Oberbürgermeister Peter Gaffert . Pressestelle - Stadt Wernigerode
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<strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Wohnbebauung<br />
„Friederikental“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> hat am 17.09.<br />
2009 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan<br />
Nr.41 Wohnbebauung „Friederikental“<br />
als Bebauungsplan der Innenentwicklung im<br />
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen.<br />
Der künftige räumliche Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem<br />
Kartenausschnitt:<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 Wohnbebauung<br />
„ Friederikental“ i.d.F. vom 29.10.2009 wurde<br />
vom <strong>Stadt</strong>rat in der öffentlichen Sitzung am<br />
10.12.2009 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung<br />
bestimmt.<br />
Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen<br />
Vorraussetzungen für die Entwicklung<br />
eines Allgemeinen Wohngebietes im betreffenden<br />
Geltungsbereich geschaffen werden.<br />
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer<br />
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.<br />
Die Öffentlichkeit kann sich durch Einsichtnahme<br />
in die Entwurfsunterlagen in der Fassung vom<br />
29.10.2009 (einschließlich der Begründung)<br />
vom 11.01.2010 bis einschließlich 12.02.2010<br />
bei der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong><br />
Dezernat für Bauwesen und <strong>Stadt</strong>planung<br />
Schlachthofstraße 6 ( Neues Rathaus )<br />
Zimmer 129 in 38855 <strong>Wernigerode</strong><br />
während folgender Zeiten:<br />
montags bis mittwochs: 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
donnerstags: 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00<br />
Uhr bis 18.00 Uhr<br />
freitags: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die<br />
wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten<br />
und sich innerhalb der oben genannten Frist<br />
zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift<br />
äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen,<br />
dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene<br />
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über<br />
den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.<br />
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf<br />
Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung<br />
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,<br />
aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen<br />
mitgeteilt wird, ist die Angabe der Verfasser<br />
zweckmäßig. ■<br />
<strong>Wernigerode</strong>, den 19.12.2009<br />
<strong>Gaffert</strong><br />
<strong>Oberbürgermeister</strong><br />
Ausschreibung Grundstücke Schleifweg<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> schreibt 15 Grundstücke des<br />
1. und 2. Bauabschnittes im Wohngebiet „Am Schleifweg“<br />
in <strong>Wernigerode</strong> aus. Die Lage der Grundstücke<br />
ist der anliegenden Skizze zu entnehmen.<br />
Die Grundstücke liegen im östlichen Teil von <strong>Wernigerode</strong><br />
mit einer sehr günstigen verkehrlichen<br />
Erreichbarkeit.<br />
• Die Bauparzellen sind zwischen ca. 400 – 800<br />
m 2 groß.<br />
• Der Grundstückspreis beträgt 85,00 €/m 2 erschlossenes<br />
Bauland. Darin enthalten sind bereits<br />
die aktuellen Straßenbaubeiträge.<br />
• Alternativ ist auch der Abschluss von Erbbaurechtsverträgen<br />
bei 5 % Erbbauzins möglich.<br />
• Es wird vertraglich ein Baugebot innerhalb von<br />
2 Jahren nach Vertragsabschluss und eine Mehrerlösklausel<br />
von 10 Jahren vereinbart.<br />
• Für jedes zum Zeitpunkt des Erwerbs im eigenen<br />
Haushalt lebende Kind bis zur Vollendung des<br />
16. Lebensjahr wird eine Kinderbauförderung<br />
von 5.000,- € als preisnachlass gewährt.<br />
Die Bebauung ist mit freistehenden Einfamilienhäusern<br />
und Doppelhäuser nach den im Bebauungsplan<br />
Nr. 37 festgelegten Bauvorschriften zulässig.<br />
Nähere Angaben zur Bebaubarkeit können direkt<br />
im Amt für <strong>Stadt</strong>- und Verkehrsplanung, Neues Rathaus,<br />
Schlachthofstr. 6, 38855 <strong>Wernigerode</strong>, Tel.-Nr.<br />
03943/ 654-611eingeholt werden.<br />
Bewerbungen zum Erwerb eines Baugrundstückes<br />
sind bis zum 31. Januar 2010 an das SG Liegenschaften,<br />
Neues Rathaus, Schlachthofstr. 6 in 38855<br />
<strong>Wernigerode</strong>, Tel.-Nr. 03943/ 654 -233 zu senden.<br />
Die <strong>Stadt</strong> ist nicht verpflichtet an einen bestimmten<br />
Bewerber zu verkaufen.<br />
Die Vergabe erfolgt entsprechend der Anzahl der<br />
abgegebenen Bewerbungen. Bei mehreren Bewerbern<br />
für eine Parzelle entscheidet das Los. ■<br />
Gez. <strong>Gaffert</strong><br />
<strong>Oberbürgermeister</strong><br />
12/09<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung gibt bekannt, dass die Liegezeit<br />
der vor dem 01. Januar 1985 belegten Reihengrabstellen<br />
und der beliehenen Wahlgrab stellen<br />
auf den städtischen Friedhöfen<br />
- im <strong>Stadt</strong>teil Hasserode<br />
- im <strong>Stadt</strong>teil Silstedt<br />
- im <strong>Stadt</strong>teil Schierke<br />
am 31.12.2009 abgelaufen sind.<br />
Anträge auf Verlängerung von Wahlgrabstellen können<br />
in der städtischen Friedhofsverwaltung, Am<br />
Eichberg, gestellt werden.<br />
Weiterhin wird daraufhingewiesenen, dass drei<br />
Monate nach Ablauf des Nutzungsrechtes nicht<br />
entfernte Grabmale, Grabeinfassungen usw. laut<br />
Friedhofssatzung vom 01. Januar 2006 §26 Abs. 2<br />
entschädigungslos in das Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong><br />
übergehen.<br />
Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung sind gern<br />
bereit, alle in diesem Zusammenhang anstehenden<br />
Fragen innerhalb der Sprechzeiten zu beantworten.<br />
Telefon 03943/632419 Fax 03943/604725<br />
Sprechzeiten:<br />
Montag bis Mittwoch: 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr<br />
Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr<br />
Freitag: 9 bis 12 Uhr ■<br />
Änderungen im Ortsrecht für<br />
die Ortsteile Schierke und<br />
Reddeber<br />
Nachfolgend aufgeführte von der Gemeinde<br />
Schierke erlassene Satzungen, in der jeweils geltenden<br />
Fassung, treten am 31.12.2009 außer Kraft:<br />
1. Verwaltungskostensatzung<br />
2. Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe<br />
3. Kindertagesstättenbenutzungssatzung<br />
4. Kindertagesstättengebührensatzung<br />
5. Baumschutzsatzung<br />
6. Entschädigungssatzung<br />
7. Satzung Erhebung von Umlage<br />
UV „Ilse / Holtemme“<br />
8. Hundesteuersatzung<br />
9. Vergnügungssteuersatzung<br />
10. Satzung über Sondernutzung von Gemeindestraßen<br />
und Ortsdurchfahrten<br />
11. Sondernutzungsgebührensatzung<br />
12. Kostenersatz für Leistungen FFW<br />
Weiter informieren wir darüber, dass der Eigenbetrieb<br />
Kurbetrieb Schierke am Brocken zum<br />
01.01.2010 aufgelöst wird. Die Teile Kurverwaltung<br />
und Bauhof werden der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> bzw.<br />
der Tourismus GmbH zugeordnet Die Betriebsatzung<br />
Kurbetrieb Schierke tritt somit außer Kraft.<br />
Nachfolgend aufgeführte von der Gemeinde Reddeber<br />
erlassene Satzungen, in der jeweils geltenden<br />
Fassung, treten am 31.12.2009 außer Kraft:<br />
1. Hauptsatzung<br />
2. Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich<br />
Tätiger in der Gemeinde Reddeber<br />
3. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer<br />
4. Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen<br />
in der Gemeinde Reddeber<br />
5. Vergnügungssteuersatzung<br />
6. Verwaltungskostensatzung<br />
7. Gebührensatzung für die Aufstellung und Benutzung<br />
von Verkaufsständen, Schaustellern<br />
und sonstigen Gewerbetreibende<br />
8. Satzung zur Anpassung von Satzungen der Gemeinde<br />
Reddeber an den Euro<br />
9. Baumschutzsatzung der Gemeinde Reddeber<br />
10. Benutzersatzung für die Kindertagesstätte der<br />
Gemeinde Reddeber<br />
11. Satzung über Gebühren der Benutzung der<br />
Kindertageseinrichtung der Gemeinde<br />
Reddeber<br />
12. Satzung über die Freiwillige Feuerwehr Reddeber<br />
Amtliches<br />
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