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Schweitenkirchen 3 08 - Gemeinde Schweitenkirchen

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September 20<strong>08</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong>er Rundschau Seite 5<br />

grund der personellen Besetzung kann voraussichtlich jedoch diese<br />

Erstellung bis ins Jahr 2009 erstrecken.<br />

TZ 13<br />

Grundsätzlich wurde die Wertgrenze für freihändige Vergaben in<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong> immer eingehalten. Aufgrund<br />

der besonderen Situation (freie Geldmittel und die Möglichkeit einer<br />

höheren Förderung durch die E.ON bei rechtzeitigem Vertragsabschluss)<br />

wurde diese Wertgrenze ausnahmsweise nicht<br />

eingehalten. Künftig wird auf die Einhaltung der Wertgrenzen in<br />

Sachen Vergaben besonders geachtet.<br />

TZ 14<br />

Künftig wird darauf geachtet, dass bei Rechnungen der genaue<br />

Rechnungsgrund samt einer evtl. Aufgliederung beinhaltet ist.<br />

TZ 15<br />

Die Überzahlung in Höhe von 640,86 € an das Planungsbüro<br />

Wipfler wurde bereits durch den Kämmerer telefonisch zurückgefordert.<br />

Der Zahlung in dieser Überzahlungsangelegenheit<br />

konnte in der Zwischenzeit schon verbucht werden.<br />

TZ 16<br />

Die Überzahlung in Höhe von 1133,03 € an das Ing.-Büro Schiegerl<br />

wurde mit Schreiben vom 07.04.20<strong>08</strong> zurückgefordert (Anlage<br />

4).<br />

TZ 17<br />

Die zuständigen Mitarbeiter wurden angewiesen, die Vergabeunterlagen<br />

selbst zu versenden, die Eröffnungstermine selbst<br />

durchzuführen und dementsprechende Niederschriften zu fertigen.<br />

Im Gremium bestand Einverständnis mit der Beantwortung der<br />

Textziffern.<br />

Abstimmungsergebnis: 16:0<br />

Bürgermeister Vogler sprach in Anbetracht dieser relativ geringen<br />

Beanstandungen ein Lob für die Verwaltung aus, dem schloss<br />

sich das Gremium an.<br />

Bekanntgaben und Anregungen<br />

a) Nachrichtlich gab die Bauamtsleiterin Brodzinski diejenigen<br />

Bauvoranfragen bzw. Bauanträge bekannt, die der erste Bürgermeister<br />

aufgrund der Ermächtigung durch das Gremium, seit der<br />

letzten Sitzung befürwortend an die Genehmigungsbehörde<br />

weitergeleitet hat (ALV) bzw. bei denen eine Freistellung (FR) beantragt<br />

worden ist:<br />

ALV<br />

Bauantrag zum An- und Neubau einer Hopfentrocknungsanlage<br />

mit Heizhaus in Sünzhausen, Untere Dorfstraße, auf Fl.Nr. 156<br />

Gem. Sünzhausen<br />

FR<br />

Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport und Stellplätzen<br />

in Sünzhausen, Mittlere Dorfstraße 50 auf Fl.Nr. 732 Gem. Sünzhausen<br />

b) Bay. <strong>Gemeinde</strong>zeitung für <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

Auf die Möglichkeit des Bezuges der Bay. <strong>Gemeinde</strong>zeitung des<br />

Bay. <strong>Gemeinde</strong>tages zu einem Abo-Preis von jährlich 12 Euro<br />

(wird mit dem Sitzungsgeld verrechnet) wurden die Gremiumsmitglieder<br />

informiert.<br />

c) Info-Mappe für Gremiumsmitglieder<br />

Den <strong>Gemeinde</strong>räten wurde ein so genannte „Info-Mappe“ ausgehändigt.<br />

Hierin ist<br />

– die Sitzordnung im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

– die Daten der Gremiumsmitglieder (Tel …)<br />

– eine Sachgebietsübersicht der Verwaltung<br />

– die Ausschussbesetzung<br />

– die Besetzung der Zweckverbände<br />

– die Referatsbesetzung<br />

– das <strong>Gemeinde</strong>verfassungsrecht<br />

– die Geschäftsordnung<br />

enthalten.<br />

d) Bankettmäharbeiten und wildes Campen im Rastpark<br />

GR Kieferl berichtete dem Gremium über das wilde Campen im<br />

Rastpark und wies auf die notwendigen Bankettmäharbeiten hin.<br />

Der Vorsitzende konnte in Sachen Campen zur aktuellen Sachlage<br />

Auskunft erteilen.<br />

e) Brückenbau in Aufham<br />

GR’in Frank fragte nach dem Stand der Dinge in Sachen Brückenbau<br />

in der Hochfeldstraße. Hier konnte ihr Bürgermeister<br />

Vogler zur Auskunft geben, dass die Planunterlagen z. Zt. beim<br />

Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt zur Prüfung liegen. Die Durchführung<br />

dieser Baumaßnahme sollte nach Möglichkeit vor bzw.<br />

nach der Ernte in diesem Jahr erfolgen.<br />

f) Anschlagtafel im Bereich der Otterbachstraße/Aufham<br />

GR’in Frank wies auf die noch nicht installierte Amtstafel in der<br />

Otterbachstraße in Aufham (Höhe Anwesen Heigenhauser) hin.<br />

g) Freileitungsverlegung der E.ON in der Hochfeldstraße<br />

Auch wollte GR’in Frank wissen, wann die Freileitungsverlegung<br />

durch die E.ON in der Hochfeldstraße durchgeführt wird.<br />

Die zweite und letzte Sitzung im Berichtszeitraum<br />

war am 5. August.<br />

Vor der Sitzung fand um 18.30 Uhr eine Besichtigung der Ferienaktion<br />

„Schweidinokirchen“ statt. Auch stellte sich die Kandidatin<br />

zur Hopfenköniginwahl Frau Maria Hainzinger aus Giegenhausen<br />

vor. Bürgermeister Vogler appellierte an die Anwesenden,<br />

sich an der Wahl zur Hopfenkönigin am 11.<strong>08</strong>.20<strong>08</strong> in<br />

Wolnzach rege zu beteiligen.<br />

Innenbereichssatzung Nr. 4 Dietersdorf Nord: Billigungs- und<br />

Auslegungsbeschluss<br />

Folgende wesentlichen Änderungen erfolgten gemäß <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss<br />

vom 29.04.20<strong>08</strong> zum Vorentwurf:<br />

– Aufnahme der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des Architekten<br />

Einödshofer samt Ausgleichsfläche und Grünfestsetzungen<br />

im Planwerk, wie bereits in der Sitzung vom<br />

15.07.2009 gebilligt<br />

– Wegfall der Festsetzung MD (Anregung LRA)<br />

– Aufnahme eines Zusatzes zur Festsetzung von 2 Wohneinheiten,<br />

dass diese übereinander nicht nebeneinander angeordnet<br />

werden müssen, um faktische Doppelhäuser zu vermeiden<br />

(Wunsch des LRA wäre gewesen, auf 1 Wohneinheit zu reduzieren<br />

und eine zweite nur im Rahmen einer Befreiung zuzulassen).<br />

– Die Festsetzungen zum Kniestock und zu Dachaufbauten wurden<br />

gemäß Anregung des Landratsamtes mit aufgenommen<br />

– Aufnahme der Festsetzung „Keine Zaunsockel erlaubt“ gemäß<br />

Antrag der unteren Naturschutzbehörde<br />

– Aufnahme des Hinweises, dass Abfallsammelbehältnisse an der<br />

Kreisstraße bereitgestellt werden müssen.<br />

– Entwässerung im Mischsystem wurde zugrunde gelegt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong> billigt den Satzungsentwurf<br />

des Planungsbüros Hechinger + Eichenseher, Pfaffenhofen<br />

mit Begründung in der Fassung vom 5.<strong>08</strong>.20<strong>08</strong> und naturschutzrechtlicher<br />

Eingriffsregelung des Landschaftsarchitekten<br />

Norbert Einödshofer in der Fassung vom 16.07.20<strong>08</strong> zur Auf-

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