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648 RFA VVG Schlussbericht 13.10.2010 - Seco - admin.ch

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1 Kurzfassung<br />

Si<strong>ch</strong>t keine Geltung beanspru<strong>ch</strong>en und sollte dur<strong>ch</strong> einen Eingriff in die Vertragsinhalte korrigiert werden.» (S<strong>ch</strong>äfer<br />

und Ott 2005, 421ff).<br />

Im Versi<strong>ch</strong>erungsmarkt können zwei Arten von Win-Loose-Verträgen differenziert werden:<br />

■ Win(VN)-Loose(VU)-Verträge: Die VN nutzen die Informationsdefizite der VU bezügli<strong>ch</strong> ihres S<strong>ch</strong>a-<br />

densrisikos opportunistis<strong>ch</strong> aus, indem sie ihren vorvertragli<strong>ch</strong>en Anzeigepfli<strong>ch</strong>ten ni<strong>ch</strong>t adäquat na<strong>ch</strong>-<br />

kommen (Anzeigepfli<strong>ch</strong>tverletzung).<br />

■ Win(VI/VU)-Loose(VN)-Verträge: Die VI nutzen die Informationsdefizite der VN bezügli<strong>ch</strong> der Eigen-<br />

s<strong>ch</strong>aften des Versi<strong>ch</strong>erungsvertrags opportunistis<strong>ch</strong> aus, indem sie ni<strong>ch</strong>t oder ni<strong>ch</strong>t adäquat über Ver-<br />

tragseigens<strong>ch</strong>aften informieren, die den Abs<strong>ch</strong>luss gefährden. Dieses opportunistis<strong>ch</strong>e Verhalten ist aus<br />

ökonomis<strong>ch</strong>er Si<strong>ch</strong>t deshalb ni<strong>ch</strong>t zulässig, weil die Beziehung zwis<strong>ch</strong>en dem VI und dem VN eine Ver-<br />

trauensbeziehung ist.<br />

Vor diesem Hintergrund kann die zweite Funktion des Versi<strong>ch</strong>erungsvertragsgesetzes folgendermassen<br />

formuliert werden:<br />

Zweite Funktion des Versi<strong>ch</strong>erungsvertragsgesetzes – Reduktion des ex ante Opportunismus:<br />

Das Versi<strong>ch</strong>erungsvertragsgesetz reduziert den ex ante Opportunismus vor Vertragsabs<strong>ch</strong>luss, indem es<br />

für die vorvertragli<strong>ch</strong>e Situation Informations- und Verhaltensvors<strong>ch</strong>riften statuiert.<br />

Die dritte Funktion des Versi<strong>ch</strong>erungsvertragsgesetzes: Reduktion von ex post<br />

Opportunismus 14<br />

Die Existenz von Su<strong>ch</strong>- und Informationskosten sowie von Überwa<strong>ch</strong>ungs- und Kontrollkosten führen<br />

dazu, dass die Vertragsparteien na<strong>ch</strong> Vertragss<strong>ch</strong>luss ni<strong>ch</strong>t ständig beoba<strong>ch</strong>ten können, ob si<strong>ch</strong> die Ge-<br />

genparteien vertragsgemäss verhalten. Aufgrund der Existenz von sogenannten Opportunitätsprämien<br />

kann si<strong>ch</strong> eine Vertragspartei dazu veranlasst sehen, die Informationsdefizite der Gegenpartei na<strong>ch</strong> Ver-<br />

tragss<strong>ch</strong>luss opportunistis<strong>ch</strong> auszubeuten, indem sie si<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t vertragskonform verhält. Im Versi<strong>ch</strong>e-<br />

rungsmarkt können folgende Spielarten des ex post Opportunismus differenziert werden:<br />

■ Ex post Opportunismus dur<strong>ch</strong> VN: Verletzung von Obliegenheiten dur<strong>ch</strong> die VN, Versi<strong>ch</strong>erungsbe-<br />

trug.<br />

■ Ex post Opportunismus dur<strong>ch</strong> VU: Bestreiten von bere<strong>ch</strong>tigten Forderungen der VN, Geltendma-<br />

<strong>ch</strong>ung von unbere<strong>ch</strong>tigten Deckungsauss<strong>ch</strong>lüssen und vorsätzli<strong>ch</strong>e Vers<strong>ch</strong>leppung der S<strong>ch</strong>adenregulie-<br />

rung.<br />

■ Ex post Opportunismus dur<strong>ch</strong> VI: Versi<strong>ch</strong>erungsvermittler, wel<strong>ch</strong>e die VN Glauben ma<strong>ch</strong>en, in deren<br />

Interesse zu beraten, empfehlen und verkaufen diesen Produkte, die ni<strong>ch</strong>t den Nutzen der VN, sondern<br />

den Nutzen der VI selbst maximieren.<br />

Vor diesem Hintergrund kann die dritte Funktion des Versi<strong>ch</strong>erungsvertragsgesetzes folgendermassen<br />

formuliert werden:<br />

Dritte Funktion des Versi<strong>ch</strong>erungsvertragsgesetzes – Reduktion des ex post Opportunismus: Das<br />

Versi<strong>ch</strong>erungsvertragsgesetz reduziert den ex post Opportunismus na<strong>ch</strong> Vertragsabs<strong>ch</strong>luss und vor Ver-<br />

tragsbeendigung dur<strong>ch</strong> Informations- und Verhaltensvors<strong>ch</strong>riften.<br />

14 Aufgrund prohibitiv hoher Transaktionskosten kann eine Vertragspartei das Verhalten der Gegenpartei na<strong>ch</strong> Vertragss<strong>ch</strong>luss und<br />

während der Vertragslaufzeit ni<strong>ch</strong>t ständig und umfassend beoba<strong>ch</strong>ten. Die Vertragsparteien sind deshalb Informationsdefiziten<br />

ausgesetzt, wel<strong>ch</strong>e das Verhalten der Gegenpartei während der Vertragslaufzeit betreffen. Nutzt eine Vertragspartei diese Informati-<br />

onsdefizite der Gegenpartei opportunistis<strong>ch</strong> aus, indem sie si<strong>ch</strong> während der Vertragslaufzeit ni<strong>ch</strong>t vertragskonform oder unredli<strong>ch</strong><br />

verhält, um in den Genuss einer Opportunitätsprämie zu kommen, spre<strong>ch</strong>en Ökonomen von «ex post Opportunismus».<br />

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