Grundsätze zur Beurteilung der Erforderlichkeit von Betriebs - Die ...
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September: Mineralische und organische Düngung transportieren und ausbringen,<br />
Chemische Unkrautbekämpfung,<br />
Futter ernten,<br />
Mähdrusch und Strohbergung,<br />
Silomais ernten und silieren, Kartoffeln und Zuckerrüben ernten und Abfuhr,<br />
Wintergetreide: Pflügen, Saatbettbereitung, Drillen<br />
Oktober Mineralische und organische Düngung transportieren und ausbringen,<br />
Chemische Unkrautbekämpfung,<br />
Futter ernten,<br />
Kartoffeln und Rüben ernten,<br />
Pflügen, Saatbettbereitung, Drillen<br />
November: Organische Düngung transportieren und ausbringen,<br />
Futter ernten,<br />
Rüben ernten, Pflügen, Wintergetreide bestellen<br />
Dezember: Winterfurche, Rest Wintergetreide bestellen<br />
ganzjährige<br />
Tätigkeiten:<br />
Waldbauliche Maßnahmen (Jungbestandspflege, Holzeinschlag,<br />
Transport und Aufbereitung), Brennholzgewinnung,<br />
Meliorationsmaßnahmen sowie Arbeiten <strong>der</strong> Wasserregulierung,<br />
Unterhalt <strong>der</strong> Bewässerungs- bzw. Entwässerungsgräben<br />
Nicht alle erfor<strong>der</strong>lichen Arbeiten können zeitlich zugeordnet werden. So dürfen z. B.<br />
in Biotopen bestimmte Arbeiten nur innerhalb bestimmter Fristen durchgeführt werden.<br />
Hier gelten Vorschriften, die <strong>von</strong> den Pflanzenarten und <strong>der</strong> jeweiligen Region<br />
abhängen. Ähnliches gilt für Son<strong>der</strong>kulturen wie Spargel, Weihnachtsbäume u. a..<br />
Neben den jahreszeitlich zugeordneten Transportarbeiten fallen weitere an, so z. B.<br />
vom Stall zum Feld, vom Feld zum Stall, zum Silo, zum Lager o<strong>der</strong> zum Händler.<br />
<strong>Die</strong>se Transportarbeiten werden oftmals auch außerhalb <strong>der</strong> Arbeitsspitzen durchgeführt.<br />
Soweit diese Transporte <strong>der</strong> Vermarktung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Produkte<br />
dienen, sind diese Arbeiten dem Unternehmen <strong>der</strong> Bodenbewirtschaftung zuzuordnen,<br />
auch wenn sie in <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Unfallversicherung teilweise wie ein<br />
Nebenunternehmen behandelt werden. 35 Transporte als Lohnarbeiten sind hier<strong>von</strong><br />
ausgeschlossen.<br />
Pflege- und Wartungsarbeiten <strong>von</strong> Maschinen und Traktoren können in jedem Monat<br />
anfallen. Im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Unaufschiebbarkeit dieser Tätigkeiten sind nur<br />
diejenigen zu berücksichtigen, die vor bzw. während saisonalbedingter Tätigkeiten<br />
zwingend erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />
35 Rundschreiben BLB 196/97