Grundsätze zur Beurteilung der Erforderlichkeit von Betriebs - Die ...
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3.8 Direktvermarktung<br />
- 17 -<br />
Landwirtschaftliche Direktvermarktung bezeichnet als Maßnahme des Agrarmarketing<br />
den direkten Verkauf <strong>von</strong> landwirtschaftlichen Produkten vom Erzeuger<br />
an den Verbraucher. Sie bietet gerade in Zeiten sinken<strong>der</strong> Verkaufspreise<br />
eine Möglichkeit, das meist niedrige Einkommen zu erhöhen. Es gibt<br />
unterschiedliche Formen <strong>der</strong> Direktvermarktung: Hofläden, Stände auf Wochen-<br />
und Bauernmärkten o<strong>der</strong> auch <strong>der</strong> Verkauf <strong>von</strong> saisonalen Produkten,<br />
wie etwa Weihnachtsbäume, Geflügel, Beeren o<strong>der</strong> Spargel etc. auf dem<br />
Bauernhof.<br />
Der Arbeitsaufwand bei <strong>der</strong> Direktvermarktung ist als erheblich einzuschätzen,<br />
da die im landwirtschaftlichen Betrieb erzeugten Produkte aufbereitet, d. h.<br />
sortiert, gereinigt, gewogen und eventuell weiterverarbeitet werden (z. B. Käserei,<br />
Joghurtherstellung).<br />
3.9 Struktur des Betriebes<br />
<strong>Die</strong> Struktur des Betriebes fließt in die Entscheidung über den Umfang <strong>der</strong><br />
BHH sowie die Entscheidung über die einzusetzende Ersatzkraft ein (z. B. ein-<br />
o<strong>der</strong> / vielseitiger Betrieb; Flächen parzelliert / fern vom Hof; Steillagen, insbeson<strong>der</strong>e<br />
Weinbau, Alpflächen, technische Ausstattung,; Direktvermarktung).<br />
3.10 Bodenbewirtschaftung (Gartenbau) - Art und Größe <strong>der</strong> bewirtschafteten<br />
Flächen<br />
<strong>Die</strong> Erfor<strong>der</strong>lichkeit bemisst sich auch an <strong>der</strong> Art des Unternehmens (z. B.<br />
Baumschule, Friedhofsgärtnerei, Gemüsebau, Obstbau, Pilzzucht, Staudengärtnerei,<br />
Zierpflanzenbau, Son<strong>der</strong>kulturen) und <strong>der</strong> sich daraus ergebenden<br />
intensiven Bodenbewirtschaftung. <strong>Die</strong> überwiegende Spezialisierung <strong>der</strong> Unternehmen<br />
im Hinblick auf Kulturarten, Anzuchtmethoden und Pflanzenschutz<br />
ist angemessen zu berücksichtigen.<br />
Im Erwerbsgartenbau ist darüber hinaus insbeson<strong>der</strong>e die Bewirtschaftung<br />
<strong>von</strong> Hoch- und Nie<strong>der</strong>glasflächen, die eine ganzjährige Urproduktion ermöglichen,<br />
zu beachten.<br />
Des Weiteren müssen die ganzjährigen Saison- und Termingeschäfte (z. B.<br />
Beet- und Balkonpflanzen, Adventsgeschäft, Erntezeit im Obst- und Gemüsebau)<br />
und <strong>der</strong> eng mit <strong>der</strong> Urproduktion verbundene Absatz <strong>der</strong> Produkte zu<br />
den jeweilig jahreszeitbedingten Arbeitsspitzen in die Erfor<strong>der</strong>lichkeitsprüfung<br />
einbezogen werden.<br />
Bei Pflege- und Wartungsarbeiten <strong>von</strong> Maschinen und Anlagen ist die Dringlichkeit<br />
im Einzelfall abzuschätzen.<br />
Es wird ergänzend auf Anlage 3 verwiesen.