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Grundsätze zur Beurteilung der Erforderlichkeit von Betriebs - Die ...

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September: Mineralische und organische Düngung transportieren und ausbringen,<br />

Chemische Unkrautbekämpfung,<br />

Futter ernten,<br />

Mähdrusch und Strohbergung,<br />

Silomais ernten und silieren, Kartoffeln und Zuckerrüben ernten und Abfuhr,<br />

Wintergetreide: Pflügen, Saatbettbereitung, Drillen<br />

Oktober Mineralische und organische Düngung transportieren und ausbringen,<br />

Chemische Unkrautbekämpfung,<br />

Futter ernten,<br />

Kartoffeln und Rüben ernten,<br />

Pflügen, Saatbettbereitung, Drillen<br />

November: Organische Düngung transportieren und ausbringen,<br />

Futter ernten,<br />

Rüben ernten, Pflügen, Wintergetreide bestellen<br />

Dezember: Winterfurche, Rest Wintergetreide bestellen<br />

ganzjährige<br />

Tätigkeiten:<br />

Waldbauliche Maßnahmen (Jungbestandspflege, Holzeinschlag,<br />

Transport und Aufbereitung), Brennholzgewinnung,<br />

Meliorationsmaßnahmen sowie Arbeiten <strong>der</strong> Wasserregulierung,<br />

Unterhalt <strong>der</strong> Bewässerungs- bzw. Entwässerungsgräben<br />

Nicht alle erfor<strong>der</strong>lichen Arbeiten können zeitlich zugeordnet werden. So dürfen z. B.<br />

in Biotopen bestimmte Arbeiten nur innerhalb bestimmter Fristen durchgeführt werden.<br />

Hier gelten Vorschriften, die <strong>von</strong> den Pflanzenarten und <strong>der</strong> jeweiligen Region<br />

abhängen. Ähnliches gilt für Son<strong>der</strong>kulturen wie Spargel, Weihnachtsbäume u. a..<br />

Neben den jahreszeitlich zugeordneten Transportarbeiten fallen weitere an, so z. B.<br />

vom Stall zum Feld, vom Feld zum Stall, zum Silo, zum Lager o<strong>der</strong> zum Händler.<br />

<strong>Die</strong>se Transportarbeiten werden oftmals auch außerhalb <strong>der</strong> Arbeitsspitzen durchgeführt.<br />

Soweit diese Transporte <strong>der</strong> Vermarktung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Produkte<br />

dienen, sind diese Arbeiten dem Unternehmen <strong>der</strong> Bodenbewirtschaftung zuzuordnen,<br />

auch wenn sie in <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Unfallversicherung teilweise wie ein<br />

Nebenunternehmen behandelt werden. 35 Transporte als Lohnarbeiten sind hier<strong>von</strong><br />

ausgeschlossen.<br />

Pflege- und Wartungsarbeiten <strong>von</strong> Maschinen und Traktoren können in jedem Monat<br />

anfallen. Im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Unaufschiebbarkeit dieser Tätigkeiten sind nur<br />

diejenigen zu berücksichtigen, die vor bzw. während saisonalbedingter Tätigkeiten<br />

zwingend erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

35 Rundschreiben BLB 196/97

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