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648 RFA VVG Schlussbericht 13.10.2010 - Seco - admin.ch

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1 Kurzfassung<br />

Eine positive Analyse der Transaktionskosten und eine normative Analyse in der Tradition der ökonomi-<br />

s<strong>ch</strong>en Analyse des Re<strong>ch</strong>ts haben ergeben, dass eine ni<strong>ch</strong>t-abs<strong>ch</strong>liessende Formulierung der Liste der in-<br />

formationspfli<strong>ch</strong>tigen Inhalte aus wohlfahrtsökonomis<strong>ch</strong>er Si<strong>ch</strong>t ni<strong>ch</strong>t wüns<strong>ch</strong>enswert ist.<br />

Vorvertragli<strong>ch</strong>e Anzeigepfli<strong>ch</strong>ten der VU (APV, Art. 15-23 E-<strong>VVG</strong>)<br />

Der Anteil der S<strong>ch</strong>adensfälle, bei wel<strong>ch</strong>en die VU eine Anzeigepfli<strong>ch</strong>tverletzung geltend ma<strong>ch</strong>en können,<br />

liegt zwis<strong>ch</strong>en 0 und 0.5 Prozent – je na<strong>ch</strong> Versi<strong>ch</strong>erungsbran<strong>ch</strong>e. Die typis<strong>ch</strong>en Fälle von Anzeigepfli<strong>ch</strong>t-<br />

verletzungen sind:<br />

- Vers<strong>ch</strong>weigen vorbestehender Krankheiten bei Personenversi<strong>ch</strong>erungen<br />

- Vers<strong>ch</strong>weigen von Fahrausweisentzügen und hohen Bussen sowie Fals<strong>ch</strong>angaben bezügli<strong>ch</strong> des<br />

häufigsten Fahrers bei Motorfahrzeugversi<strong>ch</strong>erungen<br />

- Fals<strong>ch</strong>angaben bezügli<strong>ch</strong> der historis<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>adenfrequenz bei Sa<strong>ch</strong>versi<strong>ch</strong>erungen<br />

- Vers<strong>ch</strong>weigen von Vertragskündigungen dur<strong>ch</strong> die Vorversi<strong>ch</strong>erer<br />

Die ökonomis<strong>ch</strong>e Analyse der Auswirkungen der geplanten Veränderungen in Zusammenhang mit den<br />

vorvertragli<strong>ch</strong>en Anzeigepfli<strong>ch</strong>ten und den Re<strong>ch</strong>tsfolgen von Anzeigepfli<strong>ch</strong>tverletzungen hat zu folgenden<br />

Ergebnissen geführt:<br />

■ Die Präzisierungen zur Erhebli<strong>ch</strong>keit von Gefahrstatsa<strong>ch</strong>en, zum Zeitpunkt für die Beurteilung<br />

der Anzeigepfli<strong>ch</strong>terfüllung sowie zur vorvertragli<strong>ch</strong>en Informationspfli<strong>ch</strong>t sind aus wohlfahrts-<br />

ökonomis<strong>ch</strong>er Si<strong>ch</strong>t zu begrüssen:<br />

- Nutzen: Sie werden die sekundären S<strong>ch</strong>adenskosten senken und die Re<strong>ch</strong>tssi<strong>ch</strong>erheit erhöhen,<br />

was zu tieferen Transaktionskosten führen wird. Vertragsrisiken sowohl der VN als au<strong>ch</strong> der VU<br />

können reduziert werden. Diese Auswirkungen werden den Preis der Versi<strong>ch</strong>erung tendenziell<br />

senken und die Menge der versi<strong>ch</strong>erten Risiken tendenziell erhöhen.<br />

- Kosten: Die Präzisierungen zur Erhebli<strong>ch</strong>keit von Gefahrstatsa<strong>ch</strong>en werden zu einmaligen Anpas-<br />

sungskosten führen, da die VU gewisse Fragen, die sie im Rahmen der vorvertragli<strong>ch</strong>en Anzeige-<br />

pfli<strong>ch</strong>ten der VN stellen, anpassen müssen. Die zusätzli<strong>ch</strong>en Kosten sind als gering einzus<strong>ch</strong>ätzen.<br />

■ Einführung einer absoluten Verwirkungsfrist: Die Einführung einer absoluten Verwirkungsfrist wird<br />

zu folgenden Auswirkungen führen:<br />

- Nutzen: Die Einführung wird zu einer Reduktion der sekundären S<strong>ch</strong>adenskosten führen, da die<br />

VU bei Anzeigepfli<strong>ch</strong>tverletzungen, die später als 5 Jahre na<strong>ch</strong> Vertragss<strong>ch</strong>luss erkannt werden,<br />

neu leistungspfli<strong>ch</strong>tig bleiben würden. Au<strong>ch</strong> würden die Dur<strong>ch</strong>setzungs- und Geri<strong>ch</strong>tskosten sin-<br />

ken, die in Zusammenhang mit Auseinandersetzungen zwis<strong>ch</strong>en VN und VU bezügli<strong>ch</strong> Anzeige-<br />

pfli<strong>ch</strong>tverletzungen entstehen, die länger als 5 Jahre zurückliegen.<br />

- Kosten: Es müssen Verhaltensänderungen der VU erwartet werden, da die Einführung einer abso-<br />

luten Verwirkungsfrist die Vertragsrisiken der VU erhöht. Wahrs<strong>ch</strong>einli<strong>ch</strong> würden die VU Mass-<br />

nahmen ergreifen, um die 5-jährige Verwirkungsfrist auszuhebeln – zum Beispiel dur<strong>ch</strong> Vertrags-<br />

erneuerungen, so dass der Fristenlauf neu beginnt. Ebenso ist zu erwarten, dass die VU ihre Kon-<br />

troll- und Überwa<strong>ch</strong>ungsmassnahmen intensivieren würden. Diese Verhaltensänderungen führen<br />

zu einer Erhöhung der Vereinbarungskosten, der Kontroll- und Überwa<strong>ch</strong>ungskosten sowie der<br />

Änderungs- und Anpassungskosten. Ebenso kann ni<strong>ch</strong>t ausges<strong>ch</strong>lossen werden, dass die Einfüh-<br />

rung einer absoluten Verwirkungsfrist die sorgfältige und wahrheitsgemässe Erfüllung der Anzei-<br />

gepfli<strong>ch</strong>t dur<strong>ch</strong> die VN negativ tangieren würde. Dadur<strong>ch</strong> werden die Prämien weniger risikoadä-<br />

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