Schweitenkirchen 3 08 - Gemeinde Schweitenkirchen
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Seite 6 <strong>Schweitenkirchen</strong>er Rundschau September 20<strong>08</strong><br />
stellung der Innenbereichssatzung Dietersdorf Nord. Die Verwaltung<br />
wird mit der Durchführung der Auslegung beauftragt.<br />
Abstimmungsergebnis: 14:0<br />
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans<br />
Geisenhausen – Kapellenweg Nr. 6.2 (isolierte Befreiung)<br />
für das Grundstück Kapellenweg 6, Geisenhausen,<br />
Fl.Nr. 285/1 Gem. Geisenhausen<br />
Nach diversen Ortsterminen und Schlichtungsgesprächen kam<br />
man überein, die isolierte Befreiung aus ortsplanerischen Gründen<br />
abzulehnen. Als Ablehnungsgründe wurden u.a. nachfolgende<br />
Punkte aufgeführt:<br />
• Die Betrachtung erfolg getrennt für jede Bauparzelle.<br />
• Durch die Auffüllung dieses Grundstückes entstand eine kritische<br />
Lage für das südlich benachbarte Grundstück hinsichtlich<br />
Gefahr der Vernässung bzw. weitere Schäden durch Oberflächenwasser<br />
des Antragstellergrundstückes.<br />
• Durch die Auffüllung dieses Grundstückes entstand eine kritische<br />
Lage für das westlich benachbarte Grundstück hinsichtlich<br />
der Gefahr der Vernässung bzw. weitere Schäden durch<br />
Oberflächenwasser des Antragstellergrundstückes.<br />
• Auf die Belange und Anregungen der betroffenen Nachbargrundstücke<br />
wurde von Seiten des Antragstellers nicht eingegangen<br />
– eine Einigung konnte trotz Ortstermin nicht getroffen<br />
werden.<br />
• Es besteht die Gefahr der nachteiligen Belichtung bzw. einer<br />
Beschattung für die nachbarlichen Grundstücke und somit nachteilige<br />
Auswirkungen auf den Pflanzenwuchs.<br />
• Stützmauer fügt sich nicht harmonisch in die Umgebung ein.<br />
• Da der Antragsteller die Problematik anderweitig lösen könnte,<br />
wurden die Belange des Antragstellers hinter denen der Nachbarn<br />
zurückgestellt.<br />
Abstimmungsergebnis: 14:0<br />
Kindergartenangelegenheiten – Kindergarten St. Johannes<br />
a) Auswertung der Elternbefragung<br />
Die Fragen und die Auswertung der Elternbefragung wurden den<br />
Anwesenden anhand von Folien dargestellt. Demnach wurden von<br />
117 ausgegebenen Fragebögen wieder 39 abgegeben. Hierbei<br />
wurde eine Durchschnittsbewertung von 1,5 (Schulnote) erzielt.<br />
b) Ferienordnung für das Kindergartenjahr 20<strong>08</strong>/2009<br />
Auch die Ferienordnung für das Kindergartenjahr 20<strong>08</strong>/2009 wurde<br />
den Ratsmitgliedern mittels einer Folie vorgestellt. Mit dieser<br />
Ferienordnung bestand im Gremium Einverständnis.<br />
Erlass der 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung<br />
von Benutzungsgebühren für den Besuch des gemeindlichen<br />
Kindergartens St. Johannes in <strong>Schweitenkirchen</strong><br />
Zu dieser Satzungsänderung wurde von Geschäftsleiter Linke darauf<br />
hingewiesen, dass die bisherige Gebührenhöhe beibehalten<br />
und nur zur Klarheit für den Verwaltungsvollzug diese Satzungsregelung<br />
neu gefasst wurde. Der <strong>Gemeinde</strong>rat befürwortete die<br />
nachfolgende Satzungsänderung:<br />
7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren<br />
für den Besuch des gemeindlichen Kindergartens<br />
„St. Johannes“ in <strong>Schweitenkirchen</strong><br />
Aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong> folgende Änderungssatzung:<br />
§ 1<br />
§ 4 der Gebührensatzung erhält nachfolgende neue Fassung:<br />
Absatz 1:<br />
Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben<br />
Durchschnittl. tgl. (Gebühr)<br />
Betreuungszeit Elternbeitrag<br />
Stunden mtl. in €<br />
ab 3 bis 4 50,00<br />
mehr als 4 bis 5 55,00<br />
mehr als 5 bis 6 60,00<br />
mehr als 6 bis 7 65,00<br />
mehr als 7 bis 8 75,00<br />
mehr als 8 bis 9 80,00<br />
Absatz 2 :<br />
Für jeden angefangenen Monat werden für die Krippenbetreuung<br />
die nachfolgenden Gebühren erhoben:<br />
Durchschnittl. tgl. (Gebühr)<br />
Betreuungszeit Elternbeitrag<br />
Stunden mtl. in €<br />
ab 3 bis 4 135,00<br />
mehr als 4 bis 5 150,00<br />
mehr als 5 bis 6 165,00<br />
mehr als 6 bis 7 180,00<br />
Absatz 3:<br />
Für das 2. Kind einer Familie, das zeitgleich den Kindergarten besucht,<br />
ermäßigt sich die Gebühr/Elternbeitrag um 10 Euro.<br />
Besuchen 3 Kinder den Kindergarten gleichzeitig, so wird für das<br />
Kind mit dem niedrigsten Elternbeitrag keine Gebühr erhoben.<br />
Absatz 4:<br />
Für die Beschaffung von Verbrauchsspielmaterial wird von der<br />
<strong>Gemeinde</strong> für 12 Monate je eine Gebühr von pauschal 5,50 €/Kind<br />
erhoben, welche dem Kindergarten zur zweckgebundenen Verwendung<br />
zugeleitet wird.<br />
§ 2<br />
Diese Änderungssatzung tritt am 01.09.20<strong>08</strong> in Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis: 14:0<br />
Bekanntgaben und Anregungen<br />
a) Antrag auf Anbindung des Stadtbusses Pfaffenhofen<br />
Über die Antragstellung auf Anbindung an die Stadtbus-Linien<br />
der Stadt Pfaffenhofen berichtete der Vorsitzende. Demnach sollten<br />
zwei Haltestellen in <strong>Schweitenkirchen</strong> und eine im Gewerbepark<br />
errichtet werden. Um eine wohlwollende Überprüfung und<br />
eine Mitteilung der evtl. Kosten wurde in diesem Antrag gebeten.<br />
b) Termin zur Europawahl 2009<br />
Die Ratsmitglieder wurden über den Termin zur Europawahl am<br />
Sonntag den 7. Juni 2009 Informiert.<br />
c) Änderung der Schalteinrichtung der Straßenbeleuchtung<br />
Die Anwesenden wurden vom Vorsitzenden über ein Schreiben<br />
der E.ON vom 4.<strong>08</strong>.20<strong>08</strong> in Kenntnis gesetzt. Hieraus ist zu entnehmen,<br />
dass eine evtl. spätere Umstellung der Straßenbeleuchtungszeiten<br />
von 4.050 Stunden auf 4170 Stunden auf Kosten<br />
der E.ON vollzogen wird (nur Umstellungskosten). Dies wurde<br />
in Verhandlungen zwischen der E.ON und dem Bayerischen<br />
<strong>Gemeinde</strong>tag erzielt.<br />
d) 1200-Jahr-Feier in Sünzhausen<br />
Bürgermeister Vogler sprach seine Anerkennung und Lob an die<br />
Dorfgemeinschaft Sünzhausen für diese gelungene 1200-Jahr-<br />
Feier aus. Dem schloss sich das Gremium an.