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Oberbürgermeister Peter Gaffert . Pressestelle - Stadt Wernigerode

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<strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Wohnbebauung<br />

„Friederikental“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> hat am 17.09.<br />

2009 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan<br />

Nr.41 Wohnbebauung „Friederikental“<br />

als Bebauungsplan der Innenentwicklung im<br />

beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen.<br />

Der künftige räumliche Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem<br />

Kartenausschnitt:<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 Wohnbebauung<br />

„ Friederikental“ i.d.F. vom 29.10.2009 wurde<br />

vom <strong>Stadt</strong>rat in der öffentlichen Sitzung am<br />

10.12.2009 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung<br />

bestimmt.<br />

Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen<br />

Vorraussetzungen für die Entwicklung<br />

eines Allgemeinen Wohngebietes im betreffenden<br />

Geltungsbereich geschaffen werden.<br />

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer<br />

Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.<br />

Die Öffentlichkeit kann sich durch Einsichtnahme<br />

in die Entwurfsunterlagen in der Fassung vom<br />

29.10.2009 (einschließlich der Begründung)<br />

vom 11.01.2010 bis einschließlich 12.02.2010<br />

bei der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong><br />

Dezernat für Bauwesen und <strong>Stadt</strong>planung<br />

Schlachthofstraße 6 ( Neues Rathaus )<br />

Zimmer 129 in 38855 <strong>Wernigerode</strong><br />

während folgender Zeiten:<br />

montags bis mittwochs: 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

donnerstags: 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00<br />

Uhr bis 18.00 Uhr<br />

freitags: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die<br />

wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten<br />

und sich innerhalb der oben genannten Frist<br />

zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift<br />

äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen,<br />

dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene<br />

Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über<br />

den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.<br />

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf<br />

Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />

werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung<br />

nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,<br />

aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen<br />

mitgeteilt wird, ist die Angabe der Verfasser<br />

zweckmäßig. ■<br />

<strong>Wernigerode</strong>, den 19.12.2009<br />

<strong>Gaffert</strong><br />

<strong>Oberbürgermeister</strong><br />

Ausschreibung Grundstücke Schleifweg<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> schreibt 15 Grundstücke des<br />

1. und 2. Bauabschnittes im Wohngebiet „Am Schleifweg“<br />

in <strong>Wernigerode</strong> aus. Die Lage der Grundstücke<br />

ist der anliegenden Skizze zu entnehmen.<br />

Die Grundstücke liegen im östlichen Teil von <strong>Wernigerode</strong><br />

mit einer sehr günstigen verkehrlichen<br />

Erreichbarkeit.<br />

• Die Bauparzellen sind zwischen ca. 400 – 800<br />

m 2 groß.<br />

• Der Grundstückspreis beträgt 85,00 €/m 2 erschlossenes<br />

Bauland. Darin enthalten sind bereits<br />

die aktuellen Straßenbaubeiträge.<br />

• Alternativ ist auch der Abschluss von Erbbaurechtsverträgen<br />

bei 5 % Erbbauzins möglich.<br />

• Es wird vertraglich ein Baugebot innerhalb von<br />

2 Jahren nach Vertragsabschluss und eine Mehrerlösklausel<br />

von 10 Jahren vereinbart.<br />

• Für jedes zum Zeitpunkt des Erwerbs im eigenen<br />

Haushalt lebende Kind bis zur Vollendung des<br />

16. Lebensjahr wird eine Kinderbauförderung<br />

von 5.000,- € als preisnachlass gewährt.<br />

Die Bebauung ist mit freistehenden Einfamilienhäusern<br />

und Doppelhäuser nach den im Bebauungsplan<br />

Nr. 37 festgelegten Bauvorschriften zulässig.<br />

Nähere Angaben zur Bebaubarkeit können direkt<br />

im Amt für <strong>Stadt</strong>- und Verkehrsplanung, Neues Rathaus,<br />

Schlachthofstr. 6, 38855 <strong>Wernigerode</strong>, Tel.-Nr.<br />

03943/ 654-611eingeholt werden.<br />

Bewerbungen zum Erwerb eines Baugrundstückes<br />

sind bis zum 31. Januar 2010 an das SG Liegenschaften,<br />

Neues Rathaus, Schlachthofstr. 6 in 38855<br />

<strong>Wernigerode</strong>, Tel.-Nr. 03943/ 654 -233 zu senden.<br />

Die <strong>Stadt</strong> ist nicht verpflichtet an einen bestimmten<br />

Bewerber zu verkaufen.<br />

Die Vergabe erfolgt entsprechend der Anzahl der<br />

abgegebenen Bewerbungen. Bei mehreren Bewerbern<br />

für eine Parzelle entscheidet das Los. ■<br />

Gez. <strong>Gaffert</strong><br />

<strong>Oberbürgermeister</strong><br />

12/09<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung gibt bekannt, dass die Liegezeit<br />

der vor dem 01. Januar 1985 belegten Reihengrabstellen<br />

und der beliehenen Wahlgrab stellen<br />

auf den städtischen Friedhöfen<br />

- im <strong>Stadt</strong>teil Hasserode<br />

- im <strong>Stadt</strong>teil Silstedt<br />

- im <strong>Stadt</strong>teil Schierke<br />

am 31.12.2009 abgelaufen sind.<br />

Anträge auf Verlängerung von Wahlgrabstellen können<br />

in der städtischen Friedhofsverwaltung, Am<br />

Eichberg, gestellt werden.<br />

Weiterhin wird daraufhingewiesenen, dass drei<br />

Monate nach Ablauf des Nutzungsrechtes nicht<br />

entfernte Grabmale, Grabeinfassungen usw. laut<br />

Friedhofssatzung vom 01. Januar 2006 §26 Abs. 2<br />

entschädigungslos in das Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong><br />

übergehen.<br />

Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung sind gern<br />

bereit, alle in diesem Zusammenhang anstehenden<br />

Fragen innerhalb der Sprechzeiten zu beantworten.<br />

Telefon 03943/632419 Fax 03943/604725<br />

Sprechzeiten:<br />

Montag bis Mittwoch: 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr<br />

Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr<br />

Freitag: 9 bis 12 Uhr ■<br />

Änderungen im Ortsrecht für<br />

die Ortsteile Schierke und<br />

Reddeber<br />

Nachfolgend aufgeführte von der Gemeinde<br />

Schierke erlassene Satzungen, in der jeweils geltenden<br />

Fassung, treten am 31.12.2009 außer Kraft:<br />

1. Verwaltungskostensatzung<br />

2. Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe<br />

3. Kindertagesstättenbenutzungssatzung<br />

4. Kindertagesstättengebührensatzung<br />

5. Baumschutzsatzung<br />

6. Entschädigungssatzung<br />

7. Satzung Erhebung von Umlage<br />

UV „Ilse / Holtemme“<br />

8. Hundesteuersatzung<br />

9. Vergnügungssteuersatzung<br />

10. Satzung über Sondernutzung von Gemeindestraßen<br />

und Ortsdurchfahrten<br />

11. Sondernutzungsgebührensatzung<br />

12. Kostenersatz für Leistungen FFW<br />

Weiter informieren wir darüber, dass der Eigenbetrieb<br />

Kurbetrieb Schierke am Brocken zum<br />

01.01.2010 aufgelöst wird. Die Teile Kurverwaltung<br />

und Bauhof werden der <strong>Stadt</strong> <strong>Wernigerode</strong> bzw.<br />

der Tourismus GmbH zugeordnet Die Betriebsatzung<br />

Kurbetrieb Schierke tritt somit außer Kraft.<br />

Nachfolgend aufgeführte von der Gemeinde Reddeber<br />

erlassene Satzungen, in der jeweils geltenden<br />

Fassung, treten am 31.12.2009 außer Kraft:<br />

1. Hauptsatzung<br />

2. Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich<br />

Tätiger in der Gemeinde Reddeber<br />

3. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer<br />

4. Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen<br />

in der Gemeinde Reddeber<br />

5. Vergnügungssteuersatzung<br />

6. Verwaltungskostensatzung<br />

7. Gebührensatzung für die Aufstellung und Benutzung<br />

von Verkaufsständen, Schaustellern<br />

und sonstigen Gewerbetreibende<br />

8. Satzung zur Anpassung von Satzungen der Gemeinde<br />

Reddeber an den Euro<br />

9. Baumschutzsatzung der Gemeinde Reddeber<br />

10. Benutzersatzung für die Kindertagesstätte der<br />

Gemeinde Reddeber<br />

11. Satzung über Gebühren der Benutzung der<br />

Kindertageseinrichtung der Gemeinde<br />

Reddeber<br />

12. Satzung über die Freiwillige Feuerwehr Reddeber<br />

Amtliches<br />

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