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Schweitenkirchen 3 08 - Gemeinde Schweitenkirchen

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Seite 6 <strong>Schweitenkirchen</strong>er Rundschau September 20<strong>08</strong><br />

stellung der Innenbereichssatzung Dietersdorf Nord. Die Verwaltung<br />

wird mit der Durchführung der Auslegung beauftragt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14:0<br />

Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans<br />

Geisenhausen – Kapellenweg Nr. 6.2 (isolierte Befreiung)<br />

für das Grundstück Kapellenweg 6, Geisenhausen,<br />

Fl.Nr. 285/1 Gem. Geisenhausen<br />

Nach diversen Ortsterminen und Schlichtungsgesprächen kam<br />

man überein, die isolierte Befreiung aus ortsplanerischen Gründen<br />

abzulehnen. Als Ablehnungsgründe wurden u.a. nachfolgende<br />

Punkte aufgeführt:<br />

• Die Betrachtung erfolg getrennt für jede Bauparzelle.<br />

• Durch die Auffüllung dieses Grundstückes entstand eine kritische<br />

Lage für das südlich benachbarte Grundstück hinsichtlich<br />

Gefahr der Vernässung bzw. weitere Schäden durch Oberflächenwasser<br />

des Antragstellergrundstückes.<br />

• Durch die Auffüllung dieses Grundstückes entstand eine kritische<br />

Lage für das westlich benachbarte Grundstück hinsichtlich<br />

der Gefahr der Vernässung bzw. weitere Schäden durch<br />

Oberflächenwasser des Antragstellergrundstückes.<br />

• Auf die Belange und Anregungen der betroffenen Nachbargrundstücke<br />

wurde von Seiten des Antragstellers nicht eingegangen<br />

– eine Einigung konnte trotz Ortstermin nicht getroffen<br />

werden.<br />

• Es besteht die Gefahr der nachteiligen Belichtung bzw. einer<br />

Beschattung für die nachbarlichen Grundstücke und somit nachteilige<br />

Auswirkungen auf den Pflanzenwuchs.<br />

• Stützmauer fügt sich nicht harmonisch in die Umgebung ein.<br />

• Da der Antragsteller die Problematik anderweitig lösen könnte,<br />

wurden die Belange des Antragstellers hinter denen der Nachbarn<br />

zurückgestellt.<br />

Abstimmungsergebnis: 14:0<br />

Kindergartenangelegenheiten – Kindergarten St. Johannes<br />

a) Auswertung der Elternbefragung<br />

Die Fragen und die Auswertung der Elternbefragung wurden den<br />

Anwesenden anhand von Folien dargestellt. Demnach wurden von<br />

117 ausgegebenen Fragebögen wieder 39 abgegeben. Hierbei<br />

wurde eine Durchschnittsbewertung von 1,5 (Schulnote) erzielt.<br />

b) Ferienordnung für das Kindergartenjahr 20<strong>08</strong>/2009<br />

Auch die Ferienordnung für das Kindergartenjahr 20<strong>08</strong>/2009 wurde<br />

den Ratsmitgliedern mittels einer Folie vorgestellt. Mit dieser<br />

Ferienordnung bestand im Gremium Einverständnis.<br />

Erlass der 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung<br />

von Benutzungsgebühren für den Besuch des gemeindlichen<br />

Kindergartens St. Johannes in <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

Zu dieser Satzungsänderung wurde von Geschäftsleiter Linke darauf<br />

hingewiesen, dass die bisherige Gebührenhöhe beibehalten<br />

und nur zur Klarheit für den Verwaltungsvollzug diese Satzungsregelung<br />

neu gefasst wurde. Der <strong>Gemeinde</strong>rat befürwortete die<br />

nachfolgende Satzungsänderung:<br />

7. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren<br />

für den Besuch des gemeindlichen Kindergartens<br />

„St. Johannes“ in <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

Aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong> folgende Änderungssatzung:<br />

§ 1<br />

§ 4 der Gebührensatzung erhält nachfolgende neue Fassung:<br />

Absatz 1:<br />

Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben<br />

Durchschnittl. tgl. (Gebühr)<br />

Betreuungszeit Elternbeitrag<br />

Stunden mtl. in €<br />

ab 3 bis 4 50,00<br />

mehr als 4 bis 5 55,00<br />

mehr als 5 bis 6 60,00<br />

mehr als 6 bis 7 65,00<br />

mehr als 7 bis 8 75,00<br />

mehr als 8 bis 9 80,00<br />

Absatz 2 :<br />

Für jeden angefangenen Monat werden für die Krippenbetreuung<br />

die nachfolgenden Gebühren erhoben:<br />

Durchschnittl. tgl. (Gebühr)<br />

Betreuungszeit Elternbeitrag<br />

Stunden mtl. in €<br />

ab 3 bis 4 135,00<br />

mehr als 4 bis 5 150,00<br />

mehr als 5 bis 6 165,00<br />

mehr als 6 bis 7 180,00<br />

Absatz 3:<br />

Für das 2. Kind einer Familie, das zeitgleich den Kindergarten besucht,<br />

ermäßigt sich die Gebühr/Elternbeitrag um 10 Euro.<br />

Besuchen 3 Kinder den Kindergarten gleichzeitig, so wird für das<br />

Kind mit dem niedrigsten Elternbeitrag keine Gebühr erhoben.<br />

Absatz 4:<br />

Für die Beschaffung von Verbrauchsspielmaterial wird von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> für 12 Monate je eine Gebühr von pauschal 5,50 €/Kind<br />

erhoben, welche dem Kindergarten zur zweckgebundenen Verwendung<br />

zugeleitet wird.<br />

§ 2<br />

Diese Änderungssatzung tritt am 01.09.20<strong>08</strong> in Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis: 14:0<br />

Bekanntgaben und Anregungen<br />

a) Antrag auf Anbindung des Stadtbusses Pfaffenhofen<br />

Über die Antragstellung auf Anbindung an die Stadtbus-Linien<br />

der Stadt Pfaffenhofen berichtete der Vorsitzende. Demnach sollten<br />

zwei Haltestellen in <strong>Schweitenkirchen</strong> und eine im Gewerbepark<br />

errichtet werden. Um eine wohlwollende Überprüfung und<br />

eine Mitteilung der evtl. Kosten wurde in diesem Antrag gebeten.<br />

b) Termin zur Europawahl 2009<br />

Die Ratsmitglieder wurden über den Termin zur Europawahl am<br />

Sonntag den 7. Juni 2009 Informiert.<br />

c) Änderung der Schalteinrichtung der Straßenbeleuchtung<br />

Die Anwesenden wurden vom Vorsitzenden über ein Schreiben<br />

der E.ON vom 4.<strong>08</strong>.20<strong>08</strong> in Kenntnis gesetzt. Hieraus ist zu entnehmen,<br />

dass eine evtl. spätere Umstellung der Straßenbeleuchtungszeiten<br />

von 4.050 Stunden auf 4170 Stunden auf Kosten<br />

der E.ON vollzogen wird (nur Umstellungskosten). Dies wurde<br />

in Verhandlungen zwischen der E.ON und dem Bayerischen<br />

<strong>Gemeinde</strong>tag erzielt.<br />

d) 1200-Jahr-Feier in Sünzhausen<br />

Bürgermeister Vogler sprach seine Anerkennung und Lob an die<br />

Dorfgemeinschaft Sünzhausen für diese gelungene 1200-Jahr-<br />

Feier aus. Dem schloss sich das Gremium an.

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