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648 RFA VVG Schlussbericht 13.10.2010 - Seco - admin.ch

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1 Kurzfassung<br />

Tabelle 4: Die wi<strong>ch</strong>tigsten Auswirkungen in den einzelnen Versi<strong>ch</strong>erungsbran<strong>ch</strong>en<br />

Fussnote: 1 insbesondere Re<strong>ch</strong>ts<strong>ch</strong>utzversi<strong>ch</strong>erungen und Hausratsversi<strong>ch</strong>erungen<br />

Legende: + Erhöhung der ökonomis<strong>ch</strong>en Wohlfahrt, − Reduktion der ökonomis<strong>ch</strong>en Wohlfahrt<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

■ Verjährung von Forderungen aus dem Versi<strong>ch</strong>erungsvertrag: Bei Kollektivlebensversi<strong>ch</strong>erungen<br />

ist der Anteil der S<strong>ch</strong>adensfälle, bei wel<strong>ch</strong>en es aufgrund der kurzen Verjährungsfrist von 2 Jahren zu<br />

einer Verjährung der bere<strong>ch</strong>tigten Forderungen der VN kommt, überdur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>nittli<strong>ch</strong> ho<strong>ch</strong>. Die Erhöhung<br />

der Verjährungsfrist auf 5 Jahre wird deshalb im Berei<strong>ch</strong> der Kollektivlebensversi<strong>ch</strong>erungen in besonderem<br />

Ausmass zu einer Reduktion der sekundären S<strong>ch</strong>adenskosten führen.<br />

Einzellebensversi<strong>ch</strong>erungen<br />

Art. Nr. im E-<strong>VVG</strong> Kollektivlebensversi<strong>ch</strong>erungen<br />

WRR Widerrufsre<strong>ch</strong>t 7, 8 - +<br />

IPV Vorvertragli<strong>ch</strong>e Informationspfli<strong>ch</strong>t des VU 12-14 +<br />

APV Vorvertragli<strong>ch</strong>e Anzeigepfli<strong>ch</strong>t des VN 15-23 - - -<br />

SAM S<strong>ch</strong>adenabwendung und -minderung 34/41 +<br />

PAK Prämienanpassungsklausel 49<br />

KdV Ordentli<strong>ch</strong>e Kündigung 55 - + +<br />

NhV Na<strong>ch</strong>haftung und hängige Versi<strong>ch</strong>erungsfälle 57-58 +<br />

VFV Verjährung von Forderungen aus dem VV 66 + + +<br />

ME Maklerents<strong>ch</strong>ädigung 68, 45 E-VAG + +<br />

GKV Gesundheitsprüfung in der Kollektivversi<strong>ch</strong>erung 73 -<br />

DFR Direktes Forderungsre<strong>ch</strong>t 91 +<br />

SR S<strong>ch</strong>adenregulierung 94<br />

Einzellebensversi<strong>ch</strong>erungen sind von der Revision in folgenden Punkten besonders stark betroffen:<br />

■ Abs<strong>ch</strong>lusskosten: Wie wir in Abs<strong>ch</strong>nitt 1.3.2 ausgeführt haben, sind die Abs<strong>ch</strong>lusskosten bei Einzelle-<br />

bensversi<strong>ch</strong>erungen sehr ho<strong>ch</strong>. Gemäss Art. 12 Abs. 2 lit. b E-<strong>VVG</strong> sind die VU in Zukunft verpfli<strong>ch</strong>tet,<br />

über die Abs<strong>ch</strong>luss- und Verwaltungskosten im Rahmen der Erfüllung ihrer vorvertragli<strong>ch</strong>en Informations-<br />

pfli<strong>ch</strong>ten zu informieren. Darüber hinaus sieht Art. 45 Abs. 1 ter<br />

vor, dass die ungebundenen Versi<strong>ch</strong>e-<br />

Einzellebensversi<strong>ch</strong>erungen<br />

Unfallversi<strong>ch</strong>erungen<br />

Krankenzusatzversi<strong>ch</strong>erungen<br />

Kollektive Krankentaggeldversi<strong>ch</strong>erungen<br />

Haftpfli<strong>ch</strong>tversi<strong>ch</strong>erungen<br />

Gebäudeversi<strong>ch</strong>erungen<br />

Motorfahrzeugversi<strong>ch</strong>erungen<br />

Andere Konsumentenversi<strong>ch</strong>erungen 1<br />

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