
von <strong>Land</strong>essanitätsdirektion und Sozialabteilung. Diese<br />
Publikation - eine übersichtliche Zusammenfassung<br />
der Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige und<br />
behinderte Menschen - soll dazu beitragen, rechtzeitig Hilfe<br />
durch professionelle Dienste und Einrichtungen zu finden,<br />
um das Netz der Familie und Angehörigen zu stärken.<br />
Das in <strong>Tirol</strong> zur Verfügung stehende Beratungs- und<br />
Betreuungsangebot erstreckt sich von A wie Altenheim<br />
bis Z wie Zentrum für Hör- und Sprachpädagogik<br />
der unter www.tirol.gv.at/sozialbericht abrufbaren Broschüre,<br />
die als gedruckte Information bei der Sozialabteilung<br />
(Telefon 0512 508-2592) im <strong>Land</strong>haus 1 angefordert<br />
werden kann.<br />
Eine besinnliche Weihnachtszeit und Zuversicht fürs neue Jahr<br />
entbietet Ihnen<br />
der Sozial- und Wohnungsausschuss der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Imst</strong><br />
Kutarorium Betagtenheim<br />
Beihilfen<br />
Mietzins, Annuitäten<br />
Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates vom<br />
02.09.<strong>20</strong>10:<br />
12. Harmonisierung der Mietzins- und<br />
Annuitätenbeihilfe<br />
In der Sitzung des Gemeinderates vom <strong>20</strong>.07.<strong>20</strong>10<br />
wurde im Sinne der Vereinheitlichung die Wartezeit bei<br />
der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe von bisher 5 Jahre<br />
Hauptwohnsitz auf 3 Jahre herabgesetzt. Einstimmig konkretisiert<br />
wird nunmehr der Beschluss dahingehend,<br />
dass der Gemeinderatsbeschluss vom 13.06.<strong>20</strong>06, in<br />
dem festgelegt wurde, dass die oben angeführte Voraussetzung<br />
auch dann als erfüllt gilt, wenn der/die Antragsteller/in<br />
bzw. sein/e Ehegatte/in mindestens 10 Jahre in<br />
der Gemeinde <strong>Imst</strong> seinen/ihren Hauptwohnsitz hatte<br />
und wieder zuzieht, auch weiter gilt.<br />
Stadtzeitung imSt 17