648 RFA VVG Schlussbericht 13.10.2010 - Seco - admin.ch
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Glossar<br />
<strong>ch</strong>erungsvertrag, d.h. bei der Abwicklung und Verteilung des S<strong>ch</strong>adens entstehen. Im Versi<strong>ch</strong>erungsmarkt<br />
können folgende Arten von tertiären S<strong>ch</strong>adenskosten differenziert werden:<br />
- Su<strong>ch</strong>- und Informationskosten (sear<strong>ch</strong> costs): Kosten, die in Zusammenhang mit der Informations-<br />
su<strong>ch</strong>e anfallen können. Beispiel: Kosten der Analyse des Versi<strong>ch</strong>erungsbedarfs eines VN, die bei<br />
einem Versi<strong>ch</strong>erungsbroker anfallen.<br />
- Vereinbarungskosten (bargaining and decision costs): Kosten, die in Zusammenhang mit dem<br />
Verhandeln und Ausarbeiten der konkreten Vertragsbedingungen entstehen.<br />
- Abwicklungskosten: Kosten, die in Zusammenhang mit der Abwicklung des Versi<strong>ch</strong>erungsver-<br />
trags anfallen. Beispiele: Kosten der S<strong>ch</strong>adenregulierung und des Prämieninkassos, die bei den VU<br />
anfallen.<br />
- Überwa<strong>ch</strong>ungskosten (monitoring costs): Kosten, die na<strong>ch</strong> Vertragsabs<strong>ch</strong>luss entstehen, wenn<br />
das Verhalten eines Vertragspartners beoba<strong>ch</strong>tet werden muss. Beispiel: Kosten, die bei den VU<br />
entstehen, wenn sie überprüfen müssen, ob ein VN die vertragli<strong>ch</strong> vereinbarten Massnahmen der<br />
Risikoprävention und Risikominderung umgesetzt hat.<br />
- Kontrollkosten (verifications costs): Kosten, die in Zusammenhang mit der Kontrolle der vertrag-<br />
li<strong>ch</strong> vereinbarten Eigens<strong>ch</strong>aften der Leistungslieferung entstehen können. Beispiel: Kosten, die bei<br />
den VU anfallen, wenn sie die Bere<strong>ch</strong>tigung einer S<strong>ch</strong>adensersatzforderung eines Ges<strong>ch</strong>ädigten<br />
kontrollieren müssen.<br />
- Dur<strong>ch</strong>setzungskosten (enforcement costs): Kosten, die in Zusammenhang mit der Dur<strong>ch</strong>setzung<br />
der vertragli<strong>ch</strong> vereinbarten Leistungen entstehen können. Beispiel: Kosten, die bei einem VN an-<br />
fallen, wenn er eine unbere<strong>ch</strong>tigte Deckungseinrede eines VU abwehren muss.<br />
- Geri<strong>ch</strong>tskosten (redress costs): Kosten, die bei der Dur<strong>ch</strong>setzung von S<strong>ch</strong>adensersatzansprü<strong>ch</strong>en<br />
und anderen Ents<strong>ch</strong>ädigungen anfallen, wenn es zu Leistungsstörungen oder anderen Vertrags-<br />
brü<strong>ch</strong>en kommt.<br />
■ Ungebundene Versi<strong>ch</strong>erungsvermittler: Art. 183 der Aufsi<strong>ch</strong>tsverordnung (AVO, SR 961.011) un-<br />
ters<strong>ch</strong>eidet zwis<strong>ch</strong>en ungebundenen und gebundenen Versi<strong>ch</strong>erungsvermittlern (→ gebundene Versi<strong>ch</strong>e-<br />
rungsvermittler). Im Wesentli<strong>ch</strong>en handelt es si<strong>ch</strong> bei ungebundenen Versi<strong>ch</strong>erungsvermittlern um VI,<br />
deren Provisionseinnahmen ni<strong>ch</strong>t zu mehr als 50 Prozent von einem oder zwei VU stammen und die be-<br />
zügli<strong>ch</strong> der Eigentümerstruktur von keinem VU abhängig sind. Ungebundene Versi<strong>ch</strong>erungsvermittler<br />
werden übli<strong>ch</strong>erweise Versi<strong>ch</strong>erungsmakler (→ Versi<strong>ch</strong>erungsmakler) und/oder Versi<strong>ch</strong>erungsbroker (→<br />
Versi<strong>ch</strong>erungsbroker) genannt. Da die Bezei<strong>ch</strong>nungen «Versi<strong>ch</strong>erungsmakler» und «Versi<strong>ch</strong>erungsbroker»<br />
ni<strong>ch</strong>t ges<strong>ch</strong>ützt sind, gibt es im S<strong>ch</strong>weizer Versi<strong>ch</strong>erungsmarkt allerdings au<strong>ch</strong> gebundene Versi<strong>ch</strong>erungs-<br />
vermittler, die si<strong>ch</strong> als Versi<strong>ch</strong>erungsmakler oder Versi<strong>ch</strong>erungsbroker bezei<strong>ch</strong>nen.<br />
■ Unvollständige Information (Imperfect Information): Sowohl die VU als au<strong>ch</strong> die VN sind Informa-<br />
tionsdefiziten ausgesetzt. Die Informationsdefizite der VU betreffen vor Vertragss<strong>ch</strong>luss das Risiko des zu<br />
versi<strong>ch</strong>ernden Wirts<strong>ch</strong>aftssubjekts und na<strong>ch</strong> Vertragss<strong>ch</strong>luss das Verhalten der versi<strong>ch</strong>erten VN während<br />
der Vertragslaufzeit. Die Informationsdefizite der VN betreffen das Marktangebot, die Eigens<strong>ch</strong>aften des<br />
gezei<strong>ch</strong>neten Versi<strong>ch</strong>erungsvertrags sowie die Qualität und das Verhalten der VU und der Versi<strong>ch</strong>erungs-<br />
vermittler. Unvollständige Information kann zu einem Marktversagen führen und einen staatli<strong>ch</strong>en Eingriff<br />
in die Vertragsfreiheit re<strong>ch</strong>tfertigen.<br />
■ Versi<strong>ch</strong>erungsbroker: Versi<strong>ch</strong>erungsbroker sind in der Regel ungebundene Versi<strong>ch</strong>erungsvermittler.<br />
Der Begriff «Versi<strong>ch</strong>erungsbroker» unters<strong>ch</strong>eidet si<strong>ch</strong> vom Begriff «Versi<strong>ch</strong>erungsmakler» (→ Versi<strong>ch</strong>e-<br />
rungsmakler) dahingehend, dass der Begriff «Versi<strong>ch</strong>erungsbroker» eher ungebundene VI bezei<strong>ch</strong>net, die<br />
im Firmenkundenges<strong>ch</strong>äft tätig sind, während der Begriff «Versi<strong>ch</strong>erungsmakler» eher für ungebundene<br />
VI verwendet wird, die im Privatkundenges<strong>ch</strong>äft und im Ges<strong>ch</strong>äft mit Kleinstunternehmen (Gewerbe) aktiv<br />
sind.<br />
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