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Der letzte Wille –<br />

so erbt man in Deutschland<br />

Das Testament<br />

Das Wichtigste in Kürze<br />

Der Artikel „Der letzte Wille“ in der MEDICOM-Ausgabe 42 fand<br />

großen Anklang bei unseren Lesern, er hat aber bei einigen noch<br />

Unklarheiten hinterlassen. Deshalb hier das Wichtigste noch<br />

einmal in Kürze:<br />

Ein Rechtsanwalt kann kein Testament erstellen,<br />

sondern nur beim eigenhändigen<br />

Testament des Erblassers beraten. Neben<br />

dem eigenhändigen Testament ist das notarielle<br />

Testament die einzige Alternative.<br />

Ferner steht nicht allen gesetzlichen Erben<br />

die Hälfte ihres gesetzlichen Anspruchs zu,<br />

wenn sie vom Testament ausgeschlossen<br />

wurden. Dies ist nur zutreffend für<br />

Ehegatten, Abkömmlinge sowie Eltern<br />

bei fehlenden Abkömmlingen (abgesehen<br />

vom Sonderfall Nottestament).<br />

10 MEDICOM 44. Ausgabe, März 2007<br />

Der Erbvertrag<br />

Der Erbvertrag kann nur per notarielle<br />

Urkunde geschlossen werden und nicht<br />

privatschriftlich.<br />

Auch bei einem Erbvertrag kann der Bedachte<br />

das Erbe ausschlagen. Lediglich<br />

der Fiskus als gesetzlicher Erbe kann es<br />

nicht ausschlagen (§ 1942 II BGB).<br />

Nicht das bei Abschluss eines Erbvertrages<br />

vorhandene Vermögen wird vererbt,<br />

sondern das beim Todesfall verfügbare.<br />

Wer über ein großes Vermögen verfügt, sollte<br />

besser einen Experten zurate ziehen. Ein Notar<br />

oder ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt<br />

kann sich im Zweifelsfall konkret zu jedem<br />

Anliegen äußern.<br />

Das Berliner Testament<br />

Auch das Berliner Testament bietet die<br />

Möglichkeit, Erbschaftssteuerfreibeträge<br />

auszuschöpfen. Beispielsweise indem den<br />

Kindern schon beim Tode des erstversterbenden<br />

Elternteils ein entsprechendes<br />

Vermächtnis ausgesetzt wird.<br />

Die Schenkung<br />

Das Vermächtnis ist nicht gleichbedeutend<br />

mit einer Schenkung. Im Gegensatz zur<br />

lebzeitigen Schenkung ist das Vermächtnis<br />

eine letztwillige Zuwendung, die im<br />

Testament oder Erbvertrag enthalten ist.<br />

Auf Nummer sicher gehen<br />

Generell empfiehlt sich der Gang zu<br />

einem Notar, da er bei Erstellung von<br />

Erbverträgen oder beurkundeten Testamenten<br />

ohnehin zuständig ist und<br />

eine beurkundete Erbeinsetzung einen<br />

Erbschein überflüssig macht.<br />

Wir bedanken uns bei Herrn Notar<br />

Dr. Gerrit Brachvogel für seine hilfreichen<br />

Anmerkungen und die fachliche Prüfung<br />

der Angaben.<br />

ILLUSTRATIONEN AUF DEN SEITEN 10 UND 11: NILS WASSERMANN

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