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Schweitenkirchen 3 08 - Gemeinde Schweitenkirchen

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Seite 4 <strong>Schweitenkirchen</strong>er Rundschau September 20<strong>08</strong><br />

schluss Nr. 340 vom 15.7.2003 vorgeschlagen. Demnach ergäbe<br />

sich nachfolgender Grundsatzbeschluss zur Bezuschussung<br />

von Kriegerdenkmälern:<br />

1.) Bezuschusst werden:<br />

a. Sanierungen von Kriegerdenkmäler<br />

b. Neubauten von Kriegerdenkmäler<br />

2.) Die zu bezuschussende Maßnahme darf zum Zwecke des Zuschussantrages<br />

nicht gesplittet werden.<br />

3.) Die Kosten der Maßnahme sind der <strong>Gemeinde</strong> auf Verlangen<br />

nachzuweisen.<br />

4.) Es wird ein Zuschuss in Höhe von 0,25 % der nachgewiesenen<br />

Unterhalts- bzw. Investitionskosten gewährt.<br />

5.) Die nachgewiesenen Unterhalts- bzw. Investitionskosten<br />

müssen einen Mindestumfang von 1.000 € haben.<br />

6.) Der Höchstbetrag der Bezuschussung liegt bei 2.000 €.<br />

7.) Der Mindestbetrag der Bezuschussung liegt bei 250 €.<br />

8.) Dem <strong>Gemeinde</strong>rat behält sich die Entscheidung über die Gewährung<br />

des Zuschusses in jedem Einzelfall vor. Ein Rechtsanspruch<br />

auf Zuschussgewährung besteht grundsätzlich<br />

nicht.<br />

Die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates übernahmen ohne Einwendungen<br />

den Vorschlag der Verwaltung als Grundsatzbeschluss<br />

über die Bezuschussung von Kriegerdenkmälern.<br />

Abstimmungsergebnis: 16:0<br />

Grundsatzentscheidung über Bezuschussung eines Auslandspraktikums<br />

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurde ein Antrag zur Bezuschussung<br />

eines Auslandspraktikums verlesen. Hierzu musste<br />

festgestellt werden, dass nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht<br />

des Landratsamtes eine solche Bezuschussung nicht in<br />

den Aufgabenbereich einer <strong>Gemeinde</strong> fällt und u.U. erhebliche<br />

Folgefälle erwarten lässt.<br />

Deshalb entschied das Gremium, die Bezuschussung von einem<br />

solchen Auslandspraktikum generell nicht vorzunehmen.<br />

Abstimmungsergebnis: 16:0<br />

Landtags- und Bezirkswahl am 28.09.20<strong>08</strong> – Einsteilung der<br />

Stimmbezirke und Bestimmung der Wahllokale, sowie der<br />

Briefwahlvorstände<br />

Bildung der Stimmbezirke mit Wahllokale und Briefwahlvorstände<br />

Zur Landtags- und Bezirkstagswahl am 28.09.20<strong>08</strong> traf das <strong>Gemeinde</strong>gremium<br />

nachstehende einstimmige Entscheidung:<br />

Der Wahlkreis <strong>Schweitenkirchen</strong> wird zur Landtags- und Bezirkstagswahl<br />

am 28.9.20<strong>08</strong> in die nachstehenden Stimmbezirke<br />

mit den aufgeführten Wahllokalen (wie bisher) eingeteilt:<br />

Stimmbezirk: gilt für Wähler aus: Wahllokal:<br />

Stimmbezirk I f. Ort <strong>Schweitenkirchen</strong> allein Rathaus, Sitzungssaal<br />

Stimmbezirk II f. Orte der ehem. <strong>Gemeinde</strong><br />

Aufham<br />

Gasthaus Hartmair<br />

Stimmbezirk III f. Orte der ehem. <strong>Gemeinde</strong><br />

Geisenhausen<br />

ehem. Schule<br />

Stimmbezirk IV f. Orte der ehem. <strong>Gemeinde</strong> Pfarrheim<br />

Sünzhausen Sünzhausen<br />

Stimmbezirk V f. Orte der ehem. <strong>Gemeinde</strong><br />

Dürnzhausen<br />

Dorfgaststätte<br />

Stimmbezirk VI f. Ortschaften rund um<br />

<strong>Schweitenkirchen</strong><br />

Schule Schweitenk.<br />

Ferner werden 3 Briefwahlvorstände im neuen Feuerwehrhaus in<br />

<strong>Schweitenkirchen</strong> gebildet:<br />

Briefwahlvorstand I, FW-Haus <strong>Schweitenkirchen</strong>, Schulungsraum<br />

Briefwahlvorstand II, FW-Haus <strong>Schweitenkirchen</strong>, Stüberl<br />

Briefwahlvorstand III, FW-Haus <strong>Schweitenkirchen</strong>, Einsatzzentrale<br />

Bekanntgabe und Beantwortung der Prüfungsbeanstandungen<br />

aus der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2004<br />

bis 2007<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden auf den Wunsch der Gremiumsmitglieder<br />

nur die Textziffern des Prüfungsberichts vom<br />

21.05.20<strong>08</strong> (Eingangsdatum), sowie die von der Verwaltung vorbereiteten<br />

Stellungnahme/Antworten vorgetragen und erläutert:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong> nimmt zum Prüfungsbericht<br />

wie folgt Stellung:<br />

TZ 1<br />

Die noch nicht verjährten Grabplatzgebühren werden unverzüglich<br />

nach erhoben. Die bereits verjährten Gebühren werden noch<br />

der Kassenversicherung gemeldet.<br />

TZ 2<br />

Aus haushaltsrechtlicher Sicht – vor allem im Hinblick auf die<br />

Klarheit und Übersichtlichkeit der Buchführung – wird an der gegebenen<br />

Praxis festgehalten. Denn mit dieser Buchungspraxis<br />

wird dem jeweiligen Betrachter ein vereinfachter Überblick über<br />

die finanziellen Verhältnisse (Geldmittel) gewährleistet. Es wird<br />

jedoch künftig darauf geachtet, dass nicht benötigte Gelder der<br />

Rücklage bereits während des Jahres zugeführt und nur im Bedarfsfall<br />

wieder entnommen werden.<br />

TZ 3<br />

Die Systembetreuung wurde bereits angewiesen, eine dementsprechende<br />

Paßwortänderung vom System aus, vorzugeben.<br />

TZ 4<br />

In der Kasse/Steueramt der <strong>Gemeinde</strong> sind eine Vollkraft und eine<br />

Teilzeitkraft mit 24 Wochenstunden beschäftigt. Während der<br />

Urlaubsabwicklung und bzw. einer Krankenvertretung ist eine Trennung<br />

zwischen den sogen. „geldnahen Tätigkeiten“ und der kassenmäßigen<br />

Ausführung nicht möglich. In der übrigen Zeit wird darauf<br />

geachtet, dass eine Trennung dieser Arbeiten eingehalten wird.<br />

TZ 5<br />

Die zuständigen Mitarbeiter wurden mit der Erstellung dementsprechender<br />

Verzeichnislisten beauftragt (Anlage 1).<br />

TZ 6<br />

Die zuständigen Mitarbeiter wurden mit der Anfertigung entsprechender<br />

Niederschriften bei der Vernichtung von verschriebenen<br />

und abgelaufenen Vordrucken, sowie mit der Erstellung<br />

einer Gegenüberstellung der zugegangenen und ausgegebenen<br />

Vordrucke beauftragt (Anlage 2).<br />

TZ 7<br />

Künftig werden den Belegen die <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse bezüglich<br />

der Genehmigung einer über- oder außerplanmäßigen Ausgabe<br />

beigefügt.<br />

TZ 8<br />

Die Verwaltung wird angehalten, Bestandsverzeichnisse der beweglichen<br />

Vermögensgegenstände (ab 500 Euro – netto), soweit<br />

noch nicht geschehen, anzulegen.<br />

TZ 9<br />

Von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> wird angestrebt, künftig freiwerdende<br />

Amtsbotenstellen nicht mehr zu besetzen. Lediglich 1 Amtsbote<br />

soll noch für das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet für besondere Aufgaben<br />

beibehalten werden.<br />

TZ 10<br />

Bei dem Finanzamt Pfaffenhofen wurde bereits die Kfz-Steuerbefreiung<br />

für die gemeindlichen Fahrzeuge beantragt und genehmigt<br />

(siehe hierzu Anlage 3).<br />

TZ 11 + 12<br />

Der zuständigen Sachbearbeiter wurde mit der Erstellung der<br />

dementsprechenden Gebührenkalkulationen beauftragt. Auf-

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