Schweitenkirchen 3 08 - Gemeinde Schweitenkirchen
Schweitenkirchen 3 08 - Gemeinde Schweitenkirchen
Schweitenkirchen 3 08 - Gemeinde Schweitenkirchen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 4 <strong>Schweitenkirchen</strong>er Rundschau September 20<strong>08</strong><br />
schluss Nr. 340 vom 15.7.2003 vorgeschlagen. Demnach ergäbe<br />
sich nachfolgender Grundsatzbeschluss zur Bezuschussung<br />
von Kriegerdenkmälern:<br />
1.) Bezuschusst werden:<br />
a. Sanierungen von Kriegerdenkmäler<br />
b. Neubauten von Kriegerdenkmäler<br />
2.) Die zu bezuschussende Maßnahme darf zum Zwecke des Zuschussantrages<br />
nicht gesplittet werden.<br />
3.) Die Kosten der Maßnahme sind der <strong>Gemeinde</strong> auf Verlangen<br />
nachzuweisen.<br />
4.) Es wird ein Zuschuss in Höhe von 0,25 % der nachgewiesenen<br />
Unterhalts- bzw. Investitionskosten gewährt.<br />
5.) Die nachgewiesenen Unterhalts- bzw. Investitionskosten<br />
müssen einen Mindestumfang von 1.000 € haben.<br />
6.) Der Höchstbetrag der Bezuschussung liegt bei 2.000 €.<br />
7.) Der Mindestbetrag der Bezuschussung liegt bei 250 €.<br />
8.) Dem <strong>Gemeinde</strong>rat behält sich die Entscheidung über die Gewährung<br />
des Zuschusses in jedem Einzelfall vor. Ein Rechtsanspruch<br />
auf Zuschussgewährung besteht grundsätzlich<br />
nicht.<br />
Die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates übernahmen ohne Einwendungen<br />
den Vorschlag der Verwaltung als Grundsatzbeschluss<br />
über die Bezuschussung von Kriegerdenkmälern.<br />
Abstimmungsergebnis: 16:0<br />
Grundsatzentscheidung über Bezuschussung eines Auslandspraktikums<br />
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurde ein Antrag zur Bezuschussung<br />
eines Auslandspraktikums verlesen. Hierzu musste<br />
festgestellt werden, dass nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht<br />
des Landratsamtes eine solche Bezuschussung nicht in<br />
den Aufgabenbereich einer <strong>Gemeinde</strong> fällt und u.U. erhebliche<br />
Folgefälle erwarten lässt.<br />
Deshalb entschied das Gremium, die Bezuschussung von einem<br />
solchen Auslandspraktikum generell nicht vorzunehmen.<br />
Abstimmungsergebnis: 16:0<br />
Landtags- und Bezirkswahl am 28.09.20<strong>08</strong> – Einsteilung der<br />
Stimmbezirke und Bestimmung der Wahllokale, sowie der<br />
Briefwahlvorstände<br />
Bildung der Stimmbezirke mit Wahllokale und Briefwahlvorstände<br />
Zur Landtags- und Bezirkstagswahl am 28.09.20<strong>08</strong> traf das <strong>Gemeinde</strong>gremium<br />
nachstehende einstimmige Entscheidung:<br />
Der Wahlkreis <strong>Schweitenkirchen</strong> wird zur Landtags- und Bezirkstagswahl<br />
am 28.9.20<strong>08</strong> in die nachstehenden Stimmbezirke<br />
mit den aufgeführten Wahllokalen (wie bisher) eingeteilt:<br />
Stimmbezirk: gilt für Wähler aus: Wahllokal:<br />
Stimmbezirk I f. Ort <strong>Schweitenkirchen</strong> allein Rathaus, Sitzungssaal<br />
Stimmbezirk II f. Orte der ehem. <strong>Gemeinde</strong><br />
Aufham<br />
Gasthaus Hartmair<br />
Stimmbezirk III f. Orte der ehem. <strong>Gemeinde</strong><br />
Geisenhausen<br />
ehem. Schule<br />
Stimmbezirk IV f. Orte der ehem. <strong>Gemeinde</strong> Pfarrheim<br />
Sünzhausen Sünzhausen<br />
Stimmbezirk V f. Orte der ehem. <strong>Gemeinde</strong><br />
Dürnzhausen<br />
Dorfgaststätte<br />
Stimmbezirk VI f. Ortschaften rund um<br />
<strong>Schweitenkirchen</strong><br />
Schule Schweitenk.<br />
Ferner werden 3 Briefwahlvorstände im neuen Feuerwehrhaus in<br />
<strong>Schweitenkirchen</strong> gebildet:<br />
Briefwahlvorstand I, FW-Haus <strong>Schweitenkirchen</strong>, Schulungsraum<br />
Briefwahlvorstand II, FW-Haus <strong>Schweitenkirchen</strong>, Stüberl<br />
Briefwahlvorstand III, FW-Haus <strong>Schweitenkirchen</strong>, Einsatzzentrale<br />
Bekanntgabe und Beantwortung der Prüfungsbeanstandungen<br />
aus der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2004<br />
bis 2007<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden auf den Wunsch der Gremiumsmitglieder<br />
nur die Textziffern des Prüfungsberichts vom<br />
21.05.20<strong>08</strong> (Eingangsdatum), sowie die von der Verwaltung vorbereiteten<br />
Stellungnahme/Antworten vorgetragen und erläutert:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong> nimmt zum Prüfungsbericht<br />
wie folgt Stellung:<br />
TZ 1<br />
Die noch nicht verjährten Grabplatzgebühren werden unverzüglich<br />
nach erhoben. Die bereits verjährten Gebühren werden noch<br />
der Kassenversicherung gemeldet.<br />
TZ 2<br />
Aus haushaltsrechtlicher Sicht – vor allem im Hinblick auf die<br />
Klarheit und Übersichtlichkeit der Buchführung – wird an der gegebenen<br />
Praxis festgehalten. Denn mit dieser Buchungspraxis<br />
wird dem jeweiligen Betrachter ein vereinfachter Überblick über<br />
die finanziellen Verhältnisse (Geldmittel) gewährleistet. Es wird<br />
jedoch künftig darauf geachtet, dass nicht benötigte Gelder der<br />
Rücklage bereits während des Jahres zugeführt und nur im Bedarfsfall<br />
wieder entnommen werden.<br />
TZ 3<br />
Die Systembetreuung wurde bereits angewiesen, eine dementsprechende<br />
Paßwortänderung vom System aus, vorzugeben.<br />
TZ 4<br />
In der Kasse/Steueramt der <strong>Gemeinde</strong> sind eine Vollkraft und eine<br />
Teilzeitkraft mit 24 Wochenstunden beschäftigt. Während der<br />
Urlaubsabwicklung und bzw. einer Krankenvertretung ist eine Trennung<br />
zwischen den sogen. „geldnahen Tätigkeiten“ und der kassenmäßigen<br />
Ausführung nicht möglich. In der übrigen Zeit wird darauf<br />
geachtet, dass eine Trennung dieser Arbeiten eingehalten wird.<br />
TZ 5<br />
Die zuständigen Mitarbeiter wurden mit der Erstellung dementsprechender<br />
Verzeichnislisten beauftragt (Anlage 1).<br />
TZ 6<br />
Die zuständigen Mitarbeiter wurden mit der Anfertigung entsprechender<br />
Niederschriften bei der Vernichtung von verschriebenen<br />
und abgelaufenen Vordrucken, sowie mit der Erstellung<br />
einer Gegenüberstellung der zugegangenen und ausgegebenen<br />
Vordrucke beauftragt (Anlage 2).<br />
TZ 7<br />
Künftig werden den Belegen die <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse bezüglich<br />
der Genehmigung einer über- oder außerplanmäßigen Ausgabe<br />
beigefügt.<br />
TZ 8<br />
Die Verwaltung wird angehalten, Bestandsverzeichnisse der beweglichen<br />
Vermögensgegenstände (ab 500 Euro – netto), soweit<br />
noch nicht geschehen, anzulegen.<br />
TZ 9<br />
Von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> wird angestrebt, künftig freiwerdende<br />
Amtsbotenstellen nicht mehr zu besetzen. Lediglich 1 Amtsbote<br />
soll noch für das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet für besondere Aufgaben<br />
beibehalten werden.<br />
TZ 10<br />
Bei dem Finanzamt Pfaffenhofen wurde bereits die Kfz-Steuerbefreiung<br />
für die gemeindlichen Fahrzeuge beantragt und genehmigt<br />
(siehe hierzu Anlage 3).<br />
TZ 11 + 12<br />
Der zuständigen Sachbearbeiter wurde mit der Erstellung der<br />
dementsprechenden Gebührenkalkulationen beauftragt. Auf-