Grundsätze zur Beurteilung der Erforderlichkeit von Betriebs - Die ...
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Anhaltspunkte für den Einsatz höher qualifizierter Ersatzkräfte können insbeson<strong>der</strong>e<br />
sein<br />
• zusätzlich <strong>zur</strong> Haushaltsführung tatsächliche Mitarbeit im Betrieb erfor<strong>der</strong>lich,<br />
• Größe des landwirtschaftlichen Haushalts,<br />
• Vorhandensein mehrerer Kin<strong>der</strong> unter 12 Jahren,<br />
• beson<strong>der</strong>e familiäre Situationen (z. B. lebensbedrohliche Erkrankung eines<br />
Familienmitglieds),<br />
• Mitversorgung <strong>von</strong> Arbeitskräften des Unternehmens o<strong>der</strong><br />
• Mitversorgung eines Altenteilers.<br />
Der Einsatz <strong>von</strong> höher qualifizierten Ersatzkräften kommt ebenfalls in Betracht,<br />
soweit keine Ersatzkräfte <strong>von</strong> sonstigen Vertragspartnern verfügbar<br />
sind.<br />
6.13 BHH – Entscheidung über die einzusetzende Ersatzkraftart nach an<strong>der</strong>en Gesichtspunkten<br />
Sofern <strong>der</strong> Vertrag <strong>der</strong> zu beauftragenden Trägerorganisation unterschiedliche<br />
Ersatzkraftarten ohne vertraglich definierte Qualifikationsunterschiede vorsieht,<br />
ist die Auswahl durch den LSV-Träger nach an<strong>der</strong>en Gesichtspunkten<br />
zu treffen. Nach den <strong>Grundsätze</strong>n <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit sind vorrangig die<br />
preisgünstigsten Ersatzkräfte einzusetzen. Kann die preisgünstigste Ersatzkraftart<br />
nicht eingesetzt werden (z. B. weil alle entsprechenden Ersatzkräfte<br />
bereits eingesetzt sind), ist jeweils die nächst günstigere und verfügbare Ersatzkraftart<br />
auszuwählen.<br />
Abweichend vom vorstehenden Grundsatz <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit kann <strong>der</strong><br />
Leistungsumfang für die Entscheidung über die einzusetzende Ersatzkraftart<br />
maßgebend sein (z. B. sind nebenberufliche Ersatzkräfte i. d. R. nicht einsetzbar,<br />
wenn die täglichen Einsatzstunden und <strong>der</strong> Zeitraum des Einsatzes die<br />
jeweils <strong>zur</strong> Verfügung stehende Einsatzzeit <strong>der</strong> nebenberuflichen Ersatzkraft<br />
übersteigen). In entsprechenden Fällen ist die Ersatzkraftart einzusetzen, die<br />
den erfor<strong>der</strong>lichen Leistungsumfang erbringen kann.