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Grundsätze zur Beurteilung der Erforderlichkeit von Betriebs - Die ...

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8.1 Antrag<br />

- 29 -<br />

8. Antragsverfahren, Dokumentation und Einsatzüberprüfungen<br />

Für das Antrags- und Bewilligungsverfahren (z. B. Prüfung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>lichkeit,<br />

Leistungsentscheidung) sind ausschließlich die verbindlichen LSVText-<br />

Dokumente zu verwenden. <strong>Die</strong> für die Prüfung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>lichkeit benötigten<br />

Angaben im Antrag müssen vollständig sein, fehlende Angaben sind schriftlich,<br />

ggf. telefonisch zu erfragen.<br />

8.2 Schrittweise Bewilligung und fortlaufende Prüfung in angemessenen Zeitabständen<br />

Bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>lichkeit sind die tatsächlichen individuellen Verhältnisse<br />

bei Eintritt des Versicherungsfalls maßgebend (vgl. Ziffern 1.2, 1.4<br />

und 1.5). Da sich die Verhältnisse während eines laufenden Einsatzes verän<strong>der</strong>n<br />

können, sind Bewilligungen in den Fällen, in denen Anhaltspunkte für eine<br />

Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verhältnisse (z. B. Beginn o<strong>der</strong> Beendigung <strong>der</strong> Erntezeit)<br />

bestehen, auf eine angemessene Dauer, längstens auf 8 Wochen, zu begrenzen.<br />

Nachfolgende Bewilligungen bzw. Verlängerungen innerhalb <strong>der</strong> jeweils<br />

geltenden Höchstdauern bedürfen in diesen Fällen einer neuen Erfor<strong>der</strong>lichkeitsprüfung.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e bei längerfristigen Einsätzen ist die Erfor<strong>der</strong>lichkeit<br />

in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen und ggf. <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> <strong>Betriebs</strong>-<br />

und Haushaltshilfe den neuen Verhältnissen anzupassen. Im Übrigen<br />

findet § 48 SGB X Anwendung.<br />

8.3 Dokumentation<br />

<strong>Die</strong> Gründe, die zu <strong>der</strong> Entscheidung über den Umfang <strong>der</strong> Leistung geführt<br />

haben, sind nachvollziehbar zu dokumentieren. <strong>Die</strong> Anspruch begründenden<br />

Tatsachen ergeben sich aus den Antrags- und Ermittlungsunterlagen. <strong>Die</strong> Dokumentation<br />

<strong>der</strong> Leistungsentscheidung erfolgt in <strong>der</strong> technischen Anwendung.<br />

Zu den Dokumentationsvorgaben wird ergänzend auf Anlage 5 verwiesen.

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